Außerordentliche Neuwahlen (Wahlen)

Wolfram @, 40764 Langenfeld, Tuesday, 21.06.2005, 13:03 (vor 7083 Tagen)

Hallo ihr Lieben,

Ich bin V.P. der schwer behinderten Kolleginnen und Kollegen in einem "Eigenbetrieb" eines großen öffentlichen Arbeitgebers. Im Rahmen einer
Umstruktuierung sollen 5 Eigenbetriebe zu 3 Eigenbetriebe umstruktuiert werden. Das heisst für uns, dass wir mit einem anderen Eigenbetrieb zusammengelegt werden. Das heisst konkret: beide Dienststellen werden aufgelöst, und es entsteht eine neue Dienststelle mit einem anderen Namen.:-D
Nach meinem Verständnis gibt es in diesem neuen Betrieb dann noch keine SbV.
Eine Regelung wie für die Personalvertretung (Einsatz einer Personalkommission) kann ich im SGB IX nicht finden. Ist es wirklich war, dass wir dann 2-3 Monate (denn solange dauert eine Neuwahl, da auf grund der räumlichen Größe der Betriebe das verkürzte Wahlverfahren nicht angewand werden kann, sondern wir iom Gegenteil auf die Briefwahl angewiesen sind) ohne SbV sind> Das die GSbV die Vertretung übernimmt ist illusiorisch, da es sich in den 5 Betrieben um ca.135 schwer behinderter Mitarbeiter handelt verteilt auf eine Fläche von halb NRW.
Fragen:
1. Habe ich irgendeine Vorschrift übersehen, die es uns ermöglicht eine Art
"Personalkommission" zu bilden
2. Gibt es irgendeinen Trick vor dem 01.01.2006 (Stichtag der Zusammenlegung)
die SbV für den neuen Betrieb zu wählen>
Für eine kreative Antwort wäre ich Euch sehr mit Dank verbunden.
Wolfram


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