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<title>Forum für die SBV - MA hat dem AG Schwerbehinderteneigenschaft nicht angezeigt</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>MA hat dem AG Schwerbehinderteneigenschaft nicht angezeigt (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo zicko,</p>
<p>ob sich ein Schwerbehinderter offenbart oder nicht ist seine Sache, dieses hat erst einmal nicht mit der Wahl, dem Recht zu wählen zu tun. Gewählt werden kann ja auch ein Nichtbehinderter, er darf sich nur nicht selbst vorschlagen. Das Vorschlagsrecht haben nur aktiv Wahlberechtigte. </p>
<p>Ja, auch beraten darfst Du ihn. </p>
<p>Mit der Teilnahme an der Wahl offenbart er aber seine Schwerbehinderung, da er ja dann auf die Wählerliste aufgenommen wird.</p>
<p>Wenn er sich gegenüber dem AG nicht offenbart, kann er aber seinen Anspruch auf Zusatzurlaub nicht wahrnehmen. Für den Kündigungsschutz zu erhalten reicht es aus, sich bei Kündigungszugang oder innerhalb 3 Wochen ach Zugang zu offenbaren.</p>
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<pubDate>Thu, 08 Jul 2010 15:20:38 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
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<title>MA hat dem AG Schwerbehinderteneigenschaft nicht angezeigt (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Zicko,</p>
<p>wer Gleichgestellt ist oder Schwerbehindert ist, ab 50 Grad kann an der Wahl teilnehmen, oder selber als Schwerbehindertenvertreter gewählt werden.</p>
<p>Klar kannst du den Mitarbeiter beraten, es muss auch kein Schwer behinderter<br />
Mitarbeiter sein. Selbstverständlich während der Arbeitszeit.</p>
<p>Lass dir die Liste aller Schwerbehinderten- und Gleichgestellte vom Personalbüro geben. </p>
<p> Grüße<br />
bernd</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=10875</link>
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<pubDate>Thu, 08 Jul 2010 14:49:14 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>berndf</dc:creator>
</item>
<item>
<title>MA hat dem AG Schwerbehinderteneigenschaft nicht angezeigt</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>folgende Fragen:<br />
1.) Ein MA hat mir seinen Schwerbehindertenausweis gezeigt =&gt; es liegt keine offensichtliche Schwerbehinderung vor (z.B. amputierter Oberschenkel) =&gt; der AG wurde darüber nicht in Kenntnis gesetzt, der MA will dies partout nicht.<br />
Darf der MA bei der SBV-Wahl wählen&gt; In den Texten ist immer von &quot;im Betrieb beschäftigten Schwerbehinderten&quot; die Rede.</p>
<p>2.) Wenn mich dieser MA um Rat bittet, darf ich ihn dann während der Arbeitszeit überhaupt beraten&gt;</p>
<p>Sollten diese Fragen -trotz meiner Suche- ähnlich bereits beantwortet sein, dann bitte ich um Nachsicht aufgrund der tropischen Temperaturen, dem verlorenem WM-Spiel o.ä.</p>
<p>Danke!</p>
<p>Freundliche Grüße<br />
zicko</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=10874</link>
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<pubDate>Thu, 08 Jul 2010 14:07:05 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>zicko</dc:creator>
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