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<title>Forum für die SBV - Befristeter Arbeitsvertrag</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>Befristeter Arbeitsvertrag (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Bernhard,</p>
<p>vielen Dank für die schnelle Antwort. </p>
<p>Du hast natürlich recht: Anrede und Schlussgruß gehören dazu <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/wink.png" alt=";-)" /> Zu meiner Entschuldigung kann ich nur sagen, dass ich gerade beim Vorbereiten der Wahl bin und im BR-Büro sitze bzw. vorhin gesessen habe und die Anfrage schnell noch schrieben wollte, obwohl ich los musste...<img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/neutral.png" alt=":-|" /> </p>
<p>Aber ich gelobe Besserung <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/wink.png" alt=";-)" /></p>
<p>Heike</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Tue, 22 Mar 2011 11:49:02 +0000</pubDate>
<category>Offenbarung des GdB bzw. Fragerecht des AG</category><dc:creator>Heike65</dc:creator>
</item>
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<title>Befristeter Arbeitsvertrag (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Heile,</p>
<p>» Wie würdet Ihr handeln&gt;<br />
Da kann von außen keiner einen Rat geben. Denn wir kennen die Einstellung des AG zum Thema &quot;Schwerbehinderung&quot; nicht.</p>
<p>Das Gesetz besagt, dass man wegen der Schwerbehinderung nicht benachteiligt werden darf. Doch der Beweiß, das es doch so ist, ist oft leider nicht zu erbringen. Ein berechtigtes Indiz, wäre, wenn der AG grundsätzlich oder mehrheitlich befristete ArbV von Schwerbehinderten nicht verlängert. Dann könnte man von berechtigtem Indiz für einen Verstoß gegen § 1 AGG sprechen. Würde das Gericht dem zustimmen, so hätte das die Folge, dass Beweislastumkehr eintreten würde und der AG dann beweisen müsste, dass er den AN eben nicht wegen der Schwerbehinderung benachteiligt, also aus diesem Grunde die Beschäftigung nicht verlängert oder diese entfristet.</p>
<p>Der Koll. kann und sollte sich halt nach Auslauf oder wenn vorher ein unbefristeter Ap gegeben ist bewerben.</p>
<p>Der Schwerbehinderte der sich nicht offenbart, kann halt nur nicht im Beschäftigungsverhältnis die Rechte aus dem SGB IX in Anspruch nehmen. Der besondere Kündigungsschutz besteht aber, er müsste dann nur bei einer Kündigung in Anspruch genommen werden. Hier wäre dann die 3-Wochenfrist zu beachten.</p>
<p>PS: Beiträge mit Anrede und Schlussfloskel lesen sich noch schöner <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/wink.png" alt=";-)" /></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=12488</link>
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<pubDate>Tue, 22 Mar 2011 10:47:36 +0000</pubDate>
<category>Offenbarung des GdB bzw. Fragerecht des AG</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
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<title>Befristeter Arbeitsvertrag</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Wie würdet Ihr handeln&gt;</p>
<p>In unserer Firma gibt es einen jungen Mann. Er ist schwerbehindert (50) hat es aber dem AG nicht gemeldet, da er nur einen befristeten Arbeitsvertrag bis 31.12.2011 hat. Er hat Bedenken, dass er den Vertrag nicht verlängert bekommt, falls er es meldet... (Generell ist das Melden keine Pflicht - das ist uns bekannt.)</p>
<p>Ich weiß  nicht so recht, was ich ihm raten soll... Melden oder nicht&gt;</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=12487</link>
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<pubDate>Tue, 22 Mar 2011 10:32:23 +0000</pubDate>
<category>Offenbarung des GdB bzw. Fragerecht des AG</category><dc:creator>Heike65</dc:creator>
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