Rücktritt des einzigen Stellvertreters, was nun ? (Kirche)

sbv, NRW, BERLIN, BRANDENBURG, Wednesday, 27.05.2009, 15:19 (vor 5419 Tagen) @ sbv

Hallo Herr Hackenberg,
vielen Dank für die schnelle Beantwortung.
Trotzdem habe ich noch einige ergänzende Fragen:

Wenn ich jetzt Neuwahlen ansetze, sparen wir uns diese Wahlen im Frühjahr 2010.
Muss ich als Vertauensperson vorher zurücktreten, und wem gegenüber muss ich ggfs. diesen Rücktritt erklären >

Wie ist der § 96 SGB IX in diesere Hinsicht zu verstehen >

Vielen Dank und freundliche Grüße


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