Arbeitsassistenz und Mitarbeitervertretung (Kirche)

jakobF, Berlin, Wednesday, 22.07.2009, 10:59 (vor 5385 Tagen)

Ich bin Vorsitzender einer Mitarbeitervertretung bei einem diakonsichen Träger. Für die Funktion bin ich voll freigestellt. Ich bin per Definition blind und habe beim Integrationsamt eine Arbeitsassistenz beantragt (Vorlegen, Mobilitätshilfe bei Reisen zu diversen Standorten in verschiedenen Bundesländern. Das Integrationsamt hat Antrag und Widerspruch abschlägig beschieden. Grund: Es darf nur die Arbeit als Erzieher gefördert werden. Personalvertretung sei ehrenamtlich - nicht förderungswürdig. Der Betrieb müsse die Kosten tragen.
Ich kann das nicht nachvollziehen, da ich den Job als Erzieher nicht mehr leisten kann (u.a. Aufsichtspflicht etc.). In der Beratung kann ich weiterhin tätig sein, wenn Unterstützung erfolg. Gegenüber anderen Kandidaten für die Wahlen zur MAV bin ich somit stark benachteiligt, da ich zu der Belegschaft nur eingeschränkten Kontakt halten und aufbauen kann.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen sammeln müssen. Vieliehct auch andere - positive - Enscheidungen.
Für Hinweise wäre ich sehr dankbar.
Gruss jakobF


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion