Externe Bewerberdatenbank? Zulässig? (AGG)

maiklewa, Wednesday, 14.09.2016, 19:12 (vor 2774 Tagen) @ carriegross

Hallo,

kurz: ja, es gibt solche externe Datenbanken.

Warum: genau, um solchen AGG-Hoppern zu begegnen.

Woher ich das weiß? Ich bin seit Kurzem im Vorruhestand und habe mein ganzes Leben im ÖD bei verschiedenen Arbeitgebern gearbeitet. Ich war Personaler, SBV, im PR.

Vielleicht wird mein Kommentar gelöscht oder gar nicht freigegeben. Es wundert mich, dass hier bis jetzt niemand so ehrlich war, um das Bestehen von solchen Bewerberdatenbanken zu bestätigen. Mir kann es eigentlich egal sein, aber ich habe oder hatte schon vor einiger Zeit die Schnauze von so gewissen Dingen richtig voll.

Aber es muss doch mal einer die Wahrheit schreiben!

Ich habe jahrelang Bewerbungen fast täglich erhalten und gelesen, wie meine Ex-KollegInnen auch. Jeder der mit Stellenbesetzungsverfahren zu tun hat, weiß, wie müßig alleine das Aussortieren sein kann. Es gibt die "Sichtprüfung" im wahrsten Sinne. Person A gefällt mir, ok. Person B gefällt mir nicht, Ablage P. Davor wird oder sollte zumindest nach Schwerbehinderungen gesucht werden. Ist das irgendwo zu lesen, egal ob im Bewerbungstext, im Lebenslauf, als Anlage, unter Anlagen aufgeführt, man lädt den Bewerber ein - sicherheitshalber. Egal, ob der einem gefällt oder nicht. Egal, ob der das Anforderungsprofil erfüllt oder nicht. Man weiß ja nie, was ein Rechtsverdreher aus einer Nichteinladung eines schwerbeinderten Bewerbers machen kann. Und wer will schon ständig seine Versicherung oder um Begleichung von Entschädigungszahlungen anrufen oder vorm Arbeitsgericht landen, was dann später in der regionalen Presse steht? Diese schwerbehinderten Bewerber werden dann meist alle an einem Tag hintereinander oder parallel abgefertigt, wo schon längst das Stellenbesetzungsverfahren abgeschlossen ist und spätestens da feststand, welcher Cousin vom Kollegen X den Job bekommt. Jeder kennt dann solche Gespräche mit diesen (armen) Schwerbehinderten, die nicht wissen, wie interessiert die gegenübersitzenden Personen sind. Jeder von den gegenübersitzenden Personen ist langweilig, man ist nicht ganz bei der Sache, man amüsiert sich zwischen den Gesprächen und man muss sich bemühen, im Gespräch ernst zu bleiben. Jeder von diesen Personen freut sich meist aber über diesen Tag, weil es fast wie Urlaub ist.

Kleine Anmerkung zwischendurch: gemeint sind KEINE Stellenbesetzungsverfahren, Vorstellungsgespräche ... wo gezielt "nur" Schwerbehinderte gesucht werden, weil es um teil- oder komplett finanzierte/bezuschusste Stellen geht, und z. B. der AGS/die Reha-Teams der Arbeitsagenturen gezielt nach schwerbehinderten Arbeitslosen angeschrieben werden.

Nun gibt es aber auch Arbeitgeber, KollegInnen, denen das SGB IX und das AGG vollkommen egal sind. Die o. g. Reihenfolge wird ein wenig abgeändert und ob da jetzt was von Schwerbehinderung steht oder nicht, ist doch alles Hupe. Schwerbehinderte kosten i. d. R. mehr Geld, sind öfter krank, haben mehr Urlaub, benötigen oftmals teure Hilfsmittel, leben ihren Schwerbehindertenstatus nach der Probezeit gerne mal aus. Ja, welcher Chef, Kollege ... kennt das nicht? Es werden also auch schwerbehinderten Bewerbern, die das Anforderungsprofil 1000 %ig erfüllt haben und die ihre Schwerbehinderteneigenschaft gesetzeskonform in den Bewerbungsungerlagen angegeben haben, nicht eingeladen. Einfach in der Hoffnung, dass die keine Entschädigunszahlungen geltend machen. Wenn die dann rummeckern werden die nachträglich eingeladen. Und jeder weiß, an dieser Stelle dann wohl auch schon der Meckerer, dass diese nachträgliche Einladung den Fehler, nämlich das Nichteinladen, nicht heilt. Dann, je nach EG und evtl. Verfahren, könnte es sehr teuer werden. Aber günstiger, als einen schwerbehinderten einzustellen, der nach der Probezeit ständig krank ist!

Um die ersten zwei oder auch drei kurzen Eingangssätze zu untermauern, könnte ich jetzt verschiedene Aktenzeichen von Gerichtsverfahren nennen, aber das würde zu weit führen.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion