Rücktritt des einzigen Stellvertreters, was nun ? (Kirche)
Hallo Herr Hackenberg,
vielen Dank für die schnelle Beantwortung.
Trotzdem habe ich noch einige ergänzende Fragen:
Wenn ich jetzt Neuwahlen ansetze, sparen wir uns diese Wahlen im Frühjahr 2010.
Muss ich als Vertauensperson vorher zurücktreten, und wem gegenüber muss ich ggfs. diesen Rücktritt erklären >
Wie ist der § 96 SGB IX in diesere Hinsicht zu verstehen >
Vielen Dank und freundliche Grüße