Umsetzung einer MA (Kirche)

hackenberger, Tuesday, 13.01.2009, 19:20 (vor 5575 Tagen) @ Rosa

Hallo Rosa,

» als erstes wünsche ich allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dieses sehr
» informativen Forums, alles gute für das neue Jahr.
Auch Dir von Hans-Peter und mir ein frohes Neues Jahr.

Leider kann ich Dir nur begrenzt einen Rat geben. Denn im Thema "Schwerbehindertenvertretung und Kirchenrecht" bin ich nicht besonders bewandert.

Soviel:
§ 95 Abs. 2 SGB IX gilt nicht im Bereich der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD),
da eigenständige kirchenrechtliche Regelung in § 51 Abs. 1 MVG.EKD

[link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=1987#p1997]Kontextlink hierzu![/link]

Zum Thema "Entsorgung" älterer Mitarbeiter, siehe [link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=2865#p2892]hier[/link]!

Ich glaube im Bereich der EKD gilt auch die Sprachregelung:
Nicht "Schwerbehindertenvertretung", sondern meines Wissens "Vertrauensperson".

» Was kann ich raten> RA einschalten>
Prüfe im MVG.EKD in wie weit Du eigenständig dir als SchwbV hier Anwaltlichen Rat einholen kannst. Wende dich auch einmal an die Mitarbeitdervertretung sowie an das zuständige Integrationsamt mit der Bitte um Beratung und Unterstützung.

Kommentierung zum Kirchenrecht in Tendenzbetrieben:
www.schwbv.de/kirche.html


Sorry, dass ich hier nicht mehr leisten kann. :-(


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