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<title>Forum für die SBV - Weiterbeschäftigung nach teilweiser EM-Rente</title>
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<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>Weiterbeschäftigung nach teilweiser EM-Rente (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>»Sorry, habe hierzu bereits im Forum Antworten gefunden!</p>
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<pubDate>Wed, 21 Apr 2010 08:26:05 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>SBV1</dc:creator>
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<title>Weiterbeschäftigung nach teilweiser EM-Rente (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo SBV1,<br />
  <br />
nochmals der Hinweis von mir, hier handelt es sich um kein Thema der SchwbV gem. § 95 Abs.2.</p>
<p>Es ist eine <strong>reine Rentenfrage</strong>. Es geht hier um &quot;viel&quot; Geld. Daher sollte man hier mit Tipps und Ratschlägen sich <strong>als SchwbV zurückhalten</strong>. Es gibt hierfür <strong>Fachleute</strong>, auf diese kann und sollte man verweisen. Also die <strong>Berater der DRV</strong>, ggf. auch <strong>Vdk</strong> (www.vdk.de).</p>
<p>Auch sollte die Koll. sich mit der Gewerkschaft bezgl. der Fragen zum TV in verbindung setzen. Auch wäre ggf. darauf zu achten, dass auf Grund mancher TV, man bei EU-Renten innerhalb einer gewissen Zeit die Weiterbeschäftigung beantragen muss, da sonst das Beschäftigungsverhälnis endet oder ruht.</p>
<p>Bei falschen Auskünften könnten hier auch Regressansprüche entstehen, welche sehr kostspielig werden könnten.</p>
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<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=10641</link>
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<pubDate>Wed, 21 Apr 2010 08:25:50 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
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<title>Weiterbeschäftigung nach teilweiser EM-Rente</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo ihr Lieben,</p>
<p>eine schwerbehinderte beabsichtigt eine teilweise EM-Rente zu beantragen. Möchte aber nach Bewilligung dieser bis zu ihrer Hinzuverdienstgrenze weiter im Betrieb arbeiten.</p>
<p>Momentan würde die Teilrente nicht zur Auszahlung gelangen, da der momentane Verdienst zu hoch ist.<br />
Hier wäre dann ein Antrag auf weitere Reduzierung der Arbeitszeit auf bsp.weise 20 Std./Woche erforderlich.</p>
<p>Im vorhandenen TV ist EU-Rente so geregelt, dass das Arbeitsverhältnis während der Rente ruht.<br />
Zudem wäre ja nach der Novellierung im SGB IX die Zustimmung des IA ebenfalls von Nöten, wie bei einer Kündigung.</p>
<p>Jetzt sagt die DRV, man solle sich vorher eine sog. Bestätigung des AG geben lassen, dass man nach Bewilligung der teilweisen EU-Rente zum Einen die Arbeitszeit weiter reduzieren darf und auch für die Dauer der Rente weiter beschäftigt bleibt bzw. weiterarbeiten darf.</p>
<p>Wer hat bereits Erfahrungen mit solch einem Modell&gt; Kann mir Tips zur Beantragung der &quot;Weiterbeschäftigung&quot; während der teilw. EU-Rente geben und wie sieht das ganze rechtlich aus&gt;</p>
<p>Vielen Dank im Vorraus!!!!</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=10640</link>
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<pubDate>Wed, 21 Apr 2010 08:08:33 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>SBV1</dc:creator>
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