Doppelmandat (Kirche)

Wolfgang H., Friday, 27.04.2007, 07:16 (vor 6201 Tagen) @ Leon

Guten Morgen Leon,

zunächst bist Du Schwerbehindertenvertretung (VPS)) für Deine Einrichtung.
Wenn in einer anderen Einrichtung keine eigene VPS gewählt wurde, bist Du dort als gewählte Gesamt-VPS gleichzeitig VPS in dieser Einrichtung. In Einrichtungen die eine eigenständige VPS haben, bist Du für örtliche Angelegenheiten nicht zuständig. Hier wirst Du als G-VPS nur gefordert, wenn es um Angelegenheiten geht, die alle Einrichtungen gleichzeitig treffen. So z.B. Mitwirken bei Betriebsvereinbarungen für die der GBR zustädig ist, Abschluss einer Integrationsvereinbarung, Teilnahme an WA-Sitzungen, Teilnahme an Monatsgesprächen mit der GL usw.
Was MAVO bedeutet, weiß ich nicht - hört sich so nach Verordnung an. Wenn das so ist, geht das Gesetz immer vor, nach dem Motto Ober schlägt Unter.


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