<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><rss version="2.0" xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/" xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/">
<channel>
<title>Forum für die SBV - Einholen der Stützunterschriften für Wahlvorschlag</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Einholen der Stützunterschriften für Wahlvorschlag (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Bernhard,<br />
vielen Dank für die schnelle Antwort. Es werden zwei Stellis gewählt, habe aber auf dem Wahlvorschlag nur einen Kandidaten als Stelli angegeben und auch nur einen Kandidaten für die Position Vertrauensperson. Dann habe ich ja alles richtig gemacht. Ein schönes Wochende allen<br />
hajue</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=11174</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=11174</guid>
<pubDate>Fri, 24 Sep 2010 07:32:10 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>hajue</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Einholen der Stützunterschriften für Wahlvorschlag (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo hajue,</p>
<p>» Meine Frage: Ich habe schon ca. vier Wochen vor dem Erlass des<br />
» Wahlausschreibens damit begonnen, für meinen Wahlvorschlag um<br />
» Stützunterschriften zu bitten, weil innerhalb der zwei Wochen dies für<br />
» nicht machbar gewesen wäre. Ist dies zulässig&gt; Bei uns wird das förmliche<br />
» Wahlverfahren durchgeführt<br />
<strong>JA!</strong></p>
<p>Die Frage ist nur für was hast Du die Stützunterschriften gesammelt&gt;<br />
VPSchwb oder Stelli&gt;</p>
<p>Denn die Anzahl der zu wählenden Stelli legt ja der Wahlvorstand fest. Auf den Wahlvorschlägen für die Stelli dürfen max. die Anzahl an Kandidaten vorgeschlagen werden wie der WV dieses festgelegt hat.</p>
<p>Beispiel:</p>
<p>WV legt 3 Stelli fest.<br />
Hat man nun aber auf dem Wahlvorschlag 4 Stelli aufgeführt ist dieser ungültig. Sofern man dann, ggf. schon vor der Festlegung des WV, Stützunterschriften gesammelt hat, sind diese alle für &quot;die Rundablage&quot;. Man darf eine Wahlvorschlagsliste nicht abändern oder Streichungen vornehmen. </p>
<p>Auch wenn einer vor der Wahl erklärt ich möchte doch nicht kandidieren, muss er auf dem Wahlvorschlag verbleiben und dann ggf. die Annahme der Wahl ablehnen.</p>
<p>Der Wahlvorschlag mit der Liste für die Stützunterschriften <strong>MUSS</strong> eine gemeinsame <strong>nicht veränderbare Urkunde</strong> darstellen und zwar schon mit Beginn der Unterschriftensammlung. Es muss also für die Stützer erkennbar sein was bzw. wen sie unterstützen.</p>
<p>PS: Auf dem Wahlvorschlag für die <strong>VPSchwb</strong> darf <strong>IMMER NUR ein Kandidat</strong> vorgeschlagen (benannt) werden.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=11173</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=11173</guid>
<pubDate>Thu, 23 Sep 2010 17:41:11 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Einholen der Stützunterschriften für Wahlvorschlag</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Abend liebe Forumsteilnehmer,<br />
nach §5 der SchwbVWO gilt, dass Wahlvorschläge innerhalb von zwei Wochen nach Erlass des Wahlausschreibens beim Wahlvorstand einzureichen sind. Meine Frage: Ich habe schon ca. vier Wochen vor dem Erlass des Wahlausschreibens damit begonnen, für meinen Wahlvorschlag um Stützunterschriften zu bitten, weil innerhalb der zwei Wochen dies für nicht machbar gewesen wäre. Ist dies zulässig&gt; Bei uns wird das förmliche Wahlverfahren durchgeführt. Vielen Dank für die Hilfe<br />
hajue</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=11172</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=11172</guid>
<pubDate>Thu, 23 Sep 2010 17:20:12 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>hajue</dc:creator>
</item>
</channel>
</rss>
