<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><rss version="2.0" xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/" xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/">
<channel>
<title>Forum für die SBV - Gilt eine Reha-Maßnahme als Krankheit?</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Gilt eine Reha-Maßnahme als Krankheit? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Ulrich,</p>
<p>ich denke einmal, dass Du während der REHA-Maßnahmen  Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle bzw. Krankengeld erhalten hast. Damit wäre dann Deine Frage wohl erklärt.</p>
<p>Das Zielerreichungsprämien mit AU-Tagen verknüpft ist halte ich für bedenklich. Welche Rechtsgrundlage gibt es dafür&gt; Hier sollte man ggf. auch einmal eine Vereinbarkeit mit dem AGG § 1 prüfen. <br />
Ganz besonders, wenn es AU-Tage sind, welche aus Gründen der Behinderung entstanden sind.<br />
Der AG sollte hier dieses also überprüfen und auch prüfen ob er wegen &quot;Leistungseinschränkungen/ -ausfällen&quot; aus Gründen der Behinderung nicht lieber Mittel der SchwbAV in Anspruch nehmen sollte.</p>
<p>Was sagt den der BR zu solchen Regelungen betreffend der Zielerreichungsprämien&gt;&gt;</p>
<p>Kontextlinks:<br />
[link=http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp&gt;topic_id=77435&amp;]Frage REHA=AU[/link]<br />
<a href="http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Zielvereinbarung.html#tocitem9">Zielerreichungsprämieen bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit</a></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=10749</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=10749</guid>
<pubDate>Sun, 16 May 2010 13:24:31 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Gilt eine Reha-Maßnahme als Krankheit?</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Tag liebe Kolleginnen und Kollegen,</p>
<p>in unserem Unternehmen dokumentieren wir unsere Tätigkeiten selbständig über ein sog &quot;Tagesberichtsmenü&quot;. Hier gibt es verschiedene Auswahlmöglichkeiten, so z.B. &quot;Tätigkeit im eigenen Sachgebiet&quot;, &quot;Schulung&quot;, &quot;Besprechung&quot;,<br />
&quot;Urlaub&quot;, &quot;Krankheit&quot;. War jetzt selbst 3 Wochen zur Reha, auf meine Anfrage wie denn diese Zeit in unserem EDV System zu verbuchen sei, wurde mir gesagt, dass die Reha-Massnahme als &quot;Krankheit&quot; einzugeben sei.<br />
In unserem Unternehmen ist aber nun die Erreichung einer Zielerreichungsprämie u. a. vom Unterschreiten einer bestimmten Zahl von Krankheitstagen abhängig (per se schon eine Sauerei, ist aber eine andere Baustelle..), so dass eine Verbuchung in der vom Unternehmen gewünschten Form diese Prämie gefährden würde.<br />
Eine Krankheit würde nach meiner Rechtsauffassung ja auch eine AU voraussetzen, im Falle meiner Reha musste aber auch vor Antritt eine &quot;Reha-Fähigkeit&quot; ärztlich bescheinigt werden.</p>
<p>Dazu die konkrete Frage: Gilt eine Reha-Massnahme als Krankheit&gt;<br />
Gibt es irgendwo im SGB eine Differenzierung dieser Begriffe oder lässt es sich ableiten&gt;</p>
<p>Vielen Dank schon mal im Voraus für die Klärung dieser Frage</p>
<p>liebe Grüße<br />
Ulrich</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=10748</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=10748</guid>
<pubDate>Sun, 16 May 2010 12:46:13 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Ulrich</dc:creator>
</item>
</channel>
</rss>
