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<title>Forum für die SBV - GSBV-Wahlversammlung</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>GSBV-Wahlversammlung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo &quot;ke061005 &quot;,<br />
  <br />
ergänzend zu den Aussagen von Wolfgang E. noch folgenden sehr wichtigen Hinweis.</p>
<p>Zwingend um eine erfolgreiche Wahlanfechtung zu vermeiden, in allen Betrieben in welchen es aktiv Wahlberechtigte gibt, die Einladung zur Wahlversammlung 3 Wochen vor dem Termin bis zur Wahlversammlung aushängen. Also sicherstellen, dass alle SchwbV Kenntnis erhalten und somit teilnehmen können/ könnten, also eine Einladung erhalten. Sofern die VPSchwbV verhindert sind, kann im Rahmen der Verhinderungsvertretung auch der Stelli an der Wahl/ Wahlversammlung teilnehmen.</p>
<p>Es ist auch zwingend erforderlich, dass hier zwei Einladungen erfolgen, also Einladung zur Schwerbehindertenversammlung. Hier kann man dann die anschließend stattfimdemde Wahlversammlung besprechen/erklären. Weiter dann eine Einladung zur Wahlversammlung. Die Schwb-Versammlung muss geschlossen/ beendet werden, dann kann die GVPSchwb die Wahlversammlung eröffnen und als ersten TOP die Wahl des Wahleiters aufrufen. Nach der Wahl des Wahlleiters führt der dann die Wahlversammlung weiter.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=10027</link>
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<pubDate>Tue, 08 Dec 2009 15:57:36 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
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<title>GSBV-Wahlversammlung bundesweit (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» Ist ein vereinfachtes Wahlverfahren bei GSBV-Wahlen im Rahmen einer Wahl-/SBV-versammlung möglich, wenn die SBV'n aus räumlich entfernten Betrieben deutschlandweit einmal im Jahr zusammenkommen&gt;</p>
<p>Hallo ke061005,</p>
<p><strong>ja, das ist möglich!</strong> Die Wahl einer Gesamt-SBV kann in einer Wahlversammlung auch bei fehlender räumlicher Nähe erfolgen, weil es keine Einschränkung bezüglich der Entfernung jedenfalls bei den Wahlversammlungen zur Wahl von SBV-Stufenvertretungen gibt <strong>nach dem Wortlaut</strong> des <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/schwbwo/__22.html">§ 22</a> Abs. 3 SchwbVWO. </p>
<p>Die Voraussetzung des <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/schwbwo/BJNR019650975.html#BJNR019650975BJNG000403308">§ 18</a> SchwbVWO, wonach das vereinfachte Wahlverfahren nur bei solchen Betrieben in Betracht kommt, die <em>&quot;nicht aus räumlich weiter auseinanderliegenden Teilen&quot;</em> bestehen, gilt nur für die Wahl einer örtlichen SBV, nicht aber für die Wahl von SBV-Stufenvertretungen wegen der erwähnten Spezialvorschrift des § 22 Abs. 3 SchwbVWO, zumal diese ja auch nicht auf § 18 SchwbVWO verweist.</p>
<p>Gruß,<br />
Wolfgang</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=10026</link>
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<pubDate>Tue, 08 Dec 2009 13:55:47 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Wolfgang E.</dc:creator>
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<title>GSBV-Wahlversammlung</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo zusammen,</p>
<p>ist ein vereinfachtes Wahlverfahren bei GSBV-Wahlen im Rahmen einer Wahl-/SBV-versammlung möglich, wenn die SBV'n aus räumlich entfernten Betrieben deutschlandweit einmal im Jahr zusammenkommen&gt;</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=10025</link>
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<pubDate>Tue, 08 Dec 2009 12:45:29 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>ke061005</dc:creator>
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