Doppelmandat (Kirche)

Leon, Thursday, 26.04.2007, 18:01 (vor 6181 Tagen)

Hallo zusammen,
als Schwerbehindertenvertreter einer Einrichtung wurde ich zum Gesamtschwerbehindertenvertreter von 60 Einrichtuingen gewählt.
Mein Arbeitgeber besteht nun auf eine Trennung der Mandate.
d.h. solange ich mich in der ersten Einrichtung befinde bin ich Schwerbehindertenvertreter ansonsten Gesamtschwerbehindertenvertreter.
Ich bin der Meinung, dass das "übergeortnete" Mandat auch in der ersten Einrichtung seinen Anspruch hat.
Oder muss ich nun zwei unterschiedliche Briefköpfe verwenden>

Zweite Frage:
In unseren Einrichtungen kommt die MAVO zum Einsatz.
Mein Vorgesetzter stellt die MAVO (deren Aussage) über das SGB IX.
Diese Meinung vertrete ich nicht. Die MAVO ist nach meiner Auffassung dem SGB IX unterzuordnen. Liege ich Richtig>

Gruß
Jürgen


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