Re: Ersatzperson

hackenberger, Tuesday, 27.07.2004, 10:09 (vor 7207 Tagen) @ Trebstein ; Klaus

Hallo Klaus,

ich kann die Aussagen von Hans-Peter nur voll
unterstreichen. Es gibt keine Regelung/ Grundlage für
dein Begehren.

Wie Hans-Peter schon richtig ausführt, geht die
Mandatsarbeit vor. Im Rahmen der guten und
vertrauensvollen Zusammenarbeit stimmt man sich aber
ab. Man teil so frühzeitig wie möglich dem AG die
vorausichtliche Abwesenheit bzw. die Zeit der
Verhinderung mit, so dass dieser für entsprechenden
notwendigen Ersatz sofern erforderlich Sorge tragen
kann. Oftmals bleibt aber die Arbeit liegen und wird
später erledigt. Abwägen ist hier gefragt. Aus eigener
Erfahrung kann ich auch sagen, dass es ggf. auch
Termine der SchwbV gibt welche zeitlich variabel sind.
Ich halte z.B. auch nicht von Sprechstunden, wenn
keine Koll. mit Themen kommen. Sprechstunden dann
lieber bei Bedarf/Notwendigkeit.

Der AG bekommt übrigens nur die Zeit der
Abwesenheit/Verhinderung mit dem Hinweis Schwb-Arbeit
oder ggf. BR-Sitzung, nicht aber das genaue Thema/den
genauen Anlass/Inhalt.

Bernhard


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