Drohung mit Kündigung (Kirche)

hackenberger, Tuesday, 04.03.2008, 13:32 (vor 5896 Tagen) @ Rosa

Hallo Rosa,

» Ich habe Rechtsschutz und habe auch über das Vorstandsgespräch ein
» Protokoll angefertigt und dieser inzwischen meiner Anwältin vorgelegt.
Gut so, was sagt die zu dem Ganzen> (Du kannst ggf. mir dieses auch per Mail mitteilen, wenn Du dieses nicht hier einstellen möchtest, es interessiert mich).

» Bei Versetzung an die Telefonzentrale müsste m. M. nach eine
» Änderungskündigung erfolgen mit Zustimmung vom IfD Ist das o.K>
Ja, auch Änderungskündigungen fallen unter den § 85 SGB IX, bedürfen also der Zustimmung des IA. Doch bitte beachten, dass IA prüft (Grundlage §§ 88, 89)hier keine arbeitsrechtliche Fakten. Ob die Versetzung einer Änderungskündigung bedarf, kann man aus der Ferne auch nicht beurteilen. Hier sollte dich aber Deine Anwältin in all den Fragen gut beraten können.

» Herzlichen Dank, ich kann dieses Forum nur weiter empfehlen.
Bitte und ja, empfehle und gerne weiter!:ok:


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