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<title>Forum für die SBV - Ausweis oder Bescheid vom Versorgungsamt</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Ausweis oder Bescheid vom Versorgungsamt (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo &quot;sedov&quot;,</p>
<p>» Also liegt die Prüfung der Bescheide nicht bei mir und ich muss einen<br />
» gültigen Ausweis so akzeptieren! Eine Prüfung, ob der Bescheid Gültigkeit<br />
» hat und/oder der Ausweis hätte verlängert werden dürfen oder nicht, liegt<br />
» nicht in meiner Kompetenz und Zuständigkeit als SBV.<br />
» Ich muss lediglich dann reagieren, wenn der Ausweis ablaufen sollte.<br />
<strong>JA! </strong>Habe ich auch nie bestreitet. Ich habe ja nur gesagt, die SchwbV &quot;sollte&quot; darauf achten und hinweisen. Also, Koll. deine Schwb-Ausweis läuft aus, denke daran ihn verlängern zu lassen. Oder die Heilungsbewährung lüft aus, sollten / könnten und überlegen dieses abzuwehren. Das bedeutet nicht kontrollieren usw.</p>
<p>Die Verantwortung liegt selbstverständlich IMMER beim Betroffenen.</p>
<p>Ich habe ja nur geschrieben, wie im Gesetz, die SchwbV berät und unterstützt. Hierbei nutzt sie das ihr bekannt Wissen, z.B. auch aus einer gut geführten Schwb-Kartei.</p>
<p>Aber, weder SchwbV nich BR/PR sind &quot;Betriebspolizisten oder ähnliches&quot;</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=12127</link>
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<pubDate>Tue, 25 Jan 2011 08:45:54 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Ausweis oder Bescheid vom Versorgungsamt (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Bernhard,<img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/smile.png" alt=":-)" /> <br />
ich habe mich auch noch einmal durchgefragt. Hier in NRW ist es tatsächlich so, dass der Ausweis 2x durch die Gemeinden verlängert werden kann:<br />
<em><strong>Verlängerung der Gültigkeitsdauer<br />
des Schwerbehindertenausweises<br />
Rechtzeitig (circa drei Monate) vor Ablauf der Gültigkeitsdauer sollte die Verlängerung beantragt werden, wenn der Ausweis weiterhin genutzt werden soll.<br />
Die zuständige Stelle muss die Gültigkeit des Ausweises ohne Änderungen auf<br />
Antrag verlängern, solange der der Ausweisausstellung zugrunde liegende Feststellungsbescheid oder Rentenbescheid beziehungsweise die Verwaltungs- oder Gerichtsentscheidung nicht durch eine unanfechtbare neue Entscheidung geändert worden ist. Die Verlängerung erfolgt in der Regel für fünf Jahre. In den Fällen, in denen eine Neufeststellung wegen einer wesentlichen Änderung in den gesundheitlichen Verhältnissen, die für die Feststellung maßgebend sind, nicht zu erwarten ist, kann der Ausweis unbefristet ausgestellt werden. Zuständig ist der Kreis oder die kreisfreie Stadt, wo der schwerbehinderte Mensch seinen Wohnsitz hat (nach Umzug der Kreis oder die kreisfreie Stadt, der beziehungsweise die für den neuen Wohnsitz zuständig ist).<br />
Die Ausweisgültigkeit darf in Nordrhein-Westfalen auch von den Gemeinden für<br />
jeweils fünf Jahre verlängert werden. Die Gemeinde darf jedoch nur für ein Jahr verlängern, wenn der letzte Geltungszeitraum weniger als fünf Jahre betrug.<br />
Im Ausweis sind drei Felder zur Eintragung der Gültigkeitsdauer, davon zwei für Verlängerungsvermerke, vorgesehen. Ist die Gültigkeitsdauer bereits zweimal verlängert worden (also kein Verlängerungsfeld mehr frei), muss ein neuer Ausweis ausgestellt werden. Dazu ist ein neues Lichtbild erforderlich. Die Neuausstellung kann nur von der zuständigen Stelle vorgenommen werden.<br />
</strong></em><br />
Also liegt die Prüfung der Bescheide nicht bei mir und ich muss einen gültigen Ausweis so akzeptieren! Eine Prüfung, ob der Bescheid Gültigkeit hat und/oder der Ausweis hätte verlängert werden dürfen oder nicht, liegt nicht in meiner Kompetenz und Zuständigkeit als SBV.<br />
Ich muss lediglich dann reagieren, wenn der Ausweis ablaufen sollte.<br />
LG sedov:flower:</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=12126</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=12126</guid>
<pubDate>Tue, 25 Jan 2011 08:35:01 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>sedov</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Ausweis oder Bescheid vom Versorgungsamt (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Pia,</p>
<p>der Feststellungsbescheid ist die entscheidende amtl. Unterlage zur Erlangung des Schwb-Ausweises. Dieser Bescheid beinhaltet Rechtbelehrungen welche der Betroffene bechten muss. Dazu zählt u.a. auch die Pflicht den Ausweis bei Ablauf der auf dem Feststellungsbescheid angegebenen Frist an das VA zurückzugeben. Also den Hinweis, dass eben dieser Ausweis weil er mit Einritt dieses Falles seine Gültigkeit verliert und nicht mehr eingesetzt/ genutzt werden darf.</p>
<p>Aber klar, auch die Behörde war hier nicht so ganz &quot;wach&quot;. Doch die Pflichten liegen erst einmal beim Betroffenen.</p>
<p>Wenn dieser im Wissen, dass der Feststellungsbescheid und damit der Status &quot;Schwerbehindert&quot; wegen Ablauf der Frist/ der zuerkannten Heilungsbewährung nicht mehr gegeben ist und ich aber weiter mir die Leistungen wie z.B. Steuerfreibetrag oder Sonderurlaub gewähren lasse erschleiche ich diese. Denn ich wäre verpflichtet gewesen, dem AG den Wegfall des Status &quot;Schwerbehindert&quot; mitzuteilen und hätte auch auf dem Antrag bei Finanzamt eben nicht mehr angeben dürfen Status &quot;Schwerbehindert&quot; und einen Ausweis vorlegen dürfen, welche ich lt. Rechtsmittelbelehrung hätte zurückgeben müssen.   </p>
<p>Ich darf eben nur Leistungen in Anspruch nehmen zu denen eine Rechtsgrundlage besteht.</p>
<p>Wichtig ist aber auch, dass alles greift erst nach endgültiger Rechtswirksamkeit der Aberkennung des Status &quot;Schwerbehindert, also eines GdB &lt; 50. </p>
<p>Das bedeutet, nach der in  § 116 Abs. 1 SGB IX angegebenen Frist, mit dem Ende des dritten Kalendermonates nach dem Eintritt der Unanfechtbarkeit des Bescheides, falls mit diesem Bescheid eine Verringerung des Grades der Behinderung auf unter 50 festgestellt wird. Wenn man also alle möglich Rechtsmittel gegen den Bescheid Rechtsmittel einlegt kann dieses eine Zeit / Jahre andauern.</p>
<p>Wird aber dann einer Klage nicht stattgegeben und man hat so nun über Jahre Steuerfreibeträge und Zusatzurlaub erhalten auf welche keine Ansprüche mehr bestand, muss man diese Leistungen auf welche kein Rechtsanspruch bestand zurückerstatten. Auskunft meines FA, dem FA mitteilen, dass man hier in einem Rechtsverfahren ist, dieses wird dann in der Steuerakte vermerkt. Dann besteht nicht die Gefahr, dass man muss sich später vorhalten lassen muss man hätte hier versucht sich Leistungen zu erschleichen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=12124</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=12124</guid>
<pubDate>Tue, 25 Jan 2011 08:09:12 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Ausweis oder Bescheid vom Versorgungsamt (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Bernhard und sedov,</p>
<p>diese Geschichte verstehe ich nicht ganz. Der Feststellungsbescheid dient dem behinderten Menschen zur persönlichen Information und der behinderte Mensch entscheidet wem er den Feststellungsbescheid vorlegt und wem nicht. Wenn der Ausweis nun verlängert wurde gehe ich erst einmal davon aus, dass die ausstellende Stelle weiss was sie tut. Der betroffene Mensch hat seinen Ausweis vorgelegt, ich sehe das jetzt mal wie einen formlosen Antrag. Der Ausweis wurde verlängert, wo hat jetzt der betroffene Mensch etwas erschlichen&gt; Die Behörde muss doch wissen was sie tut.</p>
<p>Pia</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=12123</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=12123</guid>
<pubDate>Tue, 25 Jan 2011 06:31:55 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Pia</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Ausweis oder Bescheid vom Versorgungsamt (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Bernhard,<br />
nein, ich lege nicht alles auf die Goldwaage- ich nehme die Platinwaage (hihi).<br />
Ich verstehe schon, was du sagen willst, doch widersprichst du dir auch damit, denn oft genug antwortest du damit, dass die schb Menschen auch selbst Verantwortung für sich tragen müssen. Vorhin hast du auch geschrieben, dass der schwb MA sich nicht aus Unwissenheit aus der Affäre ziehen kann.<br />
Natürlich werden die schwb MA unterstützt und ich versuche schon, Ihnen so viele Infos wie möglich mitzuteilen.<br />
Aber trotzdem sehe ich zu, dass jeder auch lernt oder versteht, seine Probleme selbst in die Hand nehmen zu können. Und sei es, dass sie lernen zu fragen oder Hilfe anzufordern. Ich kann  und will niemandem etwas aufzwingen.<br />
Ich glaube, wir meinen wieder beide das Gleiche und schreiben wieder aneinander vorbei, Hörner gegen Hörner eben <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/wink.png" alt=";-)" /> (für Nichtwisser: Widder gegen Widder).<img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/biggrin.png" alt=":-D" /> <br />
LG sedov:flower:</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=12120</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=12120</guid>
<pubDate>Mon, 24 Jan 2011 18:11:11 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>sedov</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Ausweis oder Bescheid vom Versorgungsamt (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo sedov,</p>
<p>sorry, aber hier muss ich doch etwas widersprechen. </p>
<p>Ich lege die Aufgaben der SchwbV gem. § 95 Abs. 1 etwas anders, u.a auch den Teil &quot;....unterstützt Beschäftigte auch bei Anträgen an die nach § 69 Abs. 1 zuständigen Behörden ...&quot;. </p>
<p>Auch vielleicht einmal einen Blick in das Formblatt &quot;<a href="www.schwbv.de/pdf/schwerbehindertenkartei_formular.pdf"><strong>Schwerbehindertenkartei</strong></a>&quot; und dessen Inhalt werfen.</p>
<p>Wir sind die Berater der schwerbehinderten Koll. im Betrieb. Das hat dann auch nichts mit &quot;Kindermädchen&quot; zu tun. Doch gerade die Rechte und aber auch die Pflichten im Zusammenhang mit einer Schwerbehinderung, also auch die Pflichten betreffend Feststellung/Feststellungsbescheid und Ausweis, kennen leider viele Betroffene nicht und können diese und vor allem die Folgen bei Verstößen nicht richtig einschätzen. Sie haben auch kein Recht und bekommen auch keine Quali dazu, wir schon!</p>
<p>Wir sollen auch keine medizinischen Diagnosen stellen. Aber wir sollen und können auch hier beratend unterstützen. Wir kennen die <a href="http://www.buzer.de/gesetz/9551/index.htm "><strong>Anhaltspunkte</strong></a> und haben auch die Kenntnisse auf was es bei Antragstellungen ankommt.</p>
<p>» Eigenverantwortung sollten sie auch behalten!<br />
» Ich will und darf gar nicht alles von allen einfordern, um jeden ständig<br />
» an irgend etwas zu erinnern.<br />
Das alles hat dann nichts mit &quot;aus der Verantwortung nehmen&quot; zu tun. Vieles hier können wir auch global allen Koll. im Rahmen der Schwerbehindertenversammlung erklären.</p>
<p>» Mag sein, dass, wenn man freigestellt ist, auch die Zeit für solche Dinge<br />
» hat, aber das wäre bei mir echt zuviel, zumal ich es auch nicht einsehe.<br />
Die Mandatsarbeit hat auch Vorrang und der AG muss die Wahrnahme der Mandatsarbeit ermöglichen, auch zeitlich. Aber ja, auch ich weis, dass es nicht immer sehr einfach ist dieses umzusetzen.</p>
<p>Bitte nun nicht wieder alle meine mal wieder vielleicht etwas &quot;klareren&quot; Aussagen falsch verstehen. Es soll alles nur als &quot;positive&quot; Anregungen gedacht sein.</p>
<p>Ihr wisst ja mittlerweile wie ich denke und &quot;rede&quot; aber auch, dass ich stets ein offenes Ohr für euch habe und wo es geht euch unterstütze. <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/smile.png" alt=":-)" /></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=12119</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=12119</guid>
<pubDate>Mon, 24 Jan 2011 17:48:46 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Ausweis oder Bescheid vom Versorgungsamt (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Bernhard,<br />
sorry, aber als SBV achte ich schon auf vieles, doch ich bin nicht das Kindermädhen oder die schwb MA nicht meine Mündel! <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/frown.png" alt=":-(" /> <br />
Eine Kartei ist da, doch ich habe es bisher nicht für nötig empfunden, auch habe ich kein Recht zu fordern, dass der Bescheid bei mir vorgelegt wird.<br />
Und ob jemand gesundheitlich besser oder schlechter dasteht, kann auch ich nicht entscheiden, sondern nur die schwb MA allein. Ich kann ihnen dann gerne Hilfestellung geben und sie unterstützen, aber ein wenig Eigenverantwortung sollten sie auch behalten!<br />
Ich will und darf gar nicht alles von allen einfordern, um jeden ständig an irgend etwas zu erinnern.<br />
Schäfchen kennen und pflegen, ok, aber das darf nicht so weit gehen, dass ich sie aus aller Verantwortung herausnehme und mir diese auflaste.<br />
Ich denke, dass, was da jetzt ans Tageslicht kam, ist nicht schön, ist aber garantiert die Ausnahme. <br />
Mag sein, dass, wenn man freigestellt ist, auch die Zeit für solche Dinge hat, aber das wäre bei mir echt zuviel, zumal ich es auch nicht einsehe.<br />
Wie gesagt, jeder muss ein wenig Eigenverantwortung behalten und ich bin da, um Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten und nicht, um den schwb alles abzunehmen.<br />
An den Ablauf des Ausweises erinnere ich übrigens, aber das muss auch reichen.<br />
Gruß sedov:flower:</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=12118</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=12118</guid>
<pubDate>Mon, 24 Jan 2011 17:22:05 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>sedov</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Ausweis oder Bescheid vom Versorgungsamt (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo sedov,</p>
<p>dafür hat eine SchwbV eine <strong><a href="www.schwbv.de/pdf/schwerbehindertenkartei_formular.pdf">Schwerbehindertenkartei</a></strong>. Dort hat sie u.a. vermerkt:</p>
<p>Ausweis JA/NEIN&gt;<br />
Ausweis gültig bis&gt;<br />
Feststellungsbescheid unbefristet oder Heilungsbewährung&gt;<br />
Bei Heilungsbewährung, Ablauf&gt;</p>
<p>Dann kann und sollte sie handeln. Also rechtzeitig vor Ablauf die Koll. ansprechen und darauf hinweisen, dass eine Verlängerung ansteht oder dass wegen Auslauf der heilungsbewährung Handlungsbedarf besteht.</p>
<p>Weiter sollte sie auch immer ein &quot;Auge darauf haben&quot;, kann ggf. ein Antrag auf Feststellung neuer bisher nicht anerkannter Behinderungen oder Verschlimmerungen gestellt werden.</p>
<p>Kurz gesagt, man sollte seine &quot;Schäfchen&quot; kennen und pflegen!</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=12117</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=12117</guid>
<pubDate>Mon, 24 Jan 2011 16:19:45 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Ausweis oder Bescheid vom Versorgungsamt (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» Hallo Bernhard, <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/smile.png" alt=":-)" /> </p>
<p>»  <br />
» <strong>Fazit:</strong> Der Koll. hat sich eine ganz Menge Probleme aufgeladen,<br />
» sofern wegen Einsetzen der Heilungsbewährung der Status &quot;Schwebehinderung&quot;<br />
» entfallen war und er nicht reagiert hat. Dieses könnte sehr sehr ärgerlich<br />
» werden noch für ihn. Hier könnte dann auch die Steuerfahndung aktiv werden<br />
» und diese sind teils sehr streng und hart. Daher wäre hier ein Gespräch mit<br />
» einem Anwalt geraten der klärt, wie kann man was machen um die Folgen milde<br />
» zu gestallten.</p>
<p>Ganz genau!!!!<br />
Hilfe zur Selbsthilfe reicht hier aus!<img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/wink.png" alt=";-)" /> <br />
Habe auch den Rat gegeben, sich schleunigst um die Angelegenheit zu kümmern!</p>
<p>Ich sehe da jetzt einige Probleme und etwas Arbeit vor mir. Ich werde nunmehr alle prüfen müssen, die einfach so (erkläre ich weiter unten) den Ausweis verlängert bekommen haben.<br />
Es könnte ja sein, dass einige in dieses Schema passen.<br />
Das Problem, d.h. ich empfinde es als ein Problem, mit den Verlängerungen durch die Gemeinden, besteht aber schon länger, also schon vor der Auflösung der VA. Auch schon davor konnten diese die Ausweise verlängern.<br />
Das Problem für Bedienstete des öff Dienstes und Verwandte, Bekannte besteht darin, dass die Ausweise immer ohne Prüfung des Bescheides verlängert wurden. Keiner fragt doch nach dem Bescheid, immer muss ja auch immer nur der Ausweis mitgenommen werden. Niemand fragt nach dem Bescheid, nur wenn halt wie jetzt, solche Anträge gestellt werden, also sehr selten in den meisten Fällen.<br />
Seien wir mal ehrlich:<br />
Wenn ich sehe, wie es bei uns in der Umgebung (mehrere Kreise und Gemeinden, überall das Gleiche), dann weiß ich, dass Ausweise einfach so, weil´s ein Kollege oder Bekannter war, verlängert wurden. Stempel druff und fertig. Kein Hahn kräht danach.<br />
Bis zu 2x geht das, d.h. 10 Jahre!<br />
Und es ist doch soooo bequem...ohne Anträge und Fagen und Arzt usw.. 10 Jahre geschenkt....<br />
Und andere, welchen es wirklich verdammt schlecht geht, die müssen kämpfen und kämpfen...<br />
Jetzt habe ich eigentlich gedacht, dass ich für meine Frage ein wenig Schelte bekomme, und was ist. War ja doch mal wichtig und richtig zu fragen.<br />
Und wieder haben wir alle etwas dazu gelernt.....<img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/wink.png" alt=";-)" /> <br />
LG sedov:flower:</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=12116</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=12116</guid>
<pubDate>Mon, 24 Jan 2011 16:09:05 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>sedov</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Ausweis oder Bescheid vom Versorgungsamt (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Bernhard<br />
 <br />
» In NRW hat der damalige Ministerpräsident die VA aufgelöst und alles in<br />
» die Kommunen verlagert. Es gibt dort also keine VA mehr. Die Aufgaben der<br />
» VA incl. der Feststellung der Schwerbehinderung usw. machen dort nun<br />
» bestimmte Abteilungen der Kommunen.</p>
<p><br />
Dies trifft auch auf Ba-Wue zu. Hier hat Erwin Teufel die VAs aufgelöst und deren Aufgaben auf die Landratsämter verlagert.</p>
<p>LG<br />
Hotte</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=12115</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=12115</guid>
<pubDate>Mon, 24 Jan 2011 15:33:11 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Hotte</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Ausweis oder Bescheid vom Versorgungsamt (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo &quot;sedov&quot;,</p>
<p><br />
» Vielleicht gibt es das nur bei uns in NRW&gt;<br />
Also, nun blicke ich nach einem Anruf bei der Stadtverwaltung Bonn durch.</p>
<p>In NRW hat der damalige Ministerpräsident die VA aufgelöst und alles in die Kommunen verlagert. Es gibt dort also keine VA mehr. Die Aufgaben der VA incl. der Feststellung der Schwerbehinderung usw. machen dort nun bestimmte Abteilungen der Kommunen.</p>
<p>Hier ist dann möglicher weise bei der Verlängerung des Ausweises übersehen wurde, dass hier ein Feststellungsbescheid mit Heilungsbewährung gegeben ist. Normaler weise hätte in diesem Fall ein Berechtigter der Abteilung für VA-Angelegenheiten, da nur diese die Akten einsehen können/ dürfen, die Akte einsehen müssen und dann eine Verlängerung des Schwb-Ausweises über den Ablauf der Heilungsbewährung hinaus ablehnen müssen.</p>
<p>Aber!</p>
<p>In jedem Feststellungsbescheid wie grundsätzlich bei amtlichen Bescheiden sind Belehrungen enthalten. Bei Feststellungsbescheiden über die Anerkennung einer Schwerbehinderung enthält dieser u.a. den Hinweis, dass ein Schwb-Ausweis bei Ablauf/ Auslauf des Status &quot;Schwerbehinderung&quot; zurückgegeben werden muss. Die Nichtzurückgabe des Ausweises ist eine OWI und hat ein Ordnungsgeld von bis zu 1000,-  zur Folge.</p>
<p>Es dürfen ab diesem Zeitpunkt bzw. ab Wirksamkeit des Wegfalls des Status, keine Leistungen welche auf Grund dieses Status gegeben wurden, wie Zusatzurlaub / Steuerfreibetrag usw., mehr in Anspruch genommen werden. Geschieht dieses doch, weil der Schwerbehinderte den Ausweis nicht zurückgegeben hat, erfüllt dieses den Sachverhalt des &quot;Betruges&quot;.</p>
<p><strong>Man kann sich hier auch nicht auf &quot;Unwissenheit&quot; berufen!</strong> Es gilt auch hier der alte und bekannte Spruch &quot;Unwissenheit schützt vor Strafe nicht&quot;!</p>
<p>Denn es gibt Bescheide welche alle enthalten. Der Betroffene wird vor Einsetzen der Heilungsbewährung und der Herabsetzung des GdB informiert und erhält dann letztlich auch einen Bescheid mit dem herabgesetzten GdB. Dieses alles ist zwingend zu beachten. Bescheide ignorieren hilft nicht.</p>
<p> <br />
<strong>Fazit:</strong> Der Koll. hat sich eine ganz Menge Probleme aufgeladen, sofern wegen Einsetzen der Heilungsbewährung der Status &quot;Schwebehinderung&quot; entfallen war und er nicht reagiert hat. Dieses könnte sehr sehr ärgerlich werden noch für ihn. Hier könnte dann auch die Steuerfahndung aktiv werden und diese sind teils sehr streng und hart. Daher wäre hier ein Gespräch mit einem Anwalt geraten der klärt, wie kann man was machen um die Folgen milde zu gestallten.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=12114</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=12114</guid>
<pubDate>Mon, 24 Jan 2011 15:06:41 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Ausweis oder Bescheid vom Versorgungsamt (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo nochmal zurück, <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/smile.png" alt=":-)" /> <br />
» <br />
» » Grundsätzlich kann ein Schwerbehindertenausweis NUR vom VA verlängert<br />
» » werden.<br />
» » <strong><em>Nein, die Verlängerung können auch die Gemeinden<br />
» vornehmen.</em></strong><br />
» Das wurde mir gerade so nochmals vom VA bestätigt, nur diese wäre dazu<br />
» berechtigt. Ist auch nachvollziehbar, denn nur diese haben diese<br />
» geschützten Akten und dürfen diese keinem Dritten auch keiner Kommune<br />
» zugänglich machen. Aber es gibt oftmals in Kommunen Sprechtage des VA,<br />
» dann sitz dort ein VA-Mitarbeiter der darf dann auch weil er ja die Akten<br />
» hat/ einsehen kann/darf Ausweise verlängern.<br />
»  Ich gebe Dir ja grundsätzlich Recht und sehe es genauso, aber schau mal dort:<br />
/www.bonn.de/rat_verwaltung_buergerdienste/buergerdienste_online<br />
oder<br />
//www.vdk.de/perl/cms.cgi<br />
oder<br />
/www.wuppertal.de<br />
oder<br />
<a href="http://www.rhein-erft-kreis.de/Internet/behoerdenlotse/dienstleistung">www.rhein-erft-kreis.de/Internet/behoerdenlotse/dienstleistung</a><br />
oder<br />
/www.euskirchen.de/index.php&gt;id=151<br />
oder oder oder......<br />
Vielleicht gibt es das nur bei uns in NRW&gt;</p>
<p>» Versuchen, ein Versuch ist es immer wert, ggf. auch einmal prüfen ob es<br />
» andere gesundheitliche Einschränkungen oder Auswirkungen gibt. Es kommt ja<br />
» nicht nur auf eine gesundheitlich Störung an, sondern auf deren<br />
» Auswirkungen beruflich und privat.<br />
» <br />
» Habe grade auch wieder bei einer Bekannten, bei der selbst die Ärzte keine<br />
» Chance auf Erhöhung des GdG von 30 sahen, zu einen GdB von 50 verholfen.<br />
» <br />
» Man muss halt sich nur Gedanken machen, wo wirkt sich die gesundheitliche<br />
» Störung wie aus, wo sind wie welche Beeinträchtigungen/ Einschränkungen<br />
» hieraus z.B. an der Teilhabe im Leben (beruflich wie privat) und dieses<br />
» gut beschreiben. Wenn dann ein Arzt hier auch noch einiges hierzu in<br />
» seinem befundbericht anspricht, hat man besser Chancen auch Zuerkennung.<br />
» Denn die VA entscheiden i.d.R. nach Aktenlage.<br />
Auch hier gebe ich dir grundsätzlich Recht, aber es gibt Fälle, da will, soll, kann man sich auch raushalten und die Personen selbst machen lassen. Trägt auch manchmal zur Wunderheilung bei...(wenn du verstehst, was ich meine <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/wink.png" alt=";-)" /> ).<br />
LG sedov :flower:</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=12113</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=12113</guid>
<pubDate>Mon, 24 Jan 2011 14:32:04 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>sedov</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Ausweis oder Bescheid vom Versorgungsamt (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo &quot;sedov&quot;,</p>
<p>» Grundsätzlich kann ein Schwerbehindertenausweis NUR vom VA verlängert<br />
» werden.<br />
» <strong><em>Nein, die Verlängerung können auch die Gemeinden vornehmen.</em></strong><br />
Das wurde mir gerade so nochmals vom VA bestätigt, nur diese wäre dazu berechtigt. Ist auch nachvollziehbar, denn nur diese haben diese geschützten Akten und dürfen diese keinem Dritten auch keiner Kommune zugänglich machen. Aber es gibt oftmals in Kommunen Sprechtage des VA, dann sitz dort ein VA-Mitarbeiter der darf dann auch weil er ja die Akten hat/ einsehen kann/darf Ausweise verlängern.<br />
 <br />
» » Daher dringend mit dem VA zu klären was hier für ein Sachstand gegeben<br />
» ist und ob es ggf. eine rückwirkende Zuerkennung eines GdB gibt.<br />
» <em><strong>In meinem vorliegenden Fall denke ich nicht, dass es so kommt, eher<br />
» im Gegenteil....</strong></em><br />
Versuchen, ein Versuch ist es immer wert, ggf. auch einmal prüfen ob es andere gesundheitliche Einschränkungen oder Auswirkungen gibt. Es kommt ja nicht nur auf eine gesundheitlich Störung an, sondern auf deren Auswirkungen beruflich und privat.</p>
<p>Habe grade auch wieder bei einer Bekannten, bei der selbst die Ärzte keine Chance auf Erhöhung des GdG von 30 sahen, zu einen GdB von 50 verholfen.</p>
<p>Man muss halt sich nur Gedanken machen, wo wirkt sich die gesundheitliche Störung wie aus, wo sind wie welche Beeinträchtigungen/ Einschränkungen hieraus z.B. an der Teilhabe im Leben (beruflich wie privat) und dieses gut beschreiben. Wenn dann ein Arzt hier auch noch einiges hierzu in seinem befundbericht anspricht, hat man besser Chancen auch Zuerkennung. Denn die VA entscheiden i.d.R. nach Aktenlage.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=12112</link>
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<pubDate>Mon, 24 Jan 2011 12:05:43 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Ausweis oder Bescheid vom Versorgungsamt (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo, <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/wink.png" alt=";-)" /> <br />
» <br />
» Grundsätzlich kann ein Schwerbehindertenausweis NUR vom VA verlängert<br />
» werden.<br />
<strong><em>Nein, die Verlängerung können auch die Gemeinden vornehmen.</em></strong><br />
» <br />
» <br />
» Wenn nun die Schwerbehinderung wegen ablauf der Heilungsbewährung nicht<br />
» mehr gegeben ist, ist auch der Ausweis somit nicht mehr gültig, da er nur<br />
» einen deklaratorischen Charakter hat. <br />
<em><strong>OK, da haben meine grauen Zellen ja doch noch ein wenig funktioniert.<img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/wink.png" alt=";-)" /> </strong></em><br />
» <br />
» <br />
» Daher dringend mit dem VA zu klären was hier für ein Sachstand gegeben ist<br />
» und ob es ggf. eine rückwirkende Zuerkennung eines GdB gibt.<br />
<em><strong>In meinem vorliegenden Fall denke ich nicht, dass es so kommt, eher im Gegenteil....</strong></em><br />
Vielen lieben Dank für deine mal wieder schnelle Antwort.<br />
LG sedov:flower:</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=12111</link>
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<pubDate>Mon, 24 Jan 2011 11:53:04 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>sedov</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Ausweis oder Bescheid vom Versorgungsamt (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo &quot;sedov&quot;,</p>
<p>ja das mit den grauen Zellen ist immer mal so eine Sache <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/smile.png" alt=":-)" /></p>
<p>So nun zum Thema. </p>
<p>Grundsätzlich kann ein Schwerbehindertenausweis NUR vom VA verlängert werden.</p>
<p>Entscheidend ist der Feststellungsbescheid. Dieser läuft aber nicht ab, sondern wenn dort eine Heilungsbewährung eingetragen wurde, kann der Status Schwerbehinderung wegen Ablauf der Heilungsbewährung enden/ geendet sein.</p>
<p>Wenn damals also eine Heilungsbewährung festgestellt wurde und diese ist abgelaufen, so erfolgt i.d.R. eine Absenkung des GdB und es wird ein Bescheid mit dem dann neune GdB erteilt. In diesen Fällen erhält der Betroffenen aber vorher stets ein Hinweis, dass man wegen ablaufen der Heilungsbewährung beabsichtigt Ihn zum xx.xx.xx zurück zu stufen. Dann liegt es am Betroffenen ggf. im Rahmen eines Widerspruches oder Neuantrag zu reagieren.</p>
<p>Wenn nun die Schwerbehinderung wegen ablauf der Heilungsbewährung nicht mehr gegeben ist, ist auch der Ausweis somit nicht mehr gültig, da er nur einen deklaratorischen Charakter hat. </p>
<p>Hier ist also einiges zu klären bevor es noch Probleme gibt. Auch weil der Schwerbehinderte verpflichtet gewesen wäre den AG über den Ablauf der Heilungsbewährung und damit den Wegfall des Status (der Zuerkennung) der Schwerbehinderung zu informieren.</p>
<p>Daher dringend mit dem VA zu klären was hier für ein Sachstand gegeben ist und ob es ggf. eine rückwirkende Zuerkennung eines GdB gibt.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=12110</link>
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<pubDate>Mon, 24 Jan 2011 11:30:56 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Ausweis oder Bescheid vom Versorgungsamt</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo zusammen,:flower: <br />
irgendwie stehe ich heute auf dem Schlauch (oder meinen kleinen grauen Zellen, hihi).<br />
Ich habe das Forum auch durchforstet, aber nichts Konkretes gefunden.<br />
Folgendes Problem:<br />
Schwb MA hat den Ausweis durch die Kommune verlängern lassen. ok.<br />
Nun musste der Bescheid des VA vorgelegt werden, da ein Antrag auf Bezuschussung durch Mitteln der Ausgleichsabgabe gestellt werden sollte.<br />
Der Bescheid ist befristet bis 2005 ausgestellt worden. Also nicht mehr gültig.<br />
Es wurde auch kein Neuantrag gestellt. Der Ausweis ist jedoch verlängert worden.<br />
Was gilt nun&gt; Abgelaufener Bescheid oder verlängerter Ausweis&gt;<br />
M. E. hätte der Ausweis nicht ohne Weiteres verlängert werden dürfen, oder liege ich da falsch&gt;<br />
Danke schon einmal für Eure Antworten (und nicht so heftig schimpfen...).<br />
LG sedov<img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/smile.png" alt=":-)" /></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=12109</link>
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<pubDate>Mon, 24 Jan 2011 11:00:04 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>sedov</dc:creator>
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