Nichtbeteiligung der VP (Kirche)

hackenberger, Sunday, 03.05.2009, 12:42 (vor 5470 Tagen) @ Elkchen

Hallo Elke,

falls Du nicht als Gewerkschaftsmitglied auf die Unterstützung der Gewerkschaft hier zurückgreifen kannst, also auch beim beschreiten des Klageweges, kannst Du dich auch einmal an den VdK wenden und dort um Unterstützung anfragen.

Der VdK hat sehr oft gemeinsam mit dem Integrationsamt gemeinsame Arbeitgruppen für SchwbV. Er hat auch Fachanwälte für Sozial-/ Arbeitsrecht. Diese kann man dann auch beim Einleiten/ beschreiten des Rechtsweges um Unterstützung anfragen.

Ein erster Weg kann auch das Abmahnen des AG, des zuständigen SB beim AG sein, mit Hinweis auch bei weiteren Missachtung der Beteiligungsrechte gem. § 95 (2), nicht nur gegen den AG ein arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren sondern auch gegen den zuständigen SB persönlich Bußgeldverfahren gem. § 156 (1) Satz 9 SGB IX einzuleiten.

Aber der beste Weg, ist die Mitgliedschaft in der Gewerkschaft.

Nur eines ist sher wichtig, man darf nicht nur immer "auf rechtliche Schritte hinweisen, man muss sie dann auch einmal umsetzen"! Denn sonst wird man auf Dauer nicht ernst genommen.


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