Rücktritt des einzigen Stellvertreters, was nun ? (Kirche)

hackenberger, Wednesday, 27.05.2009, 15:49 (vor 5446 Tagen) @ sbv

Hallo "sbv",

» vielen Dank für die schnelle Beantwortung.
Bitte gern, noch eine kleine Bitte; gönnen Sie meinem Namen doch bitte am Ende das "er" noch. ;-)

» Wenn ich jetzt Neuwahlen ansetze, sparen wir uns diese Wahlen im Frühjahr 2010.
Sofern zum Regelwahltermin die gewählte SchwbV weniger als 12 Monate im Mandat/Amt ist wird nicht neu gewählt. Dann verlängert sich die Wahlperiode in diesem Fall entsprechend.

» Muss ich als VP vorher zurücktreten, und wem gegenüber muss ich ggfs. diesen Rücktritt erklären>
Ja, formeller Rücktritt durch Erklärung und Bekanntgabe an die Wähler auch gegenüber dem AG. Dann haben sie aber vorübergehend keine SchwbV. Es müssten dann die Neuwahlen gem. der gesetzlichen Regelung erfolgen. Daher sehe ich einen solchen Schritt nicht als zweckmäßig an.

» Wie ist der § 96 SGB IX in diesere Hinsicht zu verstehen >
Sie haben nach dem Rücktritt, der mit der Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber rechtlich wirksam wird, keine Rechte gem. § 96 SGB IX mehr. Weiter hat der AG dann bis zur Neuwahl auch keine Pflichten aus § 95 SGB IX mehr zu beachten, da es ja zeitweise keine SchwbV gibt.


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