teilweise erwerbsminderung

christian @, Thursday, 17.10.2002, 22:19 (vor 7855 Tagen)

hallo,ich bin gruppenpädagoge in einem bbw und wir
arbeiten kernarbeitszeit von 16:30 -22:30 uhr und
wochentags von 12:00 uhr bis 22:30 uhr.das ganze
beruht auf einem monatsstundensoll (wöchentlich
38,5,28,88....stunden),da ich nun teilerwerbsrente
beantragen muß(aus gesundheitlichen gründen),dann
errrechnet an der hinzuverdienstgrenze noch ca 25
std.arbeiten darf,ergibt sich nun meine frage:wenn ich
teilerwerbsrente erhalte kann ich auch dann noch die
betriebsüblichen zeiten arbeitenpro woche 1x9
std,2x8std....),oder dürfen es wirklich nur 3-max
6stunden täglich sein>>>>
wäre ganz toll wenn mir jemand weiterhelfen kann.
antworten bitte an :fam.id@t-online.de

vielen dank


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