Rücktritt des einzigen Stellvertreters, was nun ? (Kirche)
Entschuldigung Herr Hackenberger ,
ich muss noch einmal nachfragen:
Ist folgender Weg machbar:
Ich erkläre am 28.05.09, zum 30.06.09, meinen Rücktritt und setze am 12.06.09 die Wahlversammlung an.
Das bedeutet, dass die alte SBV nahtlos in die neue SBV übergeht.
Oder nicht >>
Viele Grüße