Rücktritt des einzigen Stellvertreters, was nun ? (Kirche)

hackenberger, Wednesday, 27.05.2009, 16:27 (vor 5440 Tagen) @ sbv

Hallo "sbv",

» Ich erkläre am 28.05.09, zum 30.06.09, meinen Rücktritt und setze am
» 12.06.09 die Wahlversammlung an.
» Das bedeutet, dass die alte SBV nahtlos in die neue SBV übergeht.
» Oder nicht >>
Ja, sofern kirchenrechtlich dem nichts entgegen steht. Doch den Sinn kann ich weiter nicht verstehen/ erkennen.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion