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<title>Forum für die SBV - doppelte Stützunterschriften</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
<item>
<title>doppelte Stützunterschriften (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo JP!<br />
» Besten Dank für eure schnellen Antworten! Hier gibt es wirklich sehr<br />
» schnelle Rückmeldungen.<br />
Bitte <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/wink.png" alt=";-)" /></p>
<p>» Doris du hast mich richtig verstanden. <br />
» Auch wenn die doppelten Unterschriften gestrichen werden, haben alle<br />
» KandidatINNEN deutlich über 5% der notwendigen Stützunterschriften.<br />
<strong>JA</strong>, wir haben Dich richtig verstanden. <strong>Wahlvorschlaege mit Doppeluntershriften sind ungueltig</strong>. Egal ob es auch ohne diese genuegend sind.<br />
Es ist <strong>die Aufgabe/ die Pflicht des WV hier zu handeln</strong>, wie es ZWINGEND fur eine gueltige Wahl in der WO steht.</p>
<p>Bitte auch dringend beachten.<br />
Die <strong>Nichttigkeit einer Wahl</strong> kann noch <strong>nach Jahren und von Jedermann</strong> mit berechtigtem Interesse <strong>festsgestellt werden</strong>. Das <strong>Ergebnis</strong> ist dann, dass es <strong>NIE eine gewaehlte SchwbV gab</strong>. <br />
Somit waeren getroffene Abreden oder Regelungen mit dem AG nichtig.</p>
<p>Also ganz anders als eine Anfechtung.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=11293</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=11293</guid>
<pubDate>Wed, 06 Oct 2010 08:33:09 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>doppelte Stützunterschriften (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Bernhard!<br />
Hallo Doris!<br />
Besten Dank für eure schnellen Antworten! Hier gibt es wirklich sehr schnelle Rückmeldungen.<br />
Doris du hast mich richtig verstanden. <br />
Auch wenn die doppelten Unterschriften gestrichen werden, haben alle KandidatINNEN deutlich über 5% der notwendigen Stützunterschriften.<br />
Viele Grüße<br />
jp</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=11288</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=11288</guid>
<pubDate>Tue, 05 Oct 2010 20:00:09 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>jp</dc:creator>
</item>
<item>
<title>doppelte Stützunterschriften (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» Wie verhält es sich, wenn alle Kandidaten auch genügend Unterschriften haben, wenn diese doppelten Unterschriften auch gestrichen würden. Ich würde es so interpretieren, dass dies unschädlich ist und sich die Unterstützer nicht entscheiden müssen.</p>
<p>Hallo jp,</p>
<p>Wie in derartigen Fällen wahlrechtlich zu verfahren ist, ist ja in allen Einzelheiten in <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/schwbwo/__6.html">§ 6</a> Abs. 4 SchwbVWO geregelt. An diese zwingende Vorschrift hat sich der Wahlvorstand grundsätzlich zu halten. Das ist eine eigenständige und von <a href="http://bundesrecht.juris.de/betrvgdv1wo/__6.html">§ 6</a> Abs. 5 Satz 3 der Wahlordnung zur Betriebsratswahl abweichende Wahlvorschrift. </p>
<p><em><a href="http://www.gesetze-im-internet.de/schwbwo/__6.html">§ 6 SchwbVWO</a><br />
(4) Die Unterschrift eines Wahlberechtigten zählt nur auf einem Wahlvorschlag. Der Wahlvorstand hat einen Wahlberechtigten, der mehrere Wahlvorschläge unterzeichnet hat, schriftlich gegen Empfangsbestätigung aufzufordern, binnen drei Arbeitstagen seit dem Zugang der Aufforderung zu erklären, welche Unterschrift er aufrechterhält. Gibt der Wahlberechtigte diese Erklärung nicht fristgerecht ab, zählt seine Unterschrift auf keinem Wahlvorschlag.</em></p>
<p>Ausnahme: Sollte Deine Frage aber so zu verstehen sein, dass alle Wahlvorschläge mit doppelten Stützunterschriften ohnehin viel mehr als die benötigten gesetzlichen Mindeststützunterschriften haben nach <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/schwbwo/__6.html">§ 6</a> Abs. 2 SchwbVWO und es daher auf diese doppelten Stützunterschriften für die Zulassung dieser Wahlvorschläge überhaupt nicht ankommt, könnte sich der Wahlvorstand m.E. ausnahmsweise die Aufforderung nach § 6 Abs. 4 Satz 2 SchwbVWO deswegen sparen, da dies überflüssiger bzw. belangloser Formalismus in diesem Sonderfall wäre und sich am Ergebnis nichts ändern würde.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=11285</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=11285</guid>
<pubDate>Tue, 05 Oct 2010 11:21:36 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Doris</dc:creator>
</item>
<item>
<title>doppelte Stützunterschriften (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo &quot;maier&quot;,</p>
<p>auch hier der Hinweis, die SchwbVWO ist zwingend zu beachten!<br />
  <br />
» Ich würde es so interpretieren, dass dies unschädlich ist und sich die<br />
» Unterstützer nicht entscheiden müssen.<br />
<strong>Falsch!</strong> diese <strong>Wählvorschläge wären ungültig</strong>! Sie dürften nicht zur Wahl zugelassen werden. <strong>Die Wahl ist anfechtbar</strong>, wegen <strong>wesentlichem Verstoß gegen die SchwbVWO</strong>!</p>
<p>Wesentliche Verstöße sind z.B.: Zulassung von Nichtwahlberechtigten oder<br />
Nichtzulassung von Wahlberechtigten, <strong>Zulassung eines ungültigen Wahlvorschlages</strong>,Nichtberücksichtigung von gültigen Stimmen, Verletzung des<br />
Wahlgeheimnisses, Verstoß gegen die Vorschriften über die Wählbarkeit,<br />
Wahl des falschen Wahlverfahrens.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=11280</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=11280</guid>
<pubDate>Mon, 04 Oct 2010 19:10:25 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>doppelte Stützunterschriften</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo liebe Forumsteilnehmer,</p>
<p>wenn Schwerbehinderte auf mehreren Listen ihre Stützunterschrift leisten, muss der Wahlvorstand betreffende Unterzeichner auffordern welche Stützunterschrift aufrechterhalten bleiben soll.<br />
Wie verhält es sich, wenn alle KandidatINNEN auch genügend Unterschriften haben, wenn diese doppelten Unterschriften auch gestrichen würden.<br />
Ich würde es so interpretieren, dass dies unschädlich ist und sich die Unterstützer nicht entscheiden müssen.<br />
Wie seht ihr dies&gt;</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=11279</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=11279</guid>
<pubDate>Mon, 04 Oct 2010 18:54:55 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>jp</dc:creator>
</item>
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