Nichtbeteiligung der VP (Kirche)

Elkchen, München, Wednesday, 06.05.2009, 07:37 (vor 5463 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

So das sind ja gute Argumente nur die verfasste Kirche mußte leider die Diakonie gehen lassen. Die haben einen anderen Tarifvertrag und sind eigenständig.
Nach dem Staatskirchenrecht des Grundgesetzes ermöglicht die Verfassungsgarantie des Selbstbestimmungsrecht den Kirchen, den Dienst der ihnen zugeordneten Einrichtungen nach ihrem bekenntnismäßigen Verständnis zu regeln. Deshalb haben wir auch einen einges Gericht habe ich ja oben schon gesschrieben. Dabei handelt es sich nicht, um eine Priviligierung sondern es geht um die Offenhaltung einen eigenen Weges in der nach dem Grundgesetz freiheitsrechtlich ausgerichteten Arbeitsverfassung.
Also bitte glaube mir es ist so wie ich es geschrieben habe.
Elkchen


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