Rücktritt des einzigen Stellvertreters, was nun ? (Kirche)
Hallo "sbv",
» Ich erkläre am 28.05.09, zum 30.06.09, meinen Rücktritt und setze am
» 12.06.09 die Wahlversammlung an.
» Das bedeutet, dass die alte SBV nahtlos in die neue SBV übergeht.
» Oder nicht >>
Ja, sofern kirchenrechtlich dem nichts entgegen steht. Doch den Sinn kann ich weiter nicht verstehen/ erkennen.