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<title>Forum für die SBV - Weisungsrecht</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>Weisungsrecht (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Sorry, die Anrede habe ich vergessen - Hallo zusammen - die schwerbehinderten und gleichgestellten Mitarbeiter erhalten die Einladung per Hauspost.<br />
In den letzten drei Jahren gab es auch nie Probleme mit dem Aushang.</p>
<p>Vielen Dank für Deine schnelle Antwort::ok:</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Thu, 04 Feb 2010 21:11:24 +0000</pubDate>
<category>Umgang mit BR / PR</category><dc:creator>frankd913</dc:creator>
</item>
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<title>Weisungsrecht (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Frank D.,</p>
<p><strong>ja</strong> in den Punkten, dass weder AG noch BR ein Weisungsrecht gegen über der SchwbV haben, hast Du recht.</p>
<p>Die SchwbV ist eine eigene/ eigenständige Mitarbeitervertretung auf eigener Rechtsgrundlage</p>
<p>Der AG muss auch der SchwbV eine Möglichkeit für Veröffentlichungen, analog der des BR ermöglichen. Der AG kann hier auch darauf verweisen, dass die Mittel des BR mitzunutzen sind. Dieses betrifft alle Büromittel, wie PC, FAX, Büromöbel usw. und auch das &quot;schwarze Brett&quot;.</p>
<p>Weiter, die SchwbV hat die gleiche organisatorische Stellung wie der BR.</p>
<p>Sende doch den Schwerbehinderten und Gleichgestellten die Einladung direkt per Hauspost oder Mail zu. Selbstverständlich kannst Du auch per Aushang am &quot;schwarzen Brett&quot; darauf hinweisen.</p>
<p>PS:  Mit einer kleinen Anrede lesen sich Beiträge schöner <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/wink.png" alt=";-)" /></p>
<p>Noch <strong>eine Bitte</strong>, ich habe Dir ja nun Deine Fragen beantwortet, daher die Bitte an Dich, dein Profil zu ergänzen. <strong>Lese</strong> auch u.a. hierzu den ersten <strong>Forumsbeitrag &quot;Streng geheim&quot;. </strong></p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Thu, 04 Feb 2010 20:46:19 +0000</pubDate>
<category>Umgang mit BR / PR</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
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<title>Weisungsrecht</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Es wurde mir vom BR - Vorsitzenden verweigert meine Einladung zur Schwerbehinderten-Versammlung an das &quot;schwarze Brett&quot; (Glasvitrine) anzubringen. Die Begründung lautete ich wäre kein ordentliches BR - Mitglied, also hätte ich auch kein Recht darauf. Meine Vermutung ist jedoch: im März sind BR Wahlen (habe mich in der ausgelegten Wahlliste eingeschrieben),die Einladung für das schwarze Brett ist versehen mit einem kleinen Foto von mir, damit die Mitarbeiter nicht nur den Namen lesen sondern auch die Person dazu sehen.Ich würde dadurch einen Vorteil für die BR Wahl verschaffen können. <br />
Ist es richtig dass ich an kein Weisungsrecht weder BR bzw.Peronalabteilung gebunden bin &gt; Hier werde ich doch massiv behindert in meiner Ausübung als SBV.</p>
<p>Danke für eine Rückantwort Frank D.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=10304</link>
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<pubDate>Thu, 04 Feb 2010 20:33:04 +0000</pubDate>
<category>Umgang mit BR / PR</category><dc:creator>frankd913</dc:creator>
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