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<title>Forum für die SBV - Höhe Urlaubsgeld</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Höhe Urlaubsgeld (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Bernhard und Wolfgang,</p>
<p>Zur Info</p>
<p>Zwischenzeitlich habe ich die bei der IG-Metall Bezirksleitung und der IG-Metall Verwaltungsstelle nachgefragt.<br />
Von der Bezirksleitung erhielt ich die Auskunft dass für die 5 zusätzlichen Tage kein Urlaubsgeld bezahlt werde. Von der Verwaltungsstelle erhielt ich die Auskunft dass es sehr wohl bezahlt werde und zwar aufgrund einer Entscheidung v. 14.3.2006.   </p>
<p> &quot;Das Landesarbeitsgericht hat zutreffend angenommen, dass die Urlaubsvergütung nach § 4.1 Urlaubsabkommen einschließlich des Urlaubsgeldes nicht nur für den tariflichen Urlaub nach § 3.1 Urlaubsabkommen, sondern auch für den Zusatzurlaub zu zahlen ist. Die Tarifvertragsparteien haben insoweit nicht zwischen gesetzlichem und tariflichem Urlaub unterschieden.&quot;</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Fri, 18 Jun 2010 05:18:42 +0000</pubDate>
<category>Zusatzurlaub</category><dc:creator>inday</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Höhe Urlaubsgeld (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Wolfgang,<br />
  <br />
Jupps, ja sie haben im § 4 Urlaubsentgeld auch ein Urlaubsgeld, also eine freiwillige zusätzliche Vergütung versteckt. Ich hatte halt nach dem Schlagwort Urlaubsgeld gesucht.</p>
<p>Aber, dass ist eine Ausnahme. In den TV meines ehemaligen AG z.B. gab es kein Urlaubsgeld, wie in sehr vielen Betrieben.</p>
<p>In Fällen wie in den, welche unter den hier angesprochenen TV oder TV/BV/ARbV mit vergleichbaren Regelungen fallen ist dann selbstverständlich auch das Urlaubsgeld für den Zusatzurlaub gem. § 124 SGB IX zu zahlen.</p>
<p>Darum ja auch mein Hinweis in den TV/BV bzw. ArbV zu sehen.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Wed, 16 Jun 2010 14:49:56 +0000</pubDate>
<category>Zusatzurlaub</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Höhe Urlaubsgeld (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Bernhard,</p>
<p>das hat mich zwar zuerst auch stutzig gemacht, aber der TV regelt offensichtlich das sog. &quot;Urlaubsgeld&quot; nicht in Form einer separaten Einmalzahlung wie in vielen anderen TV'en üblich, sondern in Form eines 50%-Zuschlages auf die &quot;Urlaubsvergütung&quot;. Und so wie ich das lese, gilt diese Urlaubsvergütung (inkl. Zuschlag) auch für die Zusatzurlaubstage nach § 125 SGB IX.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Wed, 16 Jun 2010 14:40:46 +0000</pubDate>
<category>Zusatzurlaub</category><dc:creator>albarracin</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Höhe Urlaubsgeld (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Wolfgang,<br />
  <br />
bitte beachten &quot;inday&quot; meinte ausdrücklich Urlaubsgeld (&quot;inday&quot; Meinte das Urlaubsgeld). Ich hatte ja auch danach gefragt und mit einem Link auf die Unterschiede hingewiesen &quot;Urlaubsgeld vers. Urlaubsentgelt&quot;. Der von Dir erwähnte TV regelt im § 4 das Urlaubsentgelt.</p>
<p>Beim Urlaubsgelt haben die beiden Vertrags-/ Tarifpartner Vertragsfreiheit. Sie können es gewähren, müssen es aber nicht. Auch das was und wie liegt ganz bei ihnen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=10833</link>
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<pubDate>Wed, 16 Jun 2010 13:40:18 +0000</pubDate>
<category>Zusatzurlaub</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Höhe Urlaubsgeld (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo inday,</p>
<p>ich fürchte, Du hast Deinen TV  &quot;Urlaubsabkommen&quot; (das dürfte wohl dieser sein:<br />
<a href="http://www.bw.igm.de/tarife/tarifvertrag.html&gt;id=13178">http://www.bw.igm.de/tarife/tarifvertrag.html&gt;id=13178</a> )<br />
nicht richtig gelesen. Es steht klar drin, daß die Urlaubsvergütung auch für Zusatzurlaub gezahlt wird und es wird vorher definiert, daß der Urlaub gem. § 125 SGB IX Zusatzurlaub iSd TV ist.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=10832</link>
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<pubDate>Wed, 16 Jun 2010 13:12:21 +0000</pubDate>
<category>Zusatzurlaub</category><dc:creator>albarracin</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Höhe Urlaubsgeld (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo &quot;inday&quot;,</p>
<p>» Meinte das Urlaubsgeld<br />
» In unserem Tarifvertrag ITGA ist steht leider nichts genaueres da steht<br />
» nur &quot;Das Urlaubsentgelt besteht aus dem Gehalt zuzüglich einer<br />
» zusätzlichen Urlaubsvergütung von 50% dieser Bezüge. Aber wie bzw ob der<br />
» (Mehr)Urlaub berücksichtigt wird davon steht da nichts.<br />
Dann düfte es vermutlich auch für die Zeiten des Zusatzurlaubes dieses geben. Aber am besten den Tartifpartner fragen.</p>
<p>PS: Bitte nun aber auch Dein Profil um alle die Werte in der Klammer ergänzen. Weiter auch, mit Anrede und Schlussploskel lesen sich die Beiträge noch besser <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/wink.png" alt=";-)" /></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=10829</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=10829</guid>
<pubDate>Mon, 14 Jun 2010 11:28:41 +0000</pubDate>
<category>Zusatzurlaub</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Höhe Urlaubsgeld (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Meinte das Urlaubsgeld<br />
In unserem Tarifvertrag ITGA ist steht leider nichts genaueres da steht nur &quot;Das Urlaubsentgelt besteht aus dem Gehalt zuzüglich einer zusätzlichen Urlaubsvergütung von 50% dieser Bezüge. Aber wie bzw ob der (Mehr)Urlaub berücksichtigt wird davon steht da nichts.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=10828</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=10828</guid>
<pubDate>Mon, 14 Jun 2010 11:03:00 +0000</pubDate>
<category>Zusatzurlaub</category><dc:creator>inday</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Höhe Urlaubsgeld (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo &quot;inday&quot;,</p>
<p>» Ist bei vorliegender Schwerbehinderung der zusätzliche Urlaub von 5 Tagen<br />
» grundsätzlich bei der Höhe des Urlaubsgelds mitzurechnen&gt;<br />
Was meinst Du hier genau &quot;<a href="http://www.vnr.de/b2b/personal/lohn-und-gehalt/urlaubsentgelt-urlaubsgeld.html">Urlaubsgeld oder Urlaubsentgelt</a>&quot;.</p>
<p>Das Urlaubsentgelt, also die Lohnfortzahlung (<a href="http://www.rechtsrat.ws/gesetze/burlg/01.htm">§§1,11 BUrlG</a>) während des Urlaubes erfolgt so als ob man gearbeitet hat. Dieses zu mindest für die Zeit des gesetzlichen Urlaubsanspruches. Zurzeit noch so auch für den tariflichen (Mehr) Urlaubsanspruch.</p>
<p>Das Urlaubsgeld ist eine Sache der Tarifpartner oder des ArbV bzw. BV. Daher muss man nachlesen was dort geregelt ist. Es besteht hier <strong>KEIN</strong> gesetzlicher <strong>Anspruch</strong>.</p>
<p>Ob es auch bei der Weiterzahlung des Urlaubsentgelts für den tariflichen (Mehr) Urlaub so bleibt, nach der EuGH-Entscheidung zum Thema Verfall des Urlaubsanspruches bleibt abzuwarten. Denn hier handelt es sich nicht um einen gesetzlichen Anspruch.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=10827</link>
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<pubDate>Mon, 14 Jun 2010 09:50:28 +0000</pubDate>
<category>Zusatzurlaub</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Höhe Urlaubsgeld</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>hallo, </p>
<p>Ist bei vorliegender Schwerbehinderung der zusätzliche Urlaub von 5 Tagen grundsätzlich bei der Höhe des Urlaubsgelds mitzurechnen &gt;</p>
<p>Habe bisher leider keine passende Antwort zu meiner Frage gefunden.</p>
<p>Bedanke mich vorab für die Beantwortung meiner Frage.</p>
<p>mfG</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=10826</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=10826</guid>
<pubDate>Mon, 14 Jun 2010 09:33:09 +0000</pubDate>
<category>Zusatzurlaub</category><dc:creator>inday</dc:creator>
</item>
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