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<title>Forum für die SBV - Informationspflicht von BR an SBV Stellvertreter</title>
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<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>Informationspflicht von BR an SBV Stellvertreter (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Sandra,</p>
<p>erst einmal Willkommen und Glückwunsch zur Wahl und viel Erfolg und auch Gefallen im Mandat. :flower: </p>
<p>Deine Frage haben wir schon behandelt, vielleicht das &quot;Suchen&quot; noch verbessern <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/wink.png" alt=";-)" /></p>
<p>Zu erst der Hinweis: Der Stelli hat ein ruhendes Mandat, ist also nicht im Mandat sofern er nicht im Rahmen der Verhinderungsvertretung nachrückt. Daher hat er in dieser Zeit auch keinen Anspruch auf Auskünfte usw. </p>
<p>Weiter ist auch der Datenschutz und die Vertraulichkeit der BR-Gremiensitzungen zu beachten.</p>
<p>Dei BR Koll. darf Dir daher keine Auskünfte geben.</p>
<p>» Da unser Gespräch für uns wichtig war, konnte keiner von der SBV an der BR<br />
» Sitzung teilnehmen. <br />
Eigentlich kann ein solches Gespräch nicht wichtiger sein, als die Teilnahme an BR-Gremien. Vor allem, da dieses ja auch terminlich anders zu legen ist.</p>
<p>Weiter zählt die Teilnahme an den BR-Gremien auch zu den Mandatspflichten der SchwbV.</p>
<p>Letztlich noch der Hinweis, wenn die SchwbV im Hause ist, ist sie i.d.R. nicht erhindert. Das bedeutet, dass daher das ruhende Stellimandat nicht auflebt. Ausnahme wäre bei zwei zeitgleich stattfindenden Terminen. Das wäre z.B. ein Vor- /Einstellungsgespräch mit einem Schwerbehinderten und zeitgleicher BR-Sitzung.</p>
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<pubDate>Sat, 23 Oct 2010 11:24:19 +0000</pubDate>
<category>Umgang mit BR / PR</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
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<title>Informationspflicht von BR an SBV Stellvertreter</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo liebe Mitstreiter. Bin jetzt zum erstenmal zum SBV 1 Stellvertreter gewählt worden.Nun habe ich auch gleich mal eine Frage an Euch. Habe natürlich erstmal in der Suchfunktion geschaut,aber so nichts richtiges gefunden. Hatte gestern mit meinem SBV ein erstes Infogespräch. In der Zeit wo wir das Gespräch hatten, wurde eine BR Sitzung einberufen. Da unser Gespräch für uns wichtig war, konnte keiner von der SBV an der BR Sitzung teilnehmem. Nun meine Frage: Da mein Arbeitskollege im BR ist, wollte ich wissen, ob ich ihn wegen der gestriegen BR Sitzung mal ansprechen kann, um nach dem Grund und Inhalten der gestriegen BR Sitzung zu fragen. Gibt es eine Informationspflicht mir gegenüber&gt; Gibt es vielleicht auch ein Gesetz wo ich mich drauf berufen kann &gt;</p>
<p>Im voraus vielen herzlichen Dank.</p>
<p>PS bei uns kommt das BetrVG zur Anwendung</p>
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<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=11462</link>
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<pubDate>Sat, 23 Oct 2010 07:32:00 +0000</pubDate>
<category>Umgang mit BR / PR</category><dc:creator>Sandra</dc:creator>
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