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<title>Forum für die SBV - zu spät</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>zu spät (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Mario,</p>
<p>leider fehlen um Dir richtig zu antworten einige notwenige Angaben. Welche Wahlverfahren trifft bei Dir zu&gt;<br />
<strong>Vereinfachtes Wahlverfahren</strong>= 5-49 Wahlberechtigte und <strong>keine weit entfernt liegende Betriebsteile</strong>&gt;<br />
oder<br />
<strong>Formelles Wahlverfahren</strong>= &gt; 49 Wahlberechtigte oder <strong> weit entfernt liegende Betriebsteile und &lt; 50 Wahlberechtigte (5-49 Wahlberechtigte)</strong>&gt;<br />
 </p>
<p>Du schreibst:<br />
» Da ich erst seit Montag wieder im Betrieb bin sind nur die 8 Wochen Zeit<br />
» nicht mehr einzuhalten.<br />
8 Wochen treffen aber nur bei formeller Wahl zu. Laut Deinem Profil has Du aber nur 9 Wahlberechtigte, also vereinfachtes Wahlverfahren. Hier muss die SchwbV dann spätestens 3 Wochen vor Ablauf der Amtszeit zur Wahlversammlung einladen.</p>
<p>Der BR kann bei bestehender SchwbV NICHT zur Wahlversammlung einlanden. Wäre ein grober Verstoß gegen die Wahlordnung und § 94 SGB IX, also Anfechtungsgrund. </p>
<p>Diese Zeit lt. SchwbVWO, also 3 bzw. 8 Wochen sind zwingend einzuhalten. Auch sonst wäre die Wahl zu mindest anfechtbar.</p>
<p>Wenn diese Zeit bis zum Ablauf der Wahlperiode, also taggenau 4 Jahre, oder spätestens am 30. Nov. nicht ausreicht, entsteht eine Mandatslose Zeit.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=11454</link>
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<pubDate>Thu, 21 Oct 2010 18:21:07 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>zu spät</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>hallo,<br />
meine Frage ist:<br />
Ich war nach mehreren Op´s 8 Monate krank geschrieben.<br />
Mein Stellvertreter (den das Amt nicht interessiert)hat natürlich nicht gemacht <br />
um eine neue Wahl einzuleiten.<br />
Da ich erst seit Montag wieder im Betrieb bin sind nur die 8 Wochen Zeit nicht mehr einzuhalten.<br />
Ich habe den BR aufgefordert alles in die Wege zu leiten.<br />
Wie lange muss nun bis zu einer Wahl gewartet werden bzw kann der AG diese <br />
dann evtl sogar anfechten&gt;<br />
Danke<br />
Mario</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=11453</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=11453</guid>
<pubDate>Thu, 21 Oct 2010 15:25:28 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>MarioSchuette</dc:creator>
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