Nichtbeteiligung der VP (Kirche)

Elkchen, München, Sunday, 03.05.2009, 06:19 (vor 5444 Tagen)

Lieber Herr Semmler,
wieder gibt es bei kirchens ein Problem. Die Landesstellenplanung soll neu konzipiert wrden. Die Beteiligung des Geschäftsführenden Ausschusses der Gesamtmitarbeitervertretung geht klar - mir wird sie verweigert. Von diesem Schreiben unserer Leitung an die Vorsitzende wurde mir kein Abdruck zugestellt - den Sachverhalt erfuhr ich per Telefon von der Vorsitzenden.
Ich nehme zur Zeit die Rechte der Pflichten der Gesamtschwerbehindertenvertretung wahr, da bei den angegliederten Werken und Diensten nirgendwo 5 oder mehr Personen schwerbehindert sind.
Wir haben Montag und Dienstag einen Klausurtag der Gesamtmitarbeitervertretung wo die Vorsitzende mir das Schreiben in Kopie mit der Begründung (es wurde eine Ausführungsbestimmung gefunden, die meine Nichtbeteilung verhindert kann) geben wird.
Vorab habe ich beim Vorsitzenden Richter unseres Kirchengerichts angefragt, wie ene Klage einzureichen ist. Er versteht es schon so, dass das SGB IX auch bei Kirchens anzuwenden ist und wenn ich die Begründung vorliegen habe, diese nochmals prüfen zu lassen und ansonsten auf Mitbeteiligung zu klagen. Wie sieht es da mit den Kosten aus (denn die Vorsitzende überlegt noch, ober der Geschäftsführende Ausschuss meine Beteiligung einklagen soll oder ich).
Vielen Dank für kleine Rückenstärkung.
Elkchen


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