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<title>Forum für die SBV - Bewerbung ohne Angabe einer Behinderung</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>Bewerbung ohne Angabe einer Behinderung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Bernhard, besten Dank für die Antwort.<br />
Dass Gespräch kurz zu unterbrechen und mich hinzu ziehen, finde ich eine Gute Idee und werde dies so weitergeben.</p>
<p>Ich gebe Dir absolut recht, meine Aussage war sehr ungeschickt und bitte um Entschuldigung. Ich habe selber einen Ausweis und kenne die Überlegung den Ausweis bei einer Bewerbung zu erwähnen oder nicht, sehr gut.</p>
<p>LG<br />
Jan</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=10916</link>
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<pubDate>Thu, 15 Jul 2010 18:05:54 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Jan</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Bewerbung ohne Angabe einer Behinderung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Jan,</p>
<p>der Personaler hätte einfach das Gespräch kurz unterbrechen sollen und dich verständigen und hinzuziehen fertig.</p>
<p>Ich kenne keine Rechtsgrundlage, dass das Gespräch zwingend wiederholt werden muss. Du hast nun aber das Recht zu Teilnahme an allen noch ausstehenden Bewerbungsgesprächen betreffend dieser Stelle, da es ja einen schwerbehinderten Bewerber gibt.</p>
<p>» Ich selber finde es auch nicht gut, wenn man seinen Ausweis erst dann zügt,  wenn man seine Felle wegschimmen sieht. Kann aber nicht sagen wie es  rechtlisch steht.<br />
Diese Aussage empfinde ich von einer SchwbV als <em><strong>&quot;sehr ungeschickt&quot;</strong></em>. Es war/ist rechtlich vollkommen ok, was er tat. Du/wir kennen auch nicht wirklich die ganzen Gründe hierfür. Vielleicht hat er sich schon öfters beworben und ist nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen worden und führt dieses auf die frühzeitige Offenbarung zurück.</p>
<p>So etwas, also nicht einladen wegen einer Behinderung, darf zwar nicht sein, kommt aber öfters vor.</p>
<p><em><strong>Kontextlink</strong>:</em><br />
<a href="http://www.zbfs.bayern.de/integrationsamt/linkliste/agg.html">Offenbarung einer Schwerbehinderung</a></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=10913</link>
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<pubDate>Wed, 14 Jul 2010 20:38:13 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Bewerbung ohne Angabe einer Behinderung</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo, hab da eine Frage bei der ich nicht recht weiterkomme, in meinen Augen gibt auch das SGB IX darüber keine Auskunft.<br />
Auf einer Stellenausschreibung hat sich jemand beworben ohne seine Schwerbehinderung anzugeben, was er auch nicht muß. Folglich wurde ich als SBV nicht zum Bewerbungsgespräch geladen.<br />
Während des Gespräches - wo sich wohl rauskristalisierte das er nicht ins Profil passt - hat der Bewerber gesagt das er einen Schwerbehindertenausweis hat.<br />
Unsere PersoAbteilung fragt nun natürlich ob man ihm nochmal einladen muß, diesmal in meinen beisein.<br />
Ich selber finde es auch nicht gut, wenn man seinen Ausweis erst dann zügt wenn man seine Felle wegschimmen sieht. Kann aber nicht sagen wie es rechtlisch steht.<br />
Würde mich sehr über eine Antwort freuen.<br />
Gruß<br />
Jan</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=10903</link>
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<pubDate>Mon, 12 Jul 2010 16:35:28 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Jan</dc:creator>
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