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<title>Forum für die SBV - Rentenabzüge auch bei gleichgestellten schwerbehinderten Menschen</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>Rentenabzüge auch bei gleichgestellten schwerbehinderten Menschen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Bernhard, </p>
<p>vielen Dank für die INFO und die Links.</p>
<p>Lieber Gruß<br />
Koda2</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=12064</link>
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<pubDate>Wed, 12 Jan 2011 08:59:17 +0000</pubDate>
<category>Rente / Pension / ATZ</category><dc:creator>koda2</dc:creator>
</item>
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<title>Rentenabzüge auch bei gleichgestellten schwerbehinderten Menschen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Koda2,</p>
<p>es gibt nur die Altersrente (Regelrente) bzw. Renten wegen Erwerbsunfähigkeit. </p>
<p>Eine Vorzeitige Altersrente (Regelrente) ohne Abschlag mit z.Zt. noch dem 63 Lebensjahr gilt ausschließlich für Schwerbehinderte. Das hat mit ATZ auch erst einmal nichts zu tun.</p>
<p>Das Thema wird bei ATZ nur dann immer von Interesse, wenn es bei Regelung zur ATZ darum geht, dass lt. diesen Regelungen der fühestmögliche Rentenbeginn genutzt werden muss.</p>
<p>In diesem Fällen muss man dann aufpassen, was hier gilt. Denn dann könnte es geschehen, dass auch Schwerbehinderte, weil sie ggf. vor dem 63 Lebenjahr, also mit Erreichen des 60 Lebensjahr in Rente gehen müssen, Abschläge erhalten. </p>
<p><strong>Auch ist es wichtig zu wissen:</strong>Ab dem 01.01.2012 werden die Altergrenzen für Altersrenten weiter wie folgt angehoben: </p>
<p>Für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen wird die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Rente für Versicherte der Geburtsjahrgänge ab 1952 <strong>stufenweise von 63 auf 65 Jahre angehoben</strong>. Die Altersgrenze für den frühestmöglichen Bezug dieser Rente unter Inkaufnahme von Abschlägen bis zu maximal 10,8 % steigt von 60 auf 62 Jahre.</p>
<p><br />
Es ist daher <strong>IMMER</strong> anzuraten bei Rentenfragen sich <strong>an die DRV oder deren Beratungsstellen zu wenden</strong>! Denn es geht um eine Lebenslange sehr wichtige finazielle Frage.</p>
<p><br />
<strong><a href="http://www.sozialministerium.bayern.de/fibel/sf_r012.htm">Rentenabschlag</a></strong></p>
<p><strong>[link=http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/SharedDocs/de/Inhalt/02_Rente/00_rente_mit_67/Januar_07_schwerbehinderung.html&gt;nn=37110]Rente für schwerbehinderte Menschen - Deutsche Rentenversicherung [/link]</strong></p>
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<pubDate>Tue, 11 Jan 2011 16:31:24 +0000</pubDate>
<category>Rente / Pension / ATZ</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
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<title>Rentenabzüge auch bei gleichgestellten schwerbehinderten Menschen</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo zusammen,</p>
<p>in oben genannter Angelegenheit benötige ich Euere Hilfe.</p>
<p>Ich weiß, dass gleichgestellte schwerbehinderte Menschen keinen Anspruch auf Urlaub, unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr haben, sowie keine Möglichkeit besteht, die vorgezogene Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Anspruch zu nehmen.</p>
<p>Aber, was ist mit den Rentenabzügen einer ATZ (ATZ fängt in 1 1/2 Jahren an)&gt;</p>
<p>Für Eure Mühe bedanke ich mich im Voraus. </p>
<p>Lieber Gruß<br />
Koda2</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=12060</link>
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<pubDate>Tue, 11 Jan 2011 15:52:45 +0000</pubDate>
<category>Rente / Pension / ATZ</category><dc:creator>koda2</dc:creator>
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