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<title>Forum für die SBV - Wahl der SBV</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>Wahl der SBV (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo steini43,</p>
<p>zu erste den Hinweis, wir sind hier ausschließlich ein Forum für Mandatsträger, dieses auch, weil es in Deutschland ein Rechtsberatungsgesetz gibt welches auch wir hier beachten müssen.</p>
<p>Nur so viel zu Deinen Fragen:</p>
<p>Der maßgebliche <a href="http://dejure.org/gesetze/SGB_IX/94.html">§ 94</a> Abs. 1 Satz 1 SGB IX ist <strong>keine Kann-Bestimmung</strong>, da das Wort &quot;kann&quot; dort überhaupt nicht vorkommt. Da leidet wohl jemand an &quot;Leseschwäche&quot;, da schon der Gesetzeswortlaut für eine Kann-Bestimmung überhaupt nichts hergibt. Eine SBV ist demnach zu wählen, wenn die Voraussetzungen des § 94 Abs. 1 Satz 1 SGB IX vorliegen. Außerdem hat der Betriebsrat die <strong>gesetzliche Verpflichtung</strong>, auf eine SBV-Wahl hinzuwirken nach <a href="http://dejure.org/gesetze/SGB_IX/93.html">§ 93</a> Satz 2 SGB IX, wenn die Voraussetzungen für eine Wahl vorliegen.</p>
<p>Die Mindestzahl von 5 ist fix, bei dem Thema &quot;Zusammenfassung&quot; ist es ein kann, zwingede Voraussetzung aber die &quot;räumliche Nähe&quot;.</p>
<p>Unter A-Z und über die Linkspalte &quot;Wahlen&quot; findet man weiteres.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=10919</link>
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<pubDate>Thu, 22 Jul 2010 10:07:50 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
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<title>Wahl der SBV</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>ich bin in einem großen Dienstleistungsbetrieb beschäftigt. Der Betrieb hat eine Hauptstelle mit ca. 80 Mitarbeitern und weitere 9 Niederlassungen in ganz Deutschland mit 5-60 Mitarbeitern. Im Betrieb insgesamt sind 12 Schwerbehinderte oder Gleichgestellte beschäftigt. Zur Wahl einer SBV wurde geäußert:<br />
a) der § 94 des SGB IX enthält eine kann-Bestimmungen und ist keine muss-Bestimmung<br />
b) da an keinem Standort des Unternehmens mehr als 5 Schwerbehinderte oder Gleichgestellte beschäftigt sind, entfällt die Wahl einer SBV</p>
<p>Sind diese Aussagen korrekt&gt;</p>
<p>Vielen Dank für Eure Hilfe!</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=10918</link>
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<pubDate>Thu, 22 Jul 2010 09:58:11 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>steini43</dc:creator>
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