Doppelmandat (Kirche)

Ede vom Bayerwald, Wednesday, 02.05.2007, 08:54 (vor 6201 Tagen) @ Leon

Hallo Jürgen,

» für kirchliche Einrichtungen gilt zum Teil ein Sonderrecht zB. Tarifrecht.
» Die Mitarbeitervertretungsortnung ist nicht immer konform mit dem
» allgemeinen Recht.So werden die Rechte einer Schwerbehindertenvertretung
» "scheinbar" eingeschränkt. Ein möglicher Grund könnte die Nichtbeteiligung
» der Schwerbehindertenvertretung bei der Gestaltung der MAVO sein.

Das ist schon richtig, dass im kirchlichen Bereich ein anders ausformuliertes Recht gilt, als im "säkularen" Bereich dieser deutschen Welt, aber deutsche Gesetze können trotz allem nicht so einfach durch interne Regelungen gebrochen werden. Weder durch Verwaltungsvorschriften in der staatlichen Verwaltung noch durch interne Vorschriften innerhalb kirchlicher Einrichtungen.
Eine andere Frage ist es für mich, ob man als Betroffener sein Recht immer und überall rechtlich auch durchsetzen will.

Und natürlich kann der AG mit seinen internen Vorschriften und im Zuge von Dienstvereinbarungen die Gesetze und Tarifverträge im positiven Sinn (für den AN) jederzeit toppen.

» Bei der nächsten Frage ist das Problem nicht nur der Briefkopf sondern
» auch Büronutzung, Telefonnutzung, KM usw. (Kostenaufteilung,
» Zeitaufteilung.

Der Briefkopf als Kennzeichen der Tätigkeit nach außen ist schon wichtig (habe selber zwei solche Mandate). Sehe allerdings, dass der AG für beide Aufgaben und alle, nach besten Wissen und Gewissen entstehenden Kosten aufkommen muss.
Meine Arbeitszeitaufschreibung trennt zwischen örtlicher und BezirksSbv. Weitere Trennung kostet doch mehr Verwaltungskosten, als es dem AG bringt> oder irre ich mich>

Mußt du als Gesamtvertrauensperson ein anderes Büro benutzen und ein anderes Telephon, als als örtliche SBV>>>
Und wenn du zwei Mandate ausfüllst, so spart der AG doch auch Kosten für z.B. zweimal Gesetz mit Kommentar, zweimal Schulung zum gleichen Thema, zweimal...! Wie will der denn das dann aufteilen, Haushaltsrechtlich, was du ihm ersparst durch dies Doppelmandat>

Oder verstehe ich dich ganz falsch>

» Betreut werden von mir 2700 Mitarbeiter davon 127 Mitarbeiter mit Behinderung.
» Gesamtkilometer ca. 600 km (wenn ich alle Einrichtungen am Stück abfahre).
» Es gibt noch einen Schwerbehindertenvertreter einer Einrichtung.

Da würde ich mal Aufzeichnungen machen, was du machst, als Gesamtvertrauensperson. Alleine wegen der vielen Kilometer dürftest du nach Modellberechnungen des notwendigen Arbeitsaufwandes ja auf eine deutlich mehr als 45 Stdundenwoche kommen, schon gar, wenn du wirklich bei allen Personalratssitzungen teilnehmen willst, die an den Dienststellen vor Ort durchgeführt werden, wo es auch sbKollegen gibt, aber keine örtliche SBV.


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