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<title>Forum für die SBV - gutachten kosten</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>gutachten kosten (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>bei allen Anträgen auf Anerkennung einer Schwerbehinderung, besonders aber nach schweren oder belastenden Erkrankungen, auch immer überlegen, liegen ggf. auf Grund dieser seelische physische Belastungen vor, was ja oftmals gegeben ist&gt;</p>
<p>Wenn ja, dann auch hier entsprechende Fachärzte aufsuchen. Denn diese Belastungen / Erkrankungen sind eigenständige Antragsgründe.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Thu, 06 May 2010 08:40:17 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
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<title>gutachten kosten (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Thomas,</p>
<p>ich habe die Erfahrung gemacht, dass nach einem Herzinfarkt und dem Einsetzen von Stents auch nur ein GdB 30 festgesetzt wurde. Ausschlaggebend ist auch nicht unbedingt das Operationsverfahren (am offenen Herzen oder per Katheter), sondern wie groß die Einschränkungen nach der OP sind. Für einen GdB von 50 oder mehr müssen diese schon sehr stark sein (schon bei alltäglicher leichter Belastung wie Treppensteigen bis zu einem Stockwerk usw.) Sehr gut kann man in der VersMedV (Versorgungsmedizinverordnung) die einzelnen Bewertungen ablesen.</p>
<p>Ich habe den Kollegen geraten, die Gleichstellung zu beantragen, die auch mit der richtigen Begründung der SBV und des BR ohne Probleme anerkannt wurde.</p>
<p>Läuft beim VA noch ein Widerspruchsverfahren, entscheidet die AfA i.d.R. erst über eine Gleichstellung, wenn das Widerspruchsverfahren abgeschlossen ist (und das kann Monate dauern). Also ist in solchen Fällen mein Rat, erst die Gleichstellung zu bekommen und dann nach einem halben bis Jahr einen Antrag auf Verschlimmerung beim VA zu stellen. So hat der Kollege wenigstens die Gleichstellung sicher.</p>
<p>Viele Grüße<br />
Zuli</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=10708</link>
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<pubDate>Thu, 06 May 2010 08:36:29 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Petramäuschen</dc:creator>
</item>
<item>
<title>gutachten kosten (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Danke nochmal für die schnelle Antwort<br />
Ja wie schon vermutet war der Mitarbeiter länger krank.<br />
Ein Antrag auf Schwerbehinderung wurde gestellt,und einen GDB von 30 wurde festgestellt. Als mir das mitgeteil wurde, war die einspruchsfrist schon verstrichen, meines erachten hat mann einen zu niederig GDB festgestellt.<br />
Ich denke mann solte einen neuen Antrag stellen. Ein BEM wir jetzt eingeleitet, und das Integrationsamt mit ins Boot holen.</p>
<p>MFG <br />
Thomas</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=10704</link>
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<pubDate>Wed, 05 May 2010 17:12:07 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Thomas131</dc:creator>
</item>
<item>
<title>gutachten kosten (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo &quot;Thomas131&quot;,</p>
<p>» Ich habe mal wiedere eine schwierige Frage.<br />
Die lieben wir besonders. <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/wink.png" alt=";-)" /> </p>
<p>» Ein Gleichgestelter Mittarbeiter ist am offenen Herzen operiert worden.<br />
» Dieser Mitarbeiter ist bis heute krankgeschrieben.<br />
Hat er einen Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung gestellt&gt; Dieses ist die erste Frage welche man hier stellen und klären sollte.</p>
<p>» Er hat eine Reha, und eine Wiedereingliederung <br />
» auf einen anderen Arbeitspatz gemacht.<br />
Hat der AG das zwingende BEM, § 84 Abs. 2 SGB IX angeboten&gt; Denn ich gehe davon aus, dass hier die 6 Wochen AU in den letzten 12 Monaten erreicht wurden.<br />
 <br />
» Nun soll er seine uhrsprüngliche Tätigkeit wieder aufnehmen.<br />
» Jetzt steht aber im Bericht der Reha Klink und im Bericht des Werkarztes<br />
» das erst ein Gutachen erstellt werden muß ob der Mitarbeiter seine<br />
» Tätigkeit wieder ausüber darf.<br />
» Doch es will keiner das Gutachten bezahlen, weder die Krankenkasse oder<br />
» die Rentenversicherung geschweigeden unser Arbeitgeber.<br />
» Aber wer muß das Gutachten nun wirklich bezahlen&gt;<br />
Immer der der es beauftragt! Nach dem Motto &quot;der der die Musik bestellt muss sie auch bezahlen&quot; <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/wink.png" alt=";-)" /><br />
 <br />
Das mit dem Gutachten, also beauftragen und bezahlen, sollte Dich aber nicht interessieren. Dein Interesse sollte bzw. muss der § 84 Abs. 2 SGB IX und § 81 Abs. 4 SGB IX immer in Verbindung mit § 92 Abs. 2 SGB IX sein.</p>
<p>Der betroffene AN sollte das Thema &quot;Arbeitsrecht&quot; rechtlich abgesichert haben, damit er im Notfall beruhigt den Klageweg beschreiten kann. Denn hier könnte der Klageweg ggf. einmal, leider, notwendig werden.</p>
<p>PS: Man kann sich hier auch einmal an den Integrationsfachdienst wenden und diesen um Unterstützung/ Beratung betreffend einer Beschäftigungsmöglichkeit bzw. behinderunsbedingte Gestaltung des Arbeitsplatzes/ -umfeld bitten.</p>
<p>Da Du ja auch BR bist, gleich auch einmal den Hinweis auf § 80 Abs. 1, Satz 1 und Satz 4 BetrVG und die Themen Arbeits- und Gesundheitsschutz und die Möglichkeiten und Aufgaben des BR hier.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=10692</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=10692</guid>
<pubDate>Tue, 04 May 2010 16:22:28 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>gutachten kosten</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo<br />
Ich habe mal wiedere eine schwierige Frage.<br />
Ein Gleichgestelter Mittarbeiter ist am offenen Herzen operiert worden.<br />
Dieser Mitarbeiter ist bis heute krankgeschrieben.<br />
Er hat eine Reha, und eine Wiedereingliederung <br />
auf einen anderen Arbeitspatz gemacht.<br />
Nun soll er seine uhrsprüngliche Tätigkeit wieder aufnehmen.<br />
Jetzt steht aber im Bericht der Reha Klink und im Bericht des Werkarztes das erst ein Gutachen erstellt werden muß ob der Mitarbeiter seine Tätigkeit wieder ausüber darf.<br />
Doch es will keiner das Gutachten bezahlen, weder die Krankenkasse oder die Rentenversicherung geschweigeden unser Arbeitgeber.</p>
<p>Ich bin der Meinung die Rentenversicherung muß zahlen, weil das Gutachten zur Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit beiträgt.</p>
<p>Aber wer muß das Gutachten nun wirklich bezahlen&gt;</p>
<p>Danke im voraus für alle Antworten</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=10691</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=10691</guid>
<pubDate>Tue, 04 May 2010 16:06:23 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Thomas131</dc:creator>
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