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<title>Forum für die SBV - Was heißt unverzügliche Prüfung des Wahlvorschlags?</title>
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<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>Was heißt unverzügliche Prüfung des Wahlvorschlags? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Danke für die schnelle Antwort.<br />
Gruß<br />
hajue</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Mon, 01 Nov 2010 08:56:15 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>hajue</dc:creator>
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<title>Was heißt unverzügliche Prüfung des Wahlvorschlags? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo &quot;hajue&quot;,</p>
<p>lese einmal hier!</p>
<p><a href="http://landingpages.wolterskluwer.de/de/html/news/details/2179/SBV-Wahl%3A-WahlvorschlC3A4ge-und-StC3BCtzunterschriften---Wahlvorstand-muss-nicht-zwingend-nach-Eingang-auf-MC3A4ngel-prC3BCfen/"><strong>SBV-Wahl: Wahlvorschläge und Stützunterschriften - Wahlvorstand muss nicht zwingend nach Eingang auf Mängel prüfen - BAG Beschl. v. 20.01.2010 - 7 ABR 39/08<br />
</strong></a></p>
<p>Amtlicher Leitsatz:<br />
1. Wahlvorschläge für die Wahl der Schwerbehindertenvertretung müssen innerhalb der Einreichungsfrist mit der erforderlichen Anzahl von Stützunterschriften im Original beim Wahlvorstand eingehen. Die Einreichung von Telekopien genügt nicht.</p>
<p>2. Die SchwbVWO regelt - im Unterschied zu vielen anderen Wahlordnungen - keine Pflicht des Wahlvorstands, Wahlvorschläge nach ihrem Eingang unverzüglich umfassend auf etwaige Mängel zu prüfen und ggf. den einreichenden Listenvertreter unverzüglich zu unterrichten. Eine solche Pflicht gehört auch nicht zu den elementaren Grundsätzen einer demokratischen Wahl.</p>
<p>3. Um den Erfordernissen des § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SchwbVWO zu genügen, muss das Wahlausschreiben für die Wahl der Schwerbehindertenvertretung in Dienststellen der Bundeswehr, bei denen eine Vertretung der Soldaten nach dem BPersVG zu wählen ist, den Hinweis enthalten, dass auch Soldaten und Soldatinnen wählbar sind.</p>
<p><br />
Grundsätzlich heißt &quot;unverzüglich&quot; ohne schuldhafte Verzögerung. Aber es gibt diesen o.a. aktuellen BAG Beschluß.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Mon, 01 Nov 2010 08:51:47 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
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<title>Was heißt unverzügliche Prüfung des Wahlvorschlags?</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Morgen liebe Forumsteilnehmer,<br />
kann mir jemand über den folgen Sachverhalt eine Auskunft geben. Wir führen das förmliche Wahlverfahren durch. Die Wahlvorschläge mit den Stützunterschriften mussten bis zum 18.10. eingereicht worden sein. Am 28.10. wurde einem Kandidaten mitgeteilt, dass er zur Wahl nicht zugelassen werden kann, da er nicht genügend Stützunterschriften beigebracht hat. Die Prüfung hatte ergeben, dass bei ihm auch Kollegen unterschrieben haben, die nicht sb waren. Hat der Wahlvorstand hier korrekt agiert&gt; Heißt es nicht in der Wahlordnung, dass der Wahlvorschlag unverzüglich vom Wahlvorstand geprüft werden muss. Unverzüglich bedeutet für mich bis spätestens mit dem Ablauf des Tages, an dem der Wahlvorschlag eingereicht wurde. Was könnte unternommen werden&gt;<br />
Gruß<br />
hajue</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=11567</link>
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<pubDate>Mon, 01 Nov 2010 08:39:38 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>hajue</dc:creator>
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