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<title>Forum für die SBV - Kandidaten&quot;eigen&quot;werbung am schwarzen Brett zulässig?</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>Kandidaten&quot;eigen&quot;werbung am schwarzen Brett zulässig? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» Hallo Bernhard,</p>
<p>Deine Stellungnahme und der Anhang waren sehr hilfreich (nicht nur für die bevorstehende SBV-Wahl, sondern auch für die nächste BR-Wahl). Vielen Dank! :ok:   <br />
So rein instinktiv hätte ich auch nichts anderes gesagt.</p>
<p>Nochmals Danke!<img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/biggrin.png" alt=":-D" /> </p>
<p>Gruß<br />
Loulou</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Thu, 21 Oct 2010 07:45:18 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Loulou</dc:creator>
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<title>Kandidaten&quot;eigen&quot;werbung am schwarzen Brett zulässig? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Loulou,</p>
<p><strong><a href="http://www2.igmetall.de/homepages/recklinghausen/file_uploads/7395.pdf">Wahlwerbung ist erlaubt</a></strong> und gehört auch so das BAG zu einer Wahl.<br />
Das Bundesarbeitsgericht betont, <strong>&quot;Wahlpropaganda&quot;</strong> sei geradezu ein <strong>&quot;notwendiger Bestandteil einer jeder demokratischen Wahl.&quot;</strong> Die Literatur hat sich dem angeschlossen. Das Recht, die eigene Position bekannt zu machen und sich um ein gutes Wahlergebnis zu bemühen, ist deshalb stillschweigend im BetrVG mit garantiert; eines Rückgriffs auf die Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 GG bedarf es daher nicht.</p>
<p>Bei Wahlwerbung außerhalb der &quot;Schwarzen Bretter&quot;, also persönliches Anschreiben z.B. via Mail geht dann aber um die Frage, das Thema &quot;Datenschutz&quot; und &quot;Zweckbindung der gewonnenen Daten&quot;. Also, woher habe ich die Namen&gt; Das Einsichtsrecht in die Wählerliste hat einen bestimmten Zweck (Zweckbindung der so gewonnenen Daten), nämlich den der Sammlung von Stützunterschriften, nicht zur Wahlwerbung.</p>
<p>Somit ist eine Wahlwerbung via Aushängen an den dafür vom Arbeitgeber bereitgestellten und vorgesehenen Flächen (&quot;Schwarze Bretter&quot; ) <strong>erlaubt</strong>. Wahlwerbung darf der Arbeitgeber nicht generell untersagen laut Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 30.11.1965, 2 BvR 54/62</p>
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<pubDate>Wed, 20 Oct 2010 15:25:57 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
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<title>Kandidaten&quot;eigen&quot;werbung am schwarzen Brett zulässig?</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo und guten Morgen,</p>
<p>aktuell kam der Wunsch eines Kandidaten auf, da er in einem abgelegenen Betriebsteil arbeitet, sein Konterfei an den schwarzen Infobrettern zu heften, damit auch Wahlberechtigte anderer Betriebsteile ihn &quot;kennenlernen&quot; können.</p>
<p>Es gibt neben der amtierenden VP und dessen Stellvertreter (hängen ohnehin am schwarzen Brett) drei weitere Kandidaten. Wie sieht´s mit der Gleichbehandlung aus&gt;</p>
<p>Ich habe nichts annähernd &quot;pässiges&quot; im Forum und im Netz gefunden. Grundsätzlich sehe ich nichts verwerfliches... Liege ich richtig oder gibt´s u.U. Rechtsprechung hierzu&gt;</p>
<p>Schon jetzt vielen Dank für die Rückmeldungen.</p>
<p>Grüße<br />
Loulou</p>
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<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=11427</link>
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<pubDate>Wed, 20 Oct 2010 08:23:00 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Loulou</dc:creator>
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