Doppelmandat (Kirche)

Ede vom Bayerwald, Friday, 27.04.2007, 07:49 (vor 6208 Tagen) @ Leon

Hallo Jürgen,

also eine Mitarbeiterverordnung (=laut Google MAVO) einer Kirche kann niemals über einem Bundesgesetz stehen. Zumindest ist das die Meinung eines Bundesbürgers, der sein GG ein wenig kennt.

Warum Mandat trennen> Es geht ganz klar, dass du beide MAndate in einer Person erfüllst.

Allerdings ist es auch eindeutig, dass du immer und überall, klarstellen mußt, in welcher Funktion du gerade redest, handelst, schreibst. Insofern ist es richtig, was der AG verlangt. Allerdings bist du ja auch für deine "erste" Einrichtung nicht nur örtliche, sondern auch Gesamtvertrauensperson!

Ob hierzu ein Briefkopf genügt oder du zwei haben solltest, ist für mich eigentlich keine Frage. Ich würde je nach anfallender Aufgabe einen für die örtliche Vertretung und einen für die Gesamtvertretung verwenden. Vermutlich würde ich mir auch einen vorbereiten, wo beide Ämter drauf stehen, z.B. für Schriftverkehr allgemeiner Art mit dem oder den Integrationsämtern im Bereich deiner Gesamtvertretung.

Aber eine andere Frage. Wieviele Schwerbehinderte Menschen und ihnen Gleichgestellte vertritts du denn> Wie weit liegen die Einrichtungen auseinander> (Fahrzeiten).
Bist du nicht schon, wenn ich so viele Einrichtungen höre, mit mindestens 200 Schwerbehinderten/gleichgestellten Menschen befasst, für sie zuständig (gilt auch, oder gerade für Gesamtvertretungen, selbst wenn in den einzelnen Einrichtungen auch örtliche SBv'en bestehen sollten)>
Dann spätestens kannst du dich zu 100% frei stellen lassen und Freistellung bedeutet nun endgültig, dass dir der AG nicht mehr in deine Amtsführung hineinschnabeln darf.


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