Drohung mit Kündigung (Kirche)

hackenberger, Thursday, 06.03.2008, 09:21 (vor 5866 Tagen) @ Peter

Hallo Peter,

» meines Wissens ist bei einer Vertrauensperson eine ordentliche Kündigung
» (bis zu einem Jahr nach dem Ausscheiden aus dem Amt) grundsätzlich
» unzulässig.
Stimmt, Mandatsträger können, bis einschließlich 1 Jahr nach Beendigung des Mandates nur außerordentlich gekündigt werden. Der BR müsste hier gem. betrVG § 103 zustimmen oder der AG muss sich die Zustimmung durch das ArbG ersetzen lassen.

» Versetzung nur, wenn dies aus wichtigen betriebsbedingten Gründen
» unvermeidbar ist.
Das betrifft aber nur Versetzungen welche eine Änderungskündigung bedürfen oder wenn die Mandatsausübung gefährdet würde.

Soweit die Regelungen des BetrVG. Roas arbeitet aber bei einer Kirche. Hier kommt ja kirchliche Arbeitsrecht zu tragen. Diese kenne ich leider nicht.


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