Doppelmandat (Kirche)

Leon, Monday, 30.04.2007, 10:55 (vor 6204 Tagen) @ Ede vom Bayerwald

Hallo Ede vom Bayerwald,
für kirchliche Einrichtungen gilt zum Teil ein Sonderrecht zB. Tarifrecht.
Die Mitarbeitervertretungsortnung ist nicht immer konform mit dem allgemeinen Recht.So werden die Rechte einer Schwerbehindertenvertretung "scheinbar" eingeschränkt. Ein möglicher Grund könnte die Nichtbeteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei der Gestaltung der MAVO sein.

Bei der nächsten Frage ist das Problem nicht nur der Briefkopf sondern auch Büronutzung, Telefonnutzung, KM usw. (Kostenaufteilung, Zeitaufteilung.


Betreut werden von mir 2700 Mitarbeiter davon 127 Mitarbeiter mit Behinderung.
Gesamtkilometer ca. 600 km (wenn ich alle Einrichtungen am Stück abfahre).
Es gibt noch einen Schwerbehindertenvertreter einer Einrichtung.

Gruß und Danke
Jürgen


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