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<title>Forum für die SBV - Zwangsurlaub für SBV möglich?</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Zwangsurlaub für SBV möglich? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,<br />
  <br />
» für 400 Schwbs zuständig: Ist dem so&gt;<br />
» <br />
Ja!</p>
<p>» Wie kommt es, dass die GSchwbV soviele Schwbs vertritt. Denn es düfte ja<br />
» wohl kaum eine 3-stellige Zahl von örtl. SchwbV gegeben sein&gt; </p>
<p>Ergibt sich aus der Ungleichgewichtung der Betriebe bzgl Anzahl der SB's, so ist die Zahl im größten Betrieb tatsächlich 3-Stellig, in allen anderen deutlich weniger.<br />
 <br />
» Wenn man also von einer 2-stelligen Zahl von örtl. SchwbV ausgeht, dann<br />
» müsste es eigentlich weitere Wahlfähige Betriebe geben.</p>
<p>Ja ergibt sich wie gesagt aus der &quot;historisch&quot; bedingten Betriebsstruktur...</p>
<p>» Ja die Frage kam von der SBV einer &quot;benachbarten&quot; GmbH<br />
» Das ist dann aber ungeschickt, wenn man für andere hier Fragen stellt.<br />
» Einmal weil man bei den Antworten die Aussagen des Profils miteinbezieht,<br />
» daher müsste man bei Fragestellung für &quot;Dritte&quot; wissen wie sind diese<br />
» Werte des Profils dort. Weiter ist es aber auch so, dass man als &quot;Dritter&quot;<br />
» i.d.R. nicht alle Fakten des Betriebes kennt.</p>
<p>Ja verstehe, der Kollege hätte die Frage auch direkt stellen können, werde ihn informieren sich hier zu registrieren, danke für den Hinweis!</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=12237</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=12237</guid>
<pubDate>Fri, 04 Feb 2011 19:50:59 +0000</pubDate>
<category>Umgang mit Arbeitgeber</category><dc:creator>ke061005</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zwangsurlaub für SBV möglich? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo &quot;ke061005&quot;,</p>
<p>» für 400 Schwbs zuständig: Ist dem so&gt;<br />
» <br />
» Ja!<br />
Wie kommt es, dass die GSchwbV soviele Schwbs vertritt. Denn es düfte ja wohl kaum eine 3-stellige Zahl von örtl. SchwbV gegeben sein&gt; </p>
<p>Wenn man also von einer 2-stelligen Zahl von örtl. SchwbV ausgeht, dann müsste es eigentlich weitere Wahlfähige Betriebe geben.</p>
<p>Wäre sonst schon ein sehr einmaliger Fall, wie ich keinen kenne. </p>
<p>Hinweis: Bei der GSchwbV werden die Schwbs der Betriebe mit eigener SchwbV NICHT mitgezählt.</p>
<p><br />
» Ja die Frage kam von der SBV einer &quot;benachbarten&quot; GmbH<br />
Das ist dann aber ungeschickt, wenn man für andere hier Fragen stellt. Einmal weil man bei den Antworten die Aussagen des Profils miteinbezieht, daher müsste man bei Fragestellung für &quot;Dritte&quot; wissen wie sind diese Werte des Profils dort. Weiter ist es aber auch so, dass man als &quot;Dritter&quot; i.d.R. nicht alle Fakten des Betriebes kennt.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=12236</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=12236</guid>
<pubDate>Fri, 04 Feb 2011 18:58:00 +0000</pubDate>
<category>Umgang mit Arbeitgeber</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zwangsurlaub für SBV möglich? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo </p>
<p>» Erst einmal eine Frage zum Verständnis. Du schreibst, Du bist GSchwbV und<br />
» für 400 Schwbs zuständig: Ist dem so&gt;</p>
<p>Ja!</p>
<p>» Die Zuständigkeit der GSchwbV und damit auch die hier zu zählenden <br />
» Schwbs ergibt sich wie folgt: 1. Die zu betreuende VPSchwb, weiter<br />
» die Schwbs der Betriebe ohne SchwbV.<br />
Ja die Frage kam von der SBV einer &quot;benachbarten&quot; GmbH</p>
<p>» Nun wäre weiter zu wissen, wie ist das Gleitzeitkonto entstanden&gt; Denn<br />
» Mandatsarbeit hat grundsätzlich in der betrieblich üblichen Arbeitszeit zu<br />
» erfolgen. <br />
Gleizeitkonto konnte entstehen, da es sich um <strong>keine </strong>freigestellte SBV handelt</p>
<p>» Sofern Mandatsaufgaben außerhalb dieser betrieblich üblichen Arbeitszeit <br />
» erfolgen muss (wäre nun vergleichbar mit Mehrarbeit, aber nur sinnhaft)<br />
» dann besteht ein Anspruch auf Freizeitausgleich vor Ablauf eines Monats.<br />
» Ist dies aus betriebsbedingten Gründen nicht möglich, so ist die<br />
» aufgewendete Zeit wie Mehrarbeit zu vergüten, Rechtsgrundlage § 37 (3)<br />
» BetrVG. Dieses bedeutet auch, dass also keine Mehrarbeit, im<br />
» üblichen Sinne, aus Gründen des Mandates entstehen kann. Für diese Zeiten<br />
» bedarf es dann daher auch keiner Zustimmung/ Mitbestimmung des BR gem.<br />
» § 99 BetrVG.</p>
<p>Danke für die Infos!</p>
<p>» Letztlich und das ist wichtig, erklärt ja der AG, dass der Stelli dann im<br />
» Rahmen der Verhinderungsvertretung die Aufgaben der SchwbV/GSchwbV<br />
» entsprechend wahrnehmen kann. Du solltest Deine Stelli hier daher<br />
» entsprechend einweisen. Dieses erfolgt dann während der Arbeitszeit. Damit<br />
» wäre die kontinuierliche Arbeit der SchwbV/GSchwbV ja auch sichergestellt.</p>
<p>Ja die Stellis sind soweit informiert.<br />
» <br />
» Auch gibt das Bundesurlaubsgesetz § 7 Abs. 1 BUrlG eine Grundlage für den<br />
» AG hier auf Urlaubsabbau Einfluss zu nehmen &quot;... es sei denn, daß ihrer<br />
» Berücksichtigung dringende betriebliche Belange ..&quot;</p>
<p>Ja da kommt wohl die Sanierungsvereinbarung wieder zum Tragen...</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=12235</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=12235</guid>
<pubDate>Fri, 04 Feb 2011 18:50:35 +0000</pubDate>
<category>Umgang mit Arbeitgeber</category><dc:creator>ke061005</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zwangsurlaub für SBV möglich? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo &quot;ke061005&quot;,</p>
<p>Zusatz zur vorhergehenden Antwort!</p>
<p>Erst einmal eine Frage zum Verständnis. Du schreibst, Du bist GSchwbV und für 400 Schwbs zuständig: Ist dem so&gt; Die Zuständigkeit der GSchwbV und damit auch die hier zu zählenden Schwbs ergibt sich wie folgt: 1. Die zu betreuende VPSchwb, weiter die Schwbs der Betriebe ohne SchwbV.</p>
<p>Weiter es gehört zu den vorrangigen Mandatspflichten in Betrieben welche Wahlfähig wären und keine SchwbV haben auf Wahlen hinzuwirken. Also die notwendigen Schritte hierzu zu unternehmen.</p>
<p>Nun wäre weiter zu wissen, wie ist das Gleitzeitkonto entstanden&gt; Denn Mandatsarbeit hat grundsätzlich in der betrieblich üblichen Arbeitszeit zu erfolgen. </p>
<p>Sofern Mandatsaufgaben außerhalb dieser betrieblich üblichen Arbeitszeit  erfolgen muss (wäre nun vergleichbar mit Mehrarbeit, aber nur sinnhaft) dann besteht ein Anspruch auf Freizeitausgleich vor Ablauf eines Monats. Ist dies aus betriebsbedingten Gründen nicht möglich, so ist die aufgewendete Zeit wie Mehrarbeit zu vergüten, <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__37.html">Rechtsgrundlage § 37 (3) BetrVG</a> Dieses bedeutet auch, dass also keine Mehrarbeit, im üblichen Sinne, aus Gründen des Mandates entstehen kann. Für diese Zeiten bedarf es dann daher auch keiner Zustimmung/ Mitbestimmung des BR gem. <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__99.html">§ 99 BetrVG</a>.</p>
<p>Letztlich und das ist wichtig, erklärt ja der AG, dass der Stelli dann im Rahmen der Verhinderungsvertretung die Aufgaben der SchwbV/GSchwbV entsprechend wahrnehmen kann. Du solltest Deine Stelli hier daher entsprechend einweisen. Dieses erfolgt dann während der Arbeitszeit. Damit wäre die kontinuierliche Arbeit der SchwbV/GSchwbV ja auch sichergestellt.</p>
<p>Auch gibt das Bundesurlaubsgesetz § 7 Abs. 1 BUrlG eine Grundlage für den AG hier auf Urlaubsabbau Einfluss zu nehmen &quot;... es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange ..&quot;</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=12233</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=12233</guid>
<pubDate>Fri, 04 Feb 2011 16:41:07 +0000</pubDate>
<category>Umgang mit Arbeitgeber</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zwangsurlaub für SBV möglich? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo &quot;ke061005&quot;,</p>
<p>auch Mandatsträger sind AN. Daher habe auch diese solche Vereinbarungen zu beachten.</p>
<p>Die SchwbV ist hier rechtlich so zu behandeln wie BR-Mitglieder. Daher einmal dort nachfragen wie es dort gehändelt wird. Aber auch hier darauf achten das es freigestellte und nichtfreigestellte BR gib. Auch einmal nachlesen, was diesbezüglich in der Vereinbarung, Sanierungsvereinbarung, vereinbart ist. Man hätte hier aber als SchwbV schon bei den Verhandlungen entsprechend achten können und ggf. das Thema miteinbrigen.</p>
<p>Doch Gleitzeitabbau und Urlaub sind auch nicht zwangsweise Verhinderungsgründe. Bedeutet, die SchwbV kann sich ausdrücklich als &quot;Nicht verhindert&quot; erklären und dann Mandatsaufgaben wahrnehmen. Doch wenn man in dieser Zeit Mandatsaufgaben wahrnimmt, entsteht kein Anspruch auf Ausgleich für diese Zeit, dazu gibt es <a href="http://www.arbeitsrecht.de/rechtsprechung/2009/02/06/betriebsratssitzung-waehrend-erholungsurlaub.php">auch entsprechende Rechtsprechung</a>.</p>
<p>Der Stelli kann aber ja auch in dieser Zeit im Rahmen der Verhinderungsvertretung die Aufgaben wahrnehmen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=12231</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=12231</guid>
<pubDate>Fri, 04 Feb 2011 12:49:57 +0000</pubDate>
<category>Umgang mit Arbeitgeber</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zwangsurlaub für SBV möglich?</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo zusammen,</p>
<p>ist einer Anordnung von Urlaubs-/Gleitzeitabbau seitens AG Folge zu leisten,<br />
wenn dringende Mandatstätigkeiten in der Funktion als SBV vorliegen&gt;</p>
<p>AG verweist auf die Stellvertreter und die rechtmäßige Anordnung von Gleitzeitabbau/ Erholungsurlaub, die nicht durch Tätigkeiten in der Funktion als Schwerbehindertenvertreter unterbrochen werden dürfen.<br />
Die Belange der schwerbehinderten Menschen könnten - laut AG - durch für diese Anlässe genannten Vertreter sichergestellt werden.<br />
Daher fordert der AG ausdrücklich auf, die Anordnung von Gleitzeit bzw. Erholungsurlaub zu beachten. Es liegt ein Sanierungsvereinbarung mit dem BR vor, der es dem AG erlaubt Erholungsurlaub/Gleitzeit anordnen zu können...</p>
<p>Gilt das so auch für Tätigkeiten als Mandatsträger und<br />
ist dieses Vorgehen des AG so rechtmäßig, bzw. wie sieht die Rechtslage aus&gt;<br />
Danke schonmal und schönes Wochenende!</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=12230</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=12230</guid>
<pubDate>Fri, 04 Feb 2011 12:32:56 +0000</pubDate>
<category>Umgang mit Arbeitgeber</category><dc:creator>ke061005</dc:creator>
</item>
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