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<title>Forum für die SBV - Ausfall der SBV und Vertretung</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Ausfall der SBV und Vertretung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo &quot;Schorla 73&quot;</p>
<p>Du hattest geschrieben:<br />
»   Die SBV-<strong>Vertretung</strong> wurde aufgrund Rücktritt der Vertretung neu   <br />
» gewählt.<br />
Also nicht der Stelli, daher meine Nachfrage und mein Hinweis auf die Ausnahme gem. § 94 Abs. 5 Satz 4 SGB IX. Diese gilt aber ja NICHT für nachgewählte Stelli.</p>
<p>Kleiner Hinweis noch, ein Wahlvorstand wird nur eingesetzt bei &quot;formellem Wahlverfahren&quot;, nur weil Du auch § 17 SchwbWVO erwähnst. Ob bei Dir im vereinfachten oder formellen Wahlverfahren zu wählen ist, kann man leider weder aus Deinem Beitrag noch aus Deinem Profil erkennen. Denn im <strong>Profil ist leider keine Angabe über die Zahl der Schwbs und auch kein Hinweis auf ggf. weit entfernte Betriebsteile/ Ämter</strong>. Beides aber die entscheidenden Kriterien hierfür. Bitte auch nicht vergessen, die fehlerhafte Anwendung, also das falsche Wahlverfahren führt zur Nichtigkeit der Wahl.</p>
<p>Also, unbedingt das anzuwendende3 Wahlverfahren zwingend beachten und das Profil bitte vervollständigen. Diese Hinweise bitte alle beachten. Denn beides ist sehr wichtig, einmal ob es überhaupt zu einer im Mandat befindlichen SchwbV gekommen ist und das Thema vollständiges Profil ist notwenig um richtige und optimale oder überhupt Antworten geben zu können.</p>
<p>PS: <br />
Es gibt einen aktuellen aber wichtigen Beschluss des BAG:<br />
Keine Pflicht zur unverzüglichen Prüfung von Wahlvorschlägen bei SBV-Wahl.</p>
<p>&quot;Leitsatz: 2. Die SchwbVWO regelt - im Unterschied zu vielen anderen Wahlordnungen - keine Pflicht des Wahlvorstands, Wahlvorschläge nach ihrem Eingang unverzüglich umfassend auf etwaige Mängel zu prüfen und ggf. den einreichenden Listenvertreter unverzüglich zu unterrichten. (Rn.23) Eine solche Pflicht gehört auch nicht zu den elementaren Grundsätzen einer demokratischen Wahl. (Rn.25)&quot;</p>
<p><strong><a href="http://lexetius.com/2010,1306">BAG, Beschluss vom 20.01.2010, 7 ABR 39/08</a></strong></p>
<p>Dieser Beschluss ist vor allem für SchwbV von Betrieben mit Schichtbetrieb von Interesse. Besonders auch wenn Wahlvorschläge erst am letzten Tag der Einreichungsfrist kurz vor Dienstende abgegeben werden. <br />
Hier ist dann nur auch zwingend das Thema Beginn der 3-Tage-Frist lt. <a href="http://bundesrecht.juris.de/schwbwo/__6.html">§ 6 Abs. 3 und 4 SchwbVWO </a>zu beachten. Diese beginnt am Tage nachdem der WV die Personen aufgefordert hat sich zu erklären.</p>
<p><br />
Ach ja noch zum Schluss,</p>
<p>ich bin hier einfach nur der Bernhard, Herr Hackenberger hört sich so seltsam an. Und in Kreisen der Mandatsträger (BR/PT SchwbV) ist es eigentlich üblich sich mit Vornamen anzusprechen <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/wink.png" alt=";-)" /></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=11057</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=11057</guid>
<pubDate>Sat, 28 Aug 2010 12:10:19 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Ausfall der SBV und Vertretung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Herr Hackenberger,</p>
<p>die Stellvertretung wurde im April 2010 aufgrund Rücktritt nach .... neu gewählt.<br />
<em>Scheidet der einzige Stellvertreter vorzeitig aus dem Amt aus (z.B. durch Nachrücken, Rente, etc.), so bestellt die Schwerbehindertenvertretung nach  § 17 SchwbWVO unverzüglich einen Wahlvorstand, der ebenfalls unverzüglich die Wahl eines oder mehrerer Vertreter für den Rest der Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung einzuleiten hat.<br />
Abweichend von der regelmäßigen Wahl im vereinfachten Wahlverfahren kann nur die Schwerbehindertenvertretung zur Wahlversammlung nach § 21 SchwbWVO einladen; dies muss zudem unverzüglich geschehen.</em></p>
<p>Somit stellen wir beide uns nun im Oktober zur Wahl. </p>
<p>Schorla 73</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=11055</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=11055</guid>
<pubDate>Sat, 28 Aug 2010 09:40:10 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Schorla73</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Ausfall der SBV und Vertretung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Schorla73,</p>
<p>es gibt keinen Vorsitzenden. Es gibt die VPSchwb und Stelli. Nutze bitte einmal die <br />
Suchfunktion und suche &quot;Einpersonenvertretung&quot;.<br />
Weiter, wann ist die alte SchwbV zurück getreten und wann wurde (Du und Stelli) neu gewählt&gt;</p>
<p>PS: Bei Anrworten dieses beachten: Text:  Bitte nicht benötigten zitierten Text löschen --&gt; <br />
Steht über dem Textfeld bei Eingaben <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/wink.png" alt=";-)" /></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=11051</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=11051</guid>
<pubDate>Fri, 27 Aug 2010 17:24:33 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Ausfall der SBV und Vertretung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» Hallo,<br />
» <br />
» eure SBV ist schlicht und einfach z. Zt. nicht arbeitsfähig, die<br />
» Vertretung fällt aus. Der PR darf niemanden &quot;als Vertretung&quot; abstellen,<br />
» dafür gibt es genauso wenig eine Rechtsgrundlage wie für die Heranziehung<br />
» von nicht mehr wiedergewählten Ehemaligen.<br />
» Ihr würdet Euch u. U. sogar strafbar machen, wenn ihr euch z. B. durch<br />
» nicht aufgrund Wahl befugten Personen &quot;vertreten&quot; lassen würdet und diesen<br />
» dann Zugriff auf eure personenbezogenen Akten einräumen würdet.<br />
» Der PR muß halt im Rahmen seiner &quot;normalen&quot; Befugnisse versuchen, die<br />
» Interessen der sbM mitzuvertreten.<br />
» Für euch bleibt dann nur übrig, bei der nächsten Wahl mehr Stellvertreter<br />
» wählen zu lassen.</p>
<p>Danke schön <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/smile.png" alt=":-)" /> <br />
Dann muss ich mir was einfallen lassen..Weiterleitung der E-Mails nach Hause o.ä...mal sehen, was so geht.</p>
<p>LG</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=11050</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=11050</guid>
<pubDate>Fri, 27 Aug 2010 17:11:34 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Schorla73</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Ausfall der SBV und Vertretung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,<br />
 <br />
» Vor kurzem wurde eine neue Vertretung gewählt. <br />
» Wie, was, wann&gt;&gt;<br />
  Die SBV-<strong>Vertretung</strong> wurde aufgrund Rücktritt der Vertretung neu    gewählt.<br />
  Ich bin als Vorsitzende weiter im Amt bis zur kommenden Wahl, der wir <br />
  uns beide neu stellen müssen.</p>
<p>» Kann ich ggf. auf die<br />
» vorherige Vertretung zurück greifen, bis sich die Situation wieder<br />
» entspannt hat&gt; <br />
» <strong>Nein</strong><br />
  ...Schade<img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/frown.png" alt=":-(" /></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=11049</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=11049</guid>
<pubDate>Fri, 27 Aug 2010 17:09:04 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Schorla73</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Ausfall der SBV und Vertretung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,<br />
ergänzend noch folgendes.</p>
<p>» Da nun die Wahlen anstehen und der PR derzeit keine Person als Vertretung<br />
» abstellen kann, weiß ich leider nicht, wie die tägliche Arbeit und die<br />
» Wahlvorbereitungen erfolgen können.<br />
» <br />
» Es gibt keine weitere Vertretung und auch keinen SBV-Beauftragten!<br />
Der BA-Schwb könnte hier nichts machen, da er ganz andere Aufgaben hat. Sofern eine SchwbV besteht, wie bei euch, kann nur diese auf eine notwendige Neuwahl hinwirken Sie kann es nicht nur, sie muss es auch, den so steht es im SGB IX § 94. Es ust ihre Pflicht, entweder bei formellem Wahlverfahren einen Wahlvorstand einzusetzen oder im vereinfachtem Wahlverfahren zur Wahlversammlung einzuladen. Sind beides keine großen Dinge.</p>
<p>» Vor kurzem wurde eine neue Vertretung gewählt. <br />
Wie, was, wann&gt;&gt;</p>
<p>Denn, wenn die gewählte SchwbV noch keine 12 Monate im Amt ist, gibt es keine Neuwahl. Bitte doch § 94 SGB IX einmal genau lesen.</p>
<p>» Kann ich ggf. auf die<br />
» vorherige Vertretung zurück greifen, bis sich die Situation wieder<br />
» entspannt hat&gt; <br />
<strong>Nein</strong></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=11048</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=11048</guid>
<pubDate>Fri, 27 Aug 2010 16:48:53 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Ausfall der SBV und Vertretung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>eure SBV ist schlicht und einfach z. Zt. nicht arbeitsfähig, die Vertretung fällt aus. Der PR darf niemanden &quot;als Vertretung&quot; abstellen, dafür gibt es genauso wenig eine Rechtsgrundlage wie für die Heranziehung von nicht mehr wiedergewählten Ehemaligen.<br />
Ihr würdet Euch u. U. sogar strafbar machen, wenn ihr euch z. B. durch nicht aufgrund Wahl befugten Personen &quot;vertreten&quot; lassen würdet und diesen dann Zugriff auf eure personenbezogenen Akten einräumen würdet.<br />
Der PR muß halt im Rahmen seiner &quot;normalen&quot; Befugnisse versuchen, die Interessen der sbM mitzuvertreten.<br />
Für euch bleibt dann nur übrig, bei der nächsten Wahl mehr Stellvertreter wählen zu lassen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=11047</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=11047</guid>
<pubDate>Fri, 27 Aug 2010 16:06:15 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>albarracin</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Ausfall der SBV und Vertretung</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo zusammen,<br />
wir die SBV (meine Vertretung und ich) sind derzeit beide arbeitsunfähig. Da nun die Wahlen anstehen und der PR derzeit keine Person als Vertretung abstellen kann, weiß ich leider nicht, wie die tägliche Arbeit und die Wahlvorbereitungen erfolgen können.</p>
<p>Es gibt keine weitere Vertretung und auch keinen SBV-Beauftragten!</p>
<p>Vor kurzem wurde eine neue Vertretung gewählt. Kann ich ggf. auf die vorherige Vertretung zurück greifen, bis sich die Situation wieder entspannt hat&gt;  <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/smile.png" alt=":-)" /> </p>
<p>Bitte ich benötige dringend einen Ausweg. </p>
<p>Vielen Dank für die Rückmeldungen.</p>
<p>LG;</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=11046</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=11046</guid>
<pubDate>Fri, 27 Aug 2010 14:38:38 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Schorla73</dc:creator>
</item>
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