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<title>Forum für die SBV - Datenschutz</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Datenschutz (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» » Es gibt bei der SBV-Wahl keine Chancengleichheit.</p>
<p>Hallo Hotte, Deine Auffassung ist zu pauschal bzw. viel zu weitgehend. Bei der Chancengleichheit im Rechtssinne geht es nicht etwa um &quot;Wissensvorsprung&quot;, Fachwissen oder Amtsbonus usw, sondern alleine um die rechtliche Chancengleichheit. Wird dieser Wahlrechtsgrundsatz verletzt, kann die Wahl angefochten werden, soweit relevant für das Wahlergebnis.</p>
<p><strong>Rechtsprechung zur Chancengleichheit</strong>:<br />
<a href="http://lexetius.com/2000,4609">BAG, Beschluss vom 06.12.2000, 7 ABR 34/99</a></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=11954</link>
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<pubDate>Sun, 19 Dec 2010 16:16:58 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Doris</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Datenschutz (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» Die Anfechtung bezieht sich auf  a) Verweigerung auf ausreichende Einsicht in das Wählerverzeichnis und Verbot von Notizen und b) Akzeptanz der Rücknahme einer Zustimmungserklärung durch den Wahlvorstand<br />
  <br />
Hallo Hotte, die beiden Anfechtungsgründe sind stichhaltig. Beide Rechtsverstöße des Wahlvorstands beeinflussten insbesondere potentiell das Wahlergebnis: Die Kausalität zwischen den Wahlfehlern und der Möglichkeit, dass das Wahlergebnis anders ausgefallen wäre, ist damit gegeben.<br />
  <br />
Die gegenteilige und nicht näher begründete Auffassung des ArbG Stuttgart, Beschluss vom 21.05.2003, 24 BV 255/02, wonach die Einsicht in die Wählerliste &quot;nicht dem <strong>Zweck</strong>&quot; diene, <em>&quot;mögliche Unterstützer für den Wahlvorschlag zu finden&quot;</em>, überzeugt nicht. Dieser Gerichtsbeschluss wurde vom [link=http://www.prot-in.de/viewtopic.php&gt;t=1038&amp;sid=35f3a0d4fb3cd5b7dea2f67c81b58b27]LAG Stuttgart[/link] zu Recht aufgehoben. Ein Wahlvorstand, der Wahlberechtigten bzw. Kandidaten das ungehinderte Einsichtsrecht in die <em>komplette</em> Wählerliste verweigert, verletzt massiv seine grundlegenden Amtspflichten. Gehörten dem Wahlvorstand andere Kandidaten für das Amt der SBV an, wird m.E. von diesen Gegenkandidaten damit gleichzeitig auch das von der Rechtsprechung zu Recht verlangte <strong>Neutralitätsgebot</strong> verletzt.<br />
  <br />
Damit wird außerdem auch der bei den SBV-Wahlen einzuhaltende ungeschriebene Grundsatz der <strong>Chancengleichheit</strong>, der auf der Rechtsprechung des <a href="http://www.tim-m.de/wissenschaftliches/arbeiten/parteienfinanzierung.pdf#page=4">BVerfG</a> beruht, eklatant verletzt. Darauf, ob die Ablehnung aufgrund eines Mehrheitsbeschlusses des Wahlvorstands erfolgte oder ob einzelne Mitglieder des Wahlvorstands die vollständige Einsicht eigenmächtig ablehnten, kommt es nicht an.<br />
  <br />
Ebenso rechtswidrig verhält sich ein Wahlvorstand, der die Rücknahme einer Zustimmungserklärung nach Einreichung des Wahlvorschlags akzeptiert mit der Folge, dass dieser Kandidat <strong>nicht auf den Stimmzetteln</strong> erscheint, was gleichfalls potentiell das Wahlergebnis beeinflusst.<br />
  <br />
NB: Zu bedenken ist allerdings, dass im neueren Schrifttum vereinzelt die Auffassung vertreten wird, dass sich eine erfolgreiche Anfechtung der Wahl der Vertrauensperson nicht unbedingt auch auf die Wahl der stellvertretenden Mitglieder der SBV erstreckt. Daher sollten ggf. vorsorglich beide Wahlen angefochten werden, also sowohl die Wahl der Vertrauensperson als auch die Wahl der Stellvertreter.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=11953</link>
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<pubDate>Sun, 19 Dec 2010 15:48:13 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Doris</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Datenschutz (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Doris</p>
<p>» . Ein solches Vorgehen halte ich rechtlich schon deshalb für problematisch, weil dadurch regelmäßig der ungeschriebene Wahlrechtsgrundsatz der <strong>Chancengleichheit</strong> verletzt wird</p>
<p><br />
Es gibt bei der SBV-Wahl keine Chancengleichheit.<br />
Amtierende Vertrauenspersonen werden i.d.R. wiedergewählt, sofern sie nicht gerade in der letzten Periode &quot;Mist&quot; gebaut haben. Der Wissensvorsprung ist enorm</p>
<p><br />
Und wo kein Kläger, da kein Richter.</p>
<p><br />
es ist nicht verboten vor dem Wahlausschreiben Stützunterschriften zu sammeln.</p>
<p>Versuch deswegen mal eine Wahlanfechtung <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/frown.png" alt=":-(" />  Null Chance</p>
<p>LG<br />
Hotte</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=11933</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=11933</guid>
<pubDate>Mon, 13 Dec 2010 18:01:26 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Hotte</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Datenschutz (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» Das Thema &quot;ab wann darf gesammelt werden&quot; ist umstritten. Leider steht im Gesetz nur etwas, wie lange gesammelt werden darf. Nichts dazu ab wann. Ich vertrete auch die Meinung der Gruppe &quot;nach der Wahl ist vor der Wahl&quot;, also man darf frühzeitig beginnen. Dieses wegen fehlender Gesetzeslage.</p>
<p>Hallo Bernhard,</p>
<p>Deine Auffassung ist absolut zutreffend, dass im Wahlrecht nicht ausdrücklich geregelt ist, ab wann Stützunterschriften frühestens gesammelt werden dürfen. Daraus kann m.E. aber nicht zwingend abgeleitet werden, dass etwa schon ab der Bestellung des Wahlvorstands Stützunterschriften gesammelt werden dürften, also vor Erlass des Wahlausschreibens und damit vor der förmlichen Einleitung der SBV-Wahl. Ein solches Ausnutzen von Insiderwissen halte ich rechtlich deshalb für problematisch, weil dadurch regelmäßig der ungeschriebene elementare Wahlrechtsgrundsatz der <strong>Chancengleichheit</strong> verletzt wird, indem die große Mehrzahl der Wahlberechtigten weitaus weniger Zeit haben, sich auf die Wahl einzurichten und Stützunterschriften zu sammeln, als amtierende Amtsträger wie etwas Mitglieder des Wahlvorstands.<br />
     <br />
Durch einen solchen &quot;<strong>Frühstart</strong>&quot; hätten einzelne Personengruppen wegen ihres Insiderwissens (z.B. die Schwerbehindertenvertretung, Mitglieder des Wahlvorstands sowie Mitglieder des Betriebsrats/Personalrats) einen durch nichts zu rechtfertigenden Chancenvorsprung beim Einsammeln der Stützunterschriften, da diesen und nur diesen die Bestellung des Wahlvorstands obligatorisch zugeht, hingegen nicht den übrigen aktiv oder passiv Wahlberechtigten. Ein solcher teils wochenlanger Informationsvorsprung (Insiderwissen) darf von diesem Personenkreis nicht zum eigenen Vorteil <em>ausgenutzt</em> werden, da dies auf eine grobe <strong>Verzerrung</strong> der Wahlchancen hinausliefe. Das ist in gewissem Grad vergleichbar mit dem Börsenrecht, wonach der <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Insiderhandel">&quot;Insiderhandel&quot;</a> an der Börse aus guten Gründen in Deutschland verboten wurde.</p>
<p>Diese Chancenungleichheit wird zudem zusätzlich in den südlichen Bundesländern Bayern und Baden-Württemberg noch <strong>gravierend</strong> verstärkt, weil dort ja die <a href="http://www.schulferien.org/Schulferien_nach_Ferien/Sommerferien/2010/sommerferien_2010.html">Sommerferien</a> erst gegen Mitte September 2010 endeten, vielfach also genau innerhalb der zweiwöchigen Einreichungsfrist der Wahlvorschläge, in denen dann gehäuft Wahlberechtigte urlaubsbedingt abwesend sind. Das hat mit rechtlicher Chancengleichheit nichts zu tun.</p>
<p>Bei der Wahl des Betriebsrats/Personalrats mag zwar etwas anderes gelten, soweit im dortigen Wahlrecht geregelt ist, dass die Bestellung des Wahlvorstands betriebsöffentlich bekannt zu machen ist am &quot;Schwarzen Brett&quot; bzw. digital im betrieblichen Intranet. Eine solche Wahlvorschrift gibt es jedoch nicht für die Bestellung des Wahlvorstands für die SBV-Wahl. Bei Wahlanfechtungen könnte daher in derartigen Fällen ergänzend auch der Gesichtspunkt der Verletzung der Chancengleichheit geltend gemacht werden und dabei auf das <strong>unterschiedliche</strong> Wahlrecht hingewiesen werden. </p>
<p>Gerade die Einhaltung des gesetzlichen Wahlrechtsgrundsatzes der Chancengleichheit wurde in der neueren Fachliteratur und Rechtsprechung in anderem Zusammenhang zu Recht mehrfach hervorgehoben, dessen Verletzung zur Wahlanfechtung berechtigen kann.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=11932</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=11932</guid>
<pubDate>Mon, 13 Dec 2010 17:17:57 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Doris</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Datenschutz (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Bernhard.<br />
» <br />
» <a href="http://www.schwbv.de/urteile/74.html">Wahlanfechtung - Wer trägt die<br />
» außergerichtlichen Kosten&gt; </a><br />
» </p>
<p><br />
Das ist genau das Urteil welches ich meinte. Bei meinem Arbeitgeber weiss man aber nie gebau, ob er so ein Urteil anstandslos akzeptiert, oder sich erstmal weigert zu zahlen.</p>
<p>LG<br />
Hotte</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=11931</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=11931</guid>
<pubDate>Mon, 13 Dec 2010 11:15:56 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Hotte</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Datenschutz (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Hotte,</p>
<p>die Aussage betreffend der Kosten verwundert mich etwas, denn ich kenne es anders.</p>
<p><a href="http://www.schwbv.de/urteile/74.html">Wahlanfechtung - Wer trägt die außergerichtlichen Kosten&gt; </a></p>
<p><a href="http://www.kluge-recht.de/anfechtung-einer-betriebsratswahl.php">Anfechtung einer Betriebsratswahl</a></p>
<p><a href="http://www.kluge-recht.de/anfechtung-einer-betriebsratswahl.pdf">Anfechtungsgründe</a></p>
<p><a href="http://www.betriebsratswahl2010.de/betriebsratswahl2010/anfechtung/">Wahlanfechtung</a></p>
<p>[link=http://www.betriebsrat-kompakt.de/newsletterarticle.asp&gt;his=5094.51.7110&amp;id=13042&amp;year=2010]Anfechtung der Wahl: Diese Knackpunkte müssen Sie kennen[/link]<br />
Der Arbeitgeber trägt die Kosten<br />
Die Kosten der Wahlanfechtung trägt der Arbeitgeber als Kosten der Wahl nach § 20 BetrVG. Die Anwaltsgebühren derjenigen, die die Betriebsratswahl anfechten, muss der Arbeitgeber auch übernehmen  es sei denn, die Anfechtung war mutwillig und haltlos. Außerdem zahlt der Arbeitgeber die Kosten eines Rechtsanwalts, den der neugewählte Betriebsrat im Wahlanfechtungsverfahren mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt. Die Arbeitsgerichte verlangen allerdings vor der Beauftragung eines Anwalts wegen Rechtsproblemen auch bei der Betriebsratswahl eine scharfe Abgrenzung der anwaltlichen Tätigkeit von der Sachverständigentätigkeit (siehe Musterbeschluss).</p>
<p><a href="http://www.google.de/#hl=de&amp;source=hp&amp;q=kosten+der+Wahlanfechtungsklage&amp;aq=f&amp;aqi=&amp;aql=&amp;oq=&amp;gs_rfai=&amp;fp=d5c4564f2dd3e21c">Weiteres</a></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=11924</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=11924</guid>
<pubDate>Sun, 12 Dec 2010 18:11:52 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Datenschutz (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Susanne<br />
» <br />
» könntest Du/Sie uns bitte auf dem Laufenden halten, was bei Euch bezüglich<br />
» der<br />
» Anfechtung passiert.</p>
<p><br />
Die Anfechtung wird am Dienstag beim ARbeitsgericht eingereicht werden.<br />
Ein rechtsschutz greift hier nicht, da es sich um eine kollektive Sammelklage handelt. Allerdings könnte es sein, das der AG auch die aussergerichtliche Kosten tragen muss. Es gibt ein entsprechendes Urteil aus dem öffentlichen Dienst. Unser Anwalt will versuchen dieses Urteil auf die Privatwirtschaft übertragen. ansonsten sind für die erste Insatnz mit Kosten um die 1.000  pro Person zu rechnen.</p>
<p><br />
Die Anfechtung bezieht sich auf </p>
<p>a) Verweigerung auf ausreichende Einsicht in das wählerverzeichnis und Verbot von Notizen </p>
<p>b) Akzeptanz der Rücknahme einer Zustimmungserklärung durch den Wahlvorstand</p>
<p>LG<br />
Hotte</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=11923</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=11923</guid>
<pubDate>Sun, 12 Dec 2010 17:55:10 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Hotte</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Datenschutz (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» Hallo Hotte, sehr geehrter Herr Hackenberger und guten Abend an alle<br />
Leser dieses Forums,</p>
<p>könntest Du/Sie uns bitte auf dem Laufenden halten, was bei Euch bezüglich der<br />
Anfechtung passiert.</p>
<p>Bin heute als VP wiedergewählt worden (Hurra !!!!!) und meine Zurückhaltung wurde von den Wählerinnen und Wählern belohnt. Mein Gegenkandidat hat sich offensichtlich mit seiner Aktion mehr geschadet.</p>
<p>Bin sehr froh und dass mußte ich jetzt einfach kundtun.</p>
<p>Werde mich bezüglich des Themas Datenschutz auch mit dem Datenschutzbeauftragten austauschen und sehen, ob ich die Gesamt-SBV und die Konzern-SBV für Unterstützung gewinnen kann.</p>
<p>Bin übrigens selbst ebenfalls 90 % schwerbehindert, Merkzeichen &quot;G&quot; und habe<br />
täglich mit unqualifizierten Äußerungen bezüglich meiner Gehbehinderung zu tun.</p>
<p>Es kann jeden treffen und ich habe es mir nicht ausgesucht.</p>
<p>Viele Grüße und nochmals herzlichen Dank für Ihre/Eure Unterstützung.</p>
<p>Sabine</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=11804</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=11804</guid>
<pubDate>Mon, 29 Nov 2010 20:48:53 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>sabine</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Datenschutz (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Hotte,</p>
<p>klar, auch die SchwbV muss den Daenschutz beachten. Aber weder AG noch Datenschützer sind Weisungsbefugt.</p>
<p>Beide haben auch kein Recht Unterlagen der SchwbV einzusehen oder zu prüfen. Sie können bei berechtigtem Verdacht, dass gegen Gesetze verstoßen wird nur das ArbG bemühen.</p>
<p>» Auch hier kommmen wir dann wohl wieder in Konflikt mit dem Datenschutz.<br />
» Bei uns gibt es 39 Betriebsräte, bestehend aus 5 konkurierenden Listen.<br />
» Jede Liste hatte schon bis zu 3 Ersatzbetriebsräte im Einsatz. Damit<br />
» hätten dann schon weit über 50 Leute das Wissen, wer alles sb oder<br />
» gleichgestellt ist.</p>
<p>Die BR müssen wissen wer schwerbehindert/ gleichgestellt ist. Denn<br />
bei schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen sind Sie in der Pflicht<br />
Ihre Aufgabe in Bezug auf die Beschäftigung schwerbehinderter Arbeitnehmer ist vor allem, die Eingliederung zu fördern (§ 80 Abs. 1 Nr. 4 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), § 93 SGB IX). Das heißt, dass Sie darauf achten müssen, dass Ihr Arbeitgeber die ihm obliegenden Verpflichtungen nach §§ 71 f., 81 und 84 SGB IX erfüllt.</p>
<p>Aber auch klar, die BR haben hier den besonderen Datenschutz zu beachten. Sie dürfen dieses Wissen ausschließlich für ihre BR-Arbeit nutzen und dieses Wissen auch nicht an Dritte weitergeben.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=11802</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=11802</guid>
<pubDate>Mon, 29 Nov 2010 13:10:43 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Datenschutz (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Bernhard» </p>
<p>» Hier wäre ggf. eine Anfechtung, wegen des Verhaltens des WV zu prüfen! Es<br />
» sind ja 3 Wahlberechtigte wohl betroffen, also 3 können anfechten.</p>
<p>Es wird eine Wahlanfechtung geben. Da es noch mehr &quot;Unregelmässigkeiten&quot; gegeben hat.z.b. Stichwort aus einem anderen thread: Rücknahme der Zustimmungserklärung</p>
<p>» Die Schwb-Kartei<br />
» welche sich viele SchwbV anlegen ist ein &quot;freiwilliges Eigenprodukt&quot;, denn<br />
» es muss keine angelegt werdeb. </p>
<p>Wir haben unsere Akten. Ansonsten ist uns vom obersten Konzerndatenschützer jegliche weitere maschinielle Speicherung von Mitarbeiterdaten unter Hinweis auf das Bundesdatenschutzgesetz untersagt worden</p>
<p><br />
» Aber auch bei BR kann es, sollte es ein Liste der Schwbs geben, welche<br />
» eben nicht auf der Grundlage § 80 beruht. Denn der BR PR muss ja auch<br />
» darauf achten, dass die besonderen Rechte der Schwerbehinderten beachtet<br />
» werden. Muss daher stets das aktuelle Wissen haben, wer ist<br />
» schwerbehindert/ gleichgestellt. Daher hat er wohl stets auch eine Liste<br />
» dieser Koll. ggf. auch aus betrieblichen Personalsystemen</p>
<p><br />
Auch hier kommmen wir dann wohl wieder in Konflikt mit dem Datenschutz. Bei uns gibt es 39 Betriebsräte, bestehend aus 5 konkurierenden Listen. Jede Liste hatte schon bis zu 3 Ersatzbetriebsräte im Einsatz. Damit hätten dann schon weit über 50 Leute das Wissen, wer alles sb oder gleichgestellt ist.</p>
<p> <br />
» PS: Du bist/warst doch selbst wohl Stelli, was ist mit Dir&gt; Wann hast Du<br />
» wie die Stützunterschriften gesammelt&gt;</p>
<p><br />
Ich habe ca. 14 Tage vor  Bekanntgabe des Wahlausschreibens begonnen. Die VP hat sogar 4 Wochen vorher begonnen zu sammeln.</p>
<p>LG<br />
Hotte</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=11801</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=11801</guid>
<pubDate>Mon, 29 Nov 2010 12:51:19 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Hotte</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Datenschutz (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Hotte,</p>
<p>» Drei sb Kollegen wollten kandidieren. Dazu haben sie innerhalb der<br />
» Auslegezeit in das wählerverzeichnis geschaut, um genügend<br />
» Stützunterschriften (es waren eine 2stellige Anzahl erforderlich) sammeln<br />
» zu können. Es wurde Ihnen mehrmals verweigert (aus &quot;Datenschutzgründen&quot;,<br />
» sich Notizen aus dem wählerverreichnis  zu machen. Als Ergebnis wurden<br />
» dann die Wahlvorschläge wegen ungenügenden Stützunterschriften<br />
» zurückgewiesen.</p>
<p>Hier wäre ggf. eine Anfechtung, wegen des Verhaltens des WV zu prüfen! Es sind ja 3 Wahlberechtigte wohl betroffen, also 3 können anfechten.</p>
<p>Das Thema &quot;ab wann darf gesammelt werden ist umstritten&quot;. Leider steht im Gesetz nur etwas wie lange gesammelt werden darf. Nichts dazu ab wann. Ich vertrete auch die Meining der Gruppe &quot;nach der Wahl ist vor der Wahl&quot;, also man darf frühzeitig beginnen. Dieses wegen fehlender Gesetzeslage.</p>
<p>SchwbV und Stelli kennen klar die Wahlberechtigten. Sie sollten sie zu mindest kennen, da sie diese ja auch betreuen sollten. Die Schwb-Kartei welche sich viele SchwbV anlegen ist ein &quot;freiwilliges Eigenprodukt&quot;, denn es muss keine angelegt werdeb. Daher kann man hier wohl auch nicht mit Zweckbinding zum Ziel kommen.</p>
<p>Anders könnte es sein, wenn Grundlage einer derartigen Schwerbehindertenkartei das Verzeichnis der Schwerbehinderten war/ist, welches der Arbeitgeber nach § 80 Abs. 1 und 2 SGB IX erstellen und der SchwbV bereitstellen muss. Bei mir war dieses NIE die Grundlage, ich habe vielmehr schon Koll. in meine Kartei aufgenommen, wenn sie sich beworben haben oder Anträge auf Anerkennung oder Gleichstellung gestellt haben.</p>
<p>Aber ich denke, das Thema &quot;Zweckbindung&quot; würden die Gerichte bei dem VPSchwb und Stelli immer anders auslegen also sonst.</p>
<p>Aber auch bei BR kann es, sollte es ein Liste der Schwbs geben, welche eben nicht auf der Grundlage § 80 beruht. Denn der BR PR muss ja auch darauf achten, dass die besonderen Rechte der Schwerbehinderten beachtet werden. Muss daher stets das aktuelle Wissen haben, wer ist schwerbehindert/ gleichgestellt. Daher hat er wohl stets auch eine Liste dieser Koll. ggf. auch aus betrieblichen Personalsystemen. Zweckbindung ist dann immer die gesamte BR-Arbeit, ein sehr weites Feld <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/frown.png" alt=":-(" /></p>
<p><br />
PS: Du bist/warst doch selbst wohl Stelli, was ist mit Dir&gt; Wann hast Du wie die Stützunterschriften gesammelt&gt;</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=11800</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=11800</guid>
<pubDate>Sun, 28 Nov 2010 19:39:46 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Datenschutz (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Sabine,<br />
Hallo Bernhard</p>
<p><br />
» Ich hoffe ja auch, dass es bis zum nächten Regelwahltermin auch zu dieser<br />
» Thematik klarere Rechtsaussagen gibt. An diesem Thema sind ja einige<br />
» dran.</p>
<p><br />
Das wäre in der tTa sehr wichtig. Wie ich jetzt erfahren habe, ist bei unseren Wahlen folgendes passiert:</p>
<p>Drei sb Kollegen wollten kandidieren. Dazu haben sie innerhalb der Auslegezeit in das wählerverzeichnis geschaut, um genügend Stützunterschriften ( es waren eine 2stellige Anzahl erforderlich) sammeln zu können. Es wurde Ihnen mehrmals verweigert ( aus &quot;Datenschutzgründen&quot;, sich Notizen aus dem wählerverreichnis  zu machen. Als ergebnis wueden dann die Wahlvorschläge wegen ungenügenden Stützunterschriften zurückgewiesen.</p>
<p>Und jetzt kommt der Gag:<br />
Als Kandidaten wurde nur die amtierende VP, 2 stellv. VPs  und 2 Mitarbeiter, die zusammen mit der amtierenden VP auf einem Wahlvorschlag standen, zur Wahl zugelassen.</p>
<p>Stützunterschriften wurden bereits lange vor der Auslegung des Wählerverzeichnisses gesammelt. Gesammelt wurden von der amtierenden VP, sowie einem Stellvertreter. Beide Personen haben/hatten Kraft Amte zugriff auf die Listen der sb Kollegen und konnten dadurch natürlich gezielt sammeln.</p>
<p>Letztendlich gab es also einen entscheidenen Wissensvorsprung für die Amtsinhaber.</p>
<p>Die Wahlanfechtung wird gerade anwaltlich geprüft.</p>
<p>LG<br />
Hotte</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=11799</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=11799</guid>
<pubDate>Sun, 28 Nov 2010 19:09:04 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Hotte</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Datenschutz (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Sabine,</p>
<p>man könnte einmal den hier zuständigen SB der Personalabteilung anfragen, wei er dazu kommt diese Liste heraus zu geben&gt; Er möge doch bitte einmal die Rechtsgrundlage benenen. Auch gleich einen Hinweis, dass man hier ggf. wegen Verletzung des besonderen Datenschutzes sich weitere Schritte vorbehält. Sollest Du selbst auch schwerbehindert sein, hätt er ja auc Deine Daten ggf. unerlaubt weitergegeben.</p>
<p>Aber nun erst einmal die Wahl und wenn Du dann weiter im Mandat bist hast Du ja 4 jahre Zeit solche Themen abzuklären. </p>
<p>Ich hoffe ja auch, dass es bis zum nächten Regelwahltermin auch zu dieser Thematik klarere Rechtsaussagen gibt. An diesem Thema sind ja einige dran.</p>
<p>Ich warte ja auch noch immer auf eine Antwort des Bundesdatenschutzbeauftragten hierzu.</p>
<p>Es wäre bestimmt nicht ungeschickt, wenn von <strong>sehr vielen</strong> SchwbV hier <strong>Fragen und Beschwerden</strong> &quot;wegen des Verdachtes&quot; des &quot;Datenmissbrauches/ Verstoß gegen den beosnderen Datenschutz&quot; beim <strong>Bundesdatenschutzbeauftragten Herrn Peter Schaar</strong> und beim <strong>Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Herrn Hubert Hüppe</strong> ankämen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=11798</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=11798</guid>
<pubDate>Sun, 28 Nov 2010 18:22:41 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Datenschutz (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» Ich bin die noch amtierende VP und denke er hat das Namensverzeichnis<br />
» zur Ausgleichsabgabe zweckentfremdet und zum SBV Wahlkampf genutzt. <br />
» <br />
» Es ist so, dass er von der Personalabteilung eine separate Liste angefordert<br />
» hat und diese auch erhalten hat.</p>
<p>Hallo Hotte und an alle anderen, die sich hier schlaumachen.</p>
<p>Das Schlimme ist noch, dass sowohl er als Betriebsrat als auch der BR-Vorsitzende kein Vergehen sehen. Ich bin schockiert.</p>
<p>Habe als Beweis eine email der Personalabteilung mit angehängerter Liste,<br />
in der der Personalmitarbeiter die Herausgabe der Liste bestätigt.</p>
<p>Mit Verweis auf § 35 Sozialgeheimnis (SGB I) und §§ 67 FF SGB X und der<br />
hier vorliegenden Zweckentfremdung der Daten wurde ich nur milde belächelt. </p>
<p>Morgen wählen wir. Ich bin guter Dinge. Werde die Angelegenheit sowohl dem<br />
Datenschutzbeauftragten als auch dem Beauftragten des Arbeitgebers melden.</p>
<p>Hier müssen meines Erachtens klare Grenzen gesetzt werden.</p>
<p>Habt Ihr noch andere Tipps für mich&gt;</p>
<p>Danke und einen schönen 1. Advent</p>
<p>Sabine</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=11797</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=11797</guid>
<pubDate>Sun, 28 Nov 2010 18:05:53 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>sabine</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Datenschutz (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Sabine<br />
» <br />
» Ich bin die noch amtierende VP und denke er hat das Namensverzeichnis zur<br />
» Ausgleichsabgabe zweckentfremdet und zum SBV Wahlkampf genutzt. </p>
<p><br />
Du denkst es, oder weist du es genau&gt;<br />
 <br />
» Mich würde interessieren,ob man diesen Verstoß dem<br />
» Datenschutzbeauftragten<br />
» melden sollte&gt;</p>
<p><br />
Wenn du den Missbrauch beweisen kannst&gt;</p>
<p>Es ist so immer die Problematik, mit den vermutungen und den Beweisen.</p>
<p>Du könntest auch schnell eine Unterstellung am Hals haben.</p>
<p>LG<br />
Hotte</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=11700</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=11700</guid>
<pubDate>Mon, 15 Nov 2010 19:26:10 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Hotte</dc:creator>
</item>
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<title>Datenschutz (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Sabine,</p>
<p>man sollte hier das Betriebsratsmitglied auf das Datenschutzgesetz und die Zweckbindung der Daten gem. diesem hinweisen. Weiter auch, dass ja gerade er als Betriebsratsmitglied auf das Datenschutzgesetz und deren Beachtung verpflichtet ist. Auch, dass eine Missachtung dessen ihn sein BR-Mandat kosten könnte, wegen grober Pflichtverletzung § 23 BetrVG.</p>
<p>Ja, man kann sich auch an den Bundesdatenschutzbeauftragten wenden.</p>
<p>» Der BR ist nicht schwerbehindert/gleichgestellt und wird<br />
» wohl auf der Wahlversammlung vorgeschlagen.<br />
Dieses kann dann aber ja nur ein Schwerbehinderter oder Gleichgestellter. Doch wenn ein Kandidat der dem Datenschutz besonders verpflichtet ist und dieses nicht beachtet, dann ein geeigneter Kandidat ist, könnte man ernsthaft in Frage stellen.</p>
<p>Grundsätzlich ist Wahlwerbung aber erlaubt, so auch das BAG. [link=http://www.schwbv.de/forum/search.php&gt;search=Wahlwerbung&amp;x=6&amp;y=2]Wahlwerbung[/link] war aber alles hier im Forum auch schon Thema, gerade in dieser Wahlperiode. Leider lest ihr die Beiträge wohl nicht und nutzt auch nicht wie wir immer wieder bitten die Suchfunktion. <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/smile.png" alt=":-)" /></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=11696</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=11696</guid>
<pubDate>Mon, 15 Nov 2010 16:42:20 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
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<title>Datenschutz</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo zusammen,</p>
<p>habe heute erfahren, dass ein Mitglied des BR explizit sbM anmailt und<br />
um Rückruf bittet. Dabei teilt er mit, dass er am 29.11.kandidiert und bittet<br />
um die Stimme. Der BR ist nicht schwerbehindert/gleichgestellt und wird wohl auf der Wahlversammlung vorgeschlagen.</p>
<p>Ich bin die noch amtierende VP und denke er hat das Namensverzeichnis zur Ausgleichsabgabe zweckentfremdet und zum SBV Wahlkampf genutzt. </p>
<p>Mich würde interessieren,ob man diesen Verstoß dem Datenschutzbeauftragten<br />
melden sollte&gt;</p>
<p>Er ruft gezielt Personen an, wo er glaubt er hat eine Chance. Kollegen<br />
aus meinem Bereich hat er nicht angerufen, weil er weiß, dass er dort<br />
nicht punkten kann bzw. das die ihn fragen werden, woher er die Daten hat.</p>
<p>Möchte mich schon mal bedanken für die immer so schnellen und kompetenten<br />
Antworten.</p>
<p>Viele Grüße</p>
<p>Sabine</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=11693</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=11693</guid>
<pubDate>Mon, 15 Nov 2010 16:07:42 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>sabine</dc:creator>
</item>
</channel>
</rss>
