Re: Rechtsstellung Integrationsvereinbarung

Weinhage, Thursday, 29.07.2004, 15:14 (vor 7208 Tagen) @ Weinhage

Lieber Bernhard,

mit der Thematik der Betriebsvereinbarung (BV)habe
ich mich auch schon befasst. Es bestehen ja zwei
Möglichkeiten, 1. eine BV gem. § 77 BEtrVG oder 2.
eine freiwillige BV gem. § 88 BEtrVG. Die erste
Möglichkeit kommt eigentlich nicht in Betracht, da
diese Regelungstatbestände des § 87 BetrVG behandelt.
Und das tut eine IV nicht. Oder>

Bei der freiwilligen BV habe ich nun wieder das
gleiche Problem mit der Bindung. Soweit ich informiert
bin, ist der Inhalt der IV/freiw. BV zwar rechtlich
bindend und muss von beiden Seiten eingehalten werden.
Jedoch sind Verstöße nicht strafbar oder
bußgeldbewährt.

Tut mir leid, wenn ich immer wieder nachhake. Aber
meine arbeitgeberseitige Verhandlungspartnerin ist
unsere Personalchefin - eine Juristin. Die hat die
Gesetze und deren Auslegung um einiges besser im Griff
als ich. Deshalb versuche ich mich in meiner
Argumentation immer gut vorzubereiten und freue mich
über jeden hilfreichen Paragrafen.


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