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<title>Forum für die SBV</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>Ablehnung wegen bestehendem Tarifvertrag</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Liebe Mitstreiter*innen,</p>
<p>aktuell habe ich mehrfach Mitarbeiter*innen in meiner Beratung gehabt, deren Gleichstellung abgelehnt wurde. Grund hierfür war das Bestehen eines Tarifvertrages im öffentlichen Dienst. Es lag in allen Fällen kein besonderer Kündigungsschutz vor, lediglich längere Kündigungsfristen als gesetzlich vorgeschrieben.</p>
<p>Mir ist eine Änderung der Arbeitsanweisung der BA nicht bekannt. Gibt es in unserer Gemeinschaft weitere Erkenntnisse? Ich habe hier einen Widerspruch im Sinn. Habt Ihr Anregungen?</p>
<p>DANKE für Eure Unterstützung.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Sat, 11 Apr 2026 21:54:41 +0000</pubDate>
<category>Gleichstellung</category><wfw:commentRss>https://www.schwbv.de/forum/index.php?mode=rss&amp;replies=31879</wfw:commentRss><dc:creator>Jule</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Wer Organisiert Bewerbungsgespräch</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Ihr lieben,</p>
<p>Unsere SBV ist erst einmal Krankgeschrieben und ich als Vertreter habe ein ein kleines Problem:<br />
Wir haben eine Bewerbung von einen Gehörlosen, der eingeladen wird.<br />
Dafür soll ich einen Gebärdensprachen Dolmetscher Organisieren, alles recht kurzfristig. Ich rufe an, hab keine Ahnung wer wann arbeitet und ob die Person überhaupt kann tue und mache um alles zu Organisieren<br />
Wenn alles gut geht kommt morgen ein Dolmetscher und das Gespräch findet statt. Die Frage tut sich nun bei mir auf, ob hier alles auf mich abgeschoben wurde. Ist es wirklich meine Aufgabe ein Gespräch zu Organisieren?<br />
Zudem sollen die Kosten auf die SBV Kostenstelle laufen, wir bezahlen das zwar nicht selber, aber stört mich schon.</p>
<p>Würde mich über ein paar Antworten freuen <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/smile.png" alt=":-)" /></p>
<p>Liebe Grüße<br />
Volker</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Thu, 09 Apr 2026 13:48:52 +0000</pubDate>
<category>Umgang mit Arbeitgeber</category><wfw:commentRss>https://www.schwbv.de/forum/index.php?mode=rss&amp;replies=31876</wfw:commentRss><dc:creator>Volker70</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Parkplatz</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Kollege mit GDB 50, Merkzeichen G möchte einen Ihm zugewiesenen Parkplatz.<br />
Der Betriebsrat hat dies verweigert mit Verweis auf die Voraussetzungen, welche für die Nutzung eines Schwerbehindertenparkplatzes nicht vorliegen (GDB 80 + Merkzeichen AG). </p>
<p>Gibt es über den §164 Abs. 4 Nr. 4 (behinderungsgerechte Einrichtung des Arbeitsumfeldes) eine weitere Möglichkeit dem Kollegen einen Parkplatz zur Verfügung zu stellen? </p>
<p>Vielen Dank für die Rückmeldungen.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Mon, 30 Mar 2026 05:43:39 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><wfw:commentRss>https://www.schwbv.de/forum/index.php?mode=rss&amp;replies=31862</wfw:commentRss><dc:creator>Holz_116</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Ist der direkte Weg von zu Hause zur BR Sitzung Arbeitszeit?</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo, ich fahre zur monatlichen BR Sitzung immer direkt von zu Hause los und nicht von der Kita aus, in der ich arbeite. Ist dieser Weg Arbeitszeit oder beginnt die Arbeitszeit mit Beginn der Versammlung??? <br />
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Wed, 25 Mar 2026 15:05:17 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><wfw:commentRss>https://www.schwbv.de/forum/index.php?mode=rss&amp;replies=31860</wfw:commentRss><dc:creator>Gretel</dc:creator>
</item>
<item>
<title>SBV mit Assistenzkraft bei PR Sitzungen</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo allerseits,</p>
<p>durch eine Neuwahl wurde die stv SBV neu besetzt. Aufgrund ihrer Behinderung hat die Stv eine Assistenzkraft (<em>Arbeitsassistenz</em>). <br />
Frage : wie verhält sich die Sachlage bei Vertretung der VP in Personalratsitzungen? Darf die Assistenz mit dabei sein? (Hintergrund die Wahrung der Vertraulichkeit bei PR Sitzungen)</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Tue, 24 Mar 2026 13:39:31 +0000</pubDate>
<category>Stellvertreter/in</category><wfw:commentRss>https://www.schwbv.de/forum/index.php?mode=rss&amp;replies=31855</wfw:commentRss><dc:creator>makabena</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Bewerbungsverfahren zweistufig</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Wie sehr ihr die Beteiligungsrechte und Anhörungsrechte in fogendem Fall:<br />
Ganz normale Ausschreibung, 200 Bewerber.</p>
<p>Alle Bewerber die die zwingenden Kriterien erfüllen und alle schwerbehinderten haben daraufhin eine Aufgabe zugeschickt bekommen auf deren Lösung Punkte vergeben wurden.<br />
Warum ein Bewerber X Punkte hat ist nicht transparent.</p>
<p>Kann man das analog wie bei einer Leistungsbewertung sehen, bei der die SBV immer vor der Entscheidung anzuhören ist?</p>
<p>Ich konnte schon durchsetzen, dass alle schwerbehinderten einzuladen sind, egal wie viele Punkte sie haben, da durch diese Aufgabe nicht festgestellt werden kann, ob sie offensichtlich ungeeignet sind. Wie stelle ich sicher, dass hier niemand benachteiligt wurde?</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Fri, 20 Mar 2026 14:07:32 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><wfw:commentRss>https://www.schwbv.de/forum/index.php?mode=rss&amp;replies=31849</wfw:commentRss><dc:creator>magheinz</dc:creator>
</item>
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<title>Bestellung Inklusionsbeauftragter ohne Anhörung BR und SBV</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo zusammen,</p>
<p>in unserem Unternehmen wurde endlich auf Hinwirken der SBV ein Inklusionsbeauftragter förmlich bestellt. Die Geschäftsführung hat die Bestellung auch der SBV mitgeteilt sowie der Arbeitsagentur und dem Inklusionsamt gemeldet. Eine Anhörung von BR oder SBV hat nicht stattgefunden. Die SBV hat der Geschäftsführung ihre Bedenken mitgeteilt, weil es sich nicht um einen Menschen mit Schwerbehinderung handelt und die Person als Arbeitsrechtler für den Arbeitgeber z.B. in Kündigungsschutz-Verfahren auftritt. Die Überlegung ist zum einen, ist die Bestellung rechtlich überhaupt wirksam? Was würdet ihr der SBV raten, macht es Sinn, die fehlende Anhörung der Bestellung zu bemängeln? Oder laufen lassen und damit z.B. in einem Verfahren Punkte sammeln? Haftet der neue Inklusionsbeauftragt auch, wenn die Anhörungen nicht stattgefunden haben? Mich interessiert eure Einschätzung, rechtlich und praktisch. Vielen Dank vorab!</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Wed, 18 Mar 2026 11:37:38 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><wfw:commentRss>https://www.schwbv.de/forum/index.php?mode=rss&amp;replies=31842</wfw:commentRss><dc:creator>juri_berlin</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Anmietung von Büroflächen</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Morgen</p>
<p>Ich habe folgende Frage:<br />
Bei meinem Arbeitgeber( Kommune) sollen zusätzliche Büroflächen angemietet werden, die nicht barrierefrei sind.</p>
<p>Momentan ist es nicht geplant, das die  Büroflächen von schwerbehinderte/gleichgestellter MA/in  genutzt werden .<br />
 Inwieweit kann ich als SBV bei der Anmietung/ Auswahl  solcher Räume (jetzt oder zukünftig) einfluß nehmen?</p>
<p>Eine Beteiligung nach §178 Abs.2 ist nicht erfolgt</p>
<p><br />
Liebe Grüße Ulf</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Tue, 17 Mar 2026 07:36:07 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><wfw:commentRss>https://www.schwbv.de/forum/index.php?mode=rss&amp;replies=31838</wfw:commentRss><dc:creator>Delta</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Ausserordentliche Kündigung als SBV und BR. .Frage zur Anhörung der SBV</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo zusammen,</p>
<p>ich benötige unbedingt euer Wissen!</p>
<p>Ich wurde am 10.3.26 freigestellt, habe Hausverbot erhalten und musste mein Laptop, Handy, iPad abgeben. Gegen das Hausverbot habe ich wegen Behinderung der SBV und BR Arbeit widerspruch eingelegt. Es wurde am nächsten Tag aufgehoben aber meinen Rechner, Handy, ... habe ich bis heute nicht.</p>
<p>Am Montag ist eine außerordentliche BR Sitzung, wo es nur um meine Kündigung geht. Vom aktuelen BR haben die meisten Angst und fragen mich noch nicht mal &quot;Wie geht es Dir denn?&quot;.</p>
<p>Für die Kündigung muss ja die SBV angehört werden (ich bin SBV und schwerbehindert).</p>
<p>1. Ich SBV<br />
2. Frau T 1. Stelli<br />
3. Frau K 2. Stelli</p>
<p>Ich wurde freigestellt, kann aber meine Ämter wahrnehmen<br />
Jetzt kommts und da brauche ich unbedingt eine qualifizierte Hilfe!!! Frau T. wurde nicht freigestellt, sondern hab bezahlten Sonerurlaub bekommen, darf mit niemanden kommunizieren und steht aber für Fragen der Personalabteilung zur Verfügung. Sie darf sich nicht am Rechner anmelden. Frau T (1. Stelli) hat die Anhörung NICHT bekommen.</p>
<p>Die Personalabteilung hat Frau K. angeschrieben und die scheint es gemacht zu haben. Ich habe, weil ich ja keinen Dienstrechner habe, Frau K. mit meiner privaten Emailadresse angeschrieben und um die Kontaktdaten des IFS in Saarbrücken gebeten. Auf diese Anfrage hat sie mir nicht geantwortet. Sie hatte aber damit meine privaten Kontaktdaten.</p>
<p>ICH glaube, dass hier ein Fehler gemacht wurde, weil Frau T hat bedingt (Fragen der Personalabteilung) arbeitet und somit ansprechbar ist und sie Frau K. (2. Stelli) die Anfrage geschickt haben. Die Idee ist nun, die Kündigungsschutzklage einzureichen und auf einen Formfehler hinzuweisen.  Bitte keine Spekulationen, ich brauch hier eine Antwort, die sehr rechtssicher ist.</p>
<p>Dankeschön und viele Grüße</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Fri, 13 Mar 2026 19:08:29 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><wfw:commentRss>https://www.schwbv.de/forum/index.php?mode=rss&amp;replies=31836</wfw:commentRss><dc:creator>Moonwalker</dc:creator>
</item>
<item>
<title>SBV Übergreifend</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Darf eine Schwerbehindertenvertretung unternehmensübergreifend agieren. <br />
Beispiel mehrere Unternehmen, mit unterschiedlichen Firmierungen, gehören zu einem Konzern, darf dann eine Schwerbehindertenvertretung in allen Unternehmen agieren oder nur in den dem einen Unternehmen angehörigen Betrieben?</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Wed, 18 Feb 2026 09:24:15 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><wfw:commentRss>https://www.schwbv.de/forum/index.php?mode=rss&amp;replies=31830</wfw:commentRss><dc:creator>Sam</dc:creator>
</item>
<item>
<title>SB-Beschäftigungsquote Universitätskliniken</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Liebe Mitstreiter,</p>
<p>nachdem mir nun die aktuellen Zahlen zur Beschäftigung schwerbehinderter/gleichgestellter Menschen für 2025 in unserem Unternehmen vorliegen, würde ich gern von Euch wissen, wie wir im Vergleich zu anderen Universitätskliniken abschneiden. Leider war hierzu im Forum bzw. im Netz nichts zu finden.</p>
<p>Für die Beantwortung (Angabe in %) bedanke ich mich schon im Voraus.</p>
<p>VG, rollo</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Fri, 06 Feb 2026 08:28:18 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><wfw:commentRss>https://www.schwbv.de/forum/index.php?mode=rss&amp;replies=31825</wfw:commentRss><dc:creator>rollo</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Neuwahl im Okt. / Nov. erforderlich?</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Servus beinand,</p>
<p>folgende Konstellation:</p>
<p>- jetzt keine Stelli mehr vorhanden, also Neuwahlen von Stelli durchführen<br />
- in 3 Monaten scheidet VP aus<br />
- 1. Stelli wird VP, weitere Stelli rücken auf<br />
- im Herbst stehen ja reguläre Wahlen an</p>
<p>Frage: <br />
Gilt das Nachrücken des 1. Stellis zur VP als Wahl und die Amtszeit verlängert sich (weil noch nicht 1 Jahr im Amt) automatisch bis zum Ende der nächsten Amtszeit (also Ende 2030)? Oder muss im Herbst trotzdem gewählt werden, weil ein nachrücken ja keine Wahl ist?</p>
<p>Hiervon abhängig wäre dann auch die Amtszeit der Stellis, weil sich diese ja an der Amtszeit der VP orientiert.</p>
<p>Danke für Eure Einschätzungen bzw. Antworten.</p>
<p>VG</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=31823</link>
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<pubDate>Wed, 04 Feb 2026 13:16:15 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><wfw:commentRss>https://www.schwbv.de/forum/index.php?mode=rss&amp;replies=31823</wfw:commentRss><dc:creator>mietze_katz</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Einstellung während laufeder Auschreibungsfrist</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo zusammen, </p>
<p>folgendes Problem, Einstellungen während die Ausschreibungsfrist noch läuft. <br />
Wir bekommen als SBV aktuell Einstellungen zur Kenntnis, während die Ausschreibungsfrist noch läuft. Bis zum letzten Tag der Frist können Sie sich SB-Bewerber auf eine die Stelle bewerben. </p>
<p>Die Führungskräfte sind von Personalabteilung und Konzern jeden Tag die Ausschreibungen zu checken, ob sich jemand beworben hat und diesen Zeitnah zu kontaktieren und im besten Fall zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen. <br />
Durch diese Vorgaben kommt es zu Einstellungen, während die Frist noch läuft. <br />
Wenn sich ein anderer Bewerber*innen noch bewirbt und die Stelle vergeben ist, soll die Bewerbung der nächsten AUsschreibung hinzugefügt werden. <br />
Weiß jemand Rat, wie man mit dieser Situation umgehen soll? </p>
<p>Danke.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=31815</link>
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<pubDate>Wed, 21 Jan 2026 07:45:58 +0000</pubDate>
<category>Einstellung</category><wfw:commentRss>https://www.schwbv.de/forum/index.php?mode=rss&amp;replies=31815</wfw:commentRss><dc:creator>Holz_116</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Wahlen mit nur einem Wähler</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Was passiert, wenn beim vereinfachten Wahlverfahren nur ein Wähler zur Versammlung erscheint? Eine geheime Wahl ist so ja nicht möglich.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Wed, 14 Jan 2026 19:57:08 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><wfw:commentRss>https://www.schwbv.de/forum/index.php?mode=rss&amp;replies=31812</wfw:commentRss><dc:creator>magheinz</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Führungskräfteansprache durch SBV ohne Einbindung des Personalbereichs</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo zusammen,</p>
<p>ich wäre für etwas Rückendeckung dankbar...</p>
<p>Ausgangssituation: Unternehmen der privaten Wirtschaft mit über 1000 Beschäftigten, Quote zu 2-3 Prozent erfüllt.</p>
<p>Ausgangssachverhalt: Nach Langzeiterkrankung möchte sich der AG von einer Kollegin mit Schwerbehinderung trennen, mit der es aus seiner Sicht bereits vor der Erkrankung die Zusammenarbeit aus persönlichen Gründen nicht mehr möglich gewesen sei. Im Rückkehrgespräch wurde der Kollegin überraschend ein Aufhebungsvertrag angeboten. Dieses Angebot hat sie abgelehnt. Hamburger Modell-Antrag wurde abgelehnt, ein BEM-Angebot gab es bisher nicht. Die Kollegin ist nach einem Monat jetzt erstmal im (Rest-)urlaub und kehrt im Januar an den Arbeitsplatz zurück. Sie soll dann als Springerin eingesetzt werden und damit einen besonders stressigen Job machen, der ihrer gesundheitlichen Situation nicht angemessen ist. Sehr deutlich ist daher, dass sie ausgesteuert werden soll. Die SBV ist auf die Führungskraft zugegangen und hat einen Termin für ein Rückkehr-Unterstützungsgespräch zwischen SBV, Führungskraft und Kollegin in Outlook eingestellt. Der für den AG zuständige Personal-Business Partner wirft der SBV vor, nicht vertrauensvoll zusammenzuarbeiten und den Sachverhalt zu verdrehen. Es sei erforderlich, dass der Arbeitgeber bei Kontakt mit den Führungskräften einzubinden sei. Ein Alleingang der SBV wäre nicht zu tolerieren, die Führungskräfte seien verunsichert und wüssten nicht, wie sie mit der SBV umzugehen hätten. Grundsätzlich könne es nicht sein, dass die SBV einfach so Gespräche mit Führungskräften führe.</p>
<p>Der Arbeitgeber bittet die SBV unter Bezugnahme auf den geschilderten Fall zu einem Gespräch (1 SBV, 2 Vertreter des Arbeitgebers - Personalleiter und Business Partner).</p>
<p>Ich habe damit zwei Mal kein gutes Gefühl:<br />
1. es fühlt sich bedrohlich an und nach einem Versuch, die SBV in Schranken zu weisen (die Frage ist, ob es diese Schranken tatsächlich oder nur der Meinung des AG nach gibt)<br />
2. Mit einer Machtdemonstration wird versucht, die Unterstützung der SBV für die Mitarbeiterin zu schwächen</p>
<p>Frage: Darf der Arbeitgeber von der SBV verlangen, dass sie mit Führungskräften nur im Beisein oder unter Einbeziehung der zuständigen Business Partner (PersonalbetreuerInnen)in Kontakt tritt?</p>
<p>Wie würdet ihr euch verhalten, habt ihr vergleichbares erlebt?</p>
<p>Vielen Dank!</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=31802</link>
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<pubDate>Tue, 02 Dec 2025 10:23:08 +0000</pubDate>
<category>Umgang mit Arbeitgeber</category><wfw:commentRss>https://www.schwbv.de/forum/index.php?mode=rss&amp;replies=31802</wfw:commentRss><dc:creator>juri_berlin</dc:creator>
</item>
<item>
<title>SBV Vorträge auf Betriebsversammlungen</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo zusammen,<br />
als SBV ist es mir ein anliegen regelmäßig auf einer Betriebsversammlung als SBV vorzutragen.<br />
Vorträge die vortragstauglich sind aus dem Ärmel zu zaubern ohne immer das Rad neu zu erfinden.</p>
<p>Gibt es eine Möglichkeit an existierende Vorträge ran zu kommen - die man ggf. sich etwas anpassen kann? Z.B. Inklusionsvereinbarung, EM Rente....</p>
<p>Vielen Dank für die Unterstützung</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=31795</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=31795</guid>
<pubDate>Mon, 01 Dec 2025 07:45:58 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><wfw:commentRss>https://www.schwbv.de/forum/index.php?mode=rss&amp;replies=31795</wfw:commentRss><dc:creator>SOK</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Freistellung dienstliche Tätigkeiten</title>
<content:encoded><![CDATA[- kein Text -]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=31789</link>
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<pubDate>Fri, 28 Nov 2025 07:18:56 +0000</pubDate>
<category>Freistellung</category><wfw:commentRss>https://www.schwbv.de/forum/index.php?mode=rss&amp;replies=31789</wfw:commentRss><dc:creator>Zoellner</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Arbeitgeber möchte mit SBV einen &quot;Prozess&quot; zum Bewerbungsverfahren festlege</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Ich grüße euch im Forum,</p>
<p>ich bin hauptamtliche SBV in einem Unternehmen der Privatwirtschaft mit 1.200 Mitarbeitenden und ca. 35 Kolleginnen und Kollegen mit Schwerbehinderung/Gleichstellung. </p>
<p>Es geht um die Beteiligung der SBV im Bewerbungsverfahren. Der Arbeitgeber schreibt in der Regel Stellen ohne Bewerbungsfrist aus. </p>
<p>Der AG hat die SBV zum Gespräch mit der Leiterin des Recruitings gebeten. Darin soll besprochen werden:</p>
<p>Die SBV soll Einstellungsverfahren möglichst nicht blockieren, wenn sich spät im Verfahren Menschen mit Schwerbehinderung bewerben, aber bereits ein/e Kandidat/in sich herauskristallisiert hat und man kurz vor Vertragsabschluss steht. Das würde den Unternehmen schaden, wenn man dadurch dann hochqualifizierte Bewerbende verliert, weil doch noch keine Zusage gemacht werden könne. </p>
<p>Die SBV nimmt aus Kapazitätsgründen nicht an allen Gesprächen teil, häufig erst ab dem Moment, in dem Bewerbende mit Schwerbehinderung/Gleichstellung im Verfahren sind. Der Arbeitgeber argumentiert, dass es nicht ok sei, wenn dann die SBV auch noch verlange, dass Gespräche mit Bewerbenden nochmal mit ihrer Beteiligung nachgeholt würden. Eine Nachholung wäre das ja dann auch gar nicht, weil die Bewerbenden, die bereits ein Gespräch hatten, ja bereits wissen würden, was gefragt wird. Sie hätte dann ja einen Vorteil gegenüber dem Bewerbenden mit Schwerbehinderung.</p>
<p>Der Arbeitgeber möchte mit der SBV einen verbindlichen &quot;Prozess&quot; mit einer Prozess-Map abschließen und für das Recruiting Verfahrenssicherheit schaffen. Ich habe einen solchen Prozess abgelehnt, mit Verweis darauf, dass das SGB IX meinen Prozess definiert. Ich stehe auf dem Standpunkt, dass Prozesse mit Interessenvertretungen nur als Betriebsvereinbarung vereinbart werden können, es müsste also der BR involviert werden, auch bei einer Regelungsabrede. Mir ist dabei nicht wohl, mit dem BR gibt es keine solchen Prozessvereinbarungen. </p>
<p>Über eure Erfahrungen und Einordnung würde ich mich freuen, da ich mich aktuell ziemlich unter AG-Druck fühle.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Tue, 18 Nov 2025 09:06:21 +0000</pubDate>
<category>Umgang mit Arbeitgeber</category><wfw:commentRss>https://www.schwbv.de/forum/index.php?mode=rss&amp;replies=31779</wfw:commentRss><dc:creator>juri_berlin</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Begriff &quot;Schwerbehinderte&quot; wird nicht gewünscht</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,<br />
wir hatten letzte Woche unsere &quot;Versammlung der schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen im Betrieb&quot;. So heißt unsere Versammlung seit Jahren, wir nennen uns &quot;Vertrauensperson der schwerbehinderten und gleichgestellten Mitarbeiter&quot;, es gibt einen &quot;Schwerbehinderten-Jour fixe&quot;, und im Organigramm sind wir die &quot;Schwerbehindertenvertretung&quot;. Jetzt hat eine betroffene Mitarbeiterin angeregt, den Begriff &quot;Schwerbehinderte&quot; zu ändern, weil er diskriminierend sei. Sie möchte, dass wir statt &quot;schwerbehinderte Menschen&quot; &quot;Menschen mit Behinderung&quot; sagen, und begründet dies mit Begrifflichkeiten aus Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention.<br />
Die juristischen Bezeichnungen im SGB IX entsprechen nicht denen der UN-Charta. Wäre es für die Versammlung, wo man ja nicht unbedingt den juristischen Begriff verwenden muss, besser, einen anderen, neutraleren, nicht diskriminierenden  Begriff zu verwenden? Und habt Ihr diesbezüglich Ideen?</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=31773</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=31773</guid>
<pubDate>Fri, 14 Nov 2025 10:34:19 +0000</pubDate>
<category>Versammlung</category><wfw:commentRss>https://www.schwbv.de/forum/index.php?mode=rss&amp;replies=31773</wfw:commentRss><dc:creator>CHM</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Beteiligung der SBV</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Aktuell wird wird mir in meiner Funktion als SBV die Beteiligung an Verhandlungen zwischen Geschäftsleitung und Betriebsrat zum Thema Hausordnung verweigert. Hierbei berufe ich mich auf § 178 Abs. 2 SGB IX. Ich bin der Ansicht, dass wenn alle Mitarbeiter betroffen sind, ja auch automatisch der Personenkreis der schwerbehinderten und gleichgestellten Mitarbeiter betroffen ist und ich damit einzubeziehen sei. Der Geschäftsführer widerspricht und sagt, nur wenn dieser Personenkreis konkret betroffen wäre, hätte ich ein Mitspracherecht. Ich habe diesbezüglich auch eine Anfrage bei einer Anwältin eingereicht. Die Antwort war für mich unbefriedigend:</p>
<p>Zitat:</p>
<p><strong>Die Hausordnung wird wohl alle Mitarbeiter*innen betreffen und damit auch Schwerbehinderte und diesen Gleichgestellte. Jetzt kann man sich auf den Standpunkt stellen, dass diese Menschen von einer Hausordnung nicht anders betroffen sind wie alle anderen Beschäftigten auch; im Einzelfall kann eine bestimmte Regelung aber einen Menschen mit Schwerbehinderung anders treffen als einen Menschen ohne Beeinträchtigung. </strong></p>
<p><strong>Der Arbeitgeber sollte Sie meines Erachtens zumindest informieren, damit Sie einschätzen können, ob schwerbehinderte Mitarbeiter*innen ggf. durhc die Hausordnung benachteiligt werden. </strong></p>
<p><strong>Mit freundlichen Grüßen<br />
 <br />
XXX<br />
-Rechtsanwältin-</strong></p>
<p>Habe ich hier wirklich keine Möglichkeit eine Beteiligung durchzusetzen?</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Wed, 12 Nov 2025 11:05:41 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><wfw:commentRss>https://www.schwbv.de/forum/index.php?mode=rss&amp;replies=31770</wfw:commentRss><dc:creator>Rufus</dc:creator>
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