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<title>Forum für die SBV - Ausgleichszahlung für SBV</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>Ausgleichszahlung für SBV (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo &quot;mich&quot;,</p>
<p>es handelt sich übrigens <strong>NICHT</strong> um Ausgleichszahlungen sondern Lohnzahlung gem. dem <strong>Entgeltausfallprinzip</strong>. Also Lohnzahlungen so als ob &quot;normal&quot; ohne Mandat gearbeitet würde. Also Lohn wie für die &quot;normale&quot; beruflichen Tätigkeit ohne Minderung dieses Arbeitsentgelt.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Fri, 08 Apr 2011 18:56:03 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
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<title>Ausgleichszahlung für SBV (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Bernhard,</p>
<p>vielen Dank für Deine schnelle Hilfe. Werd mal sehen was der AG dazu meint<img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/tongue.png" alt=":-P" /> </p>
<p>Grüße und schönes Wochenende</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Fri, 08 Apr 2011 17:32:13 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>micha</dc:creator>
</item>
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<title>Ausgleichszahlung für SBV (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Mischa,</p>
<p>» Suche hier nichts gebracht. Wäre schön wenn mir jemand auf die &quot;Sprünge&quot;<br />
» helfen könnte.<img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/smile.png" alt=":-)" /> <br />
machen wir doch gerne. </p>
<p>Ein Blick in das Gesetz, hier <a href="http://dejure.org/gesetze/SGB_IX/96.html">SGB IX § 96 Abs. 4</a> und dann in die Kommentierung erbingt doch das notwendige.</p>
<p>Hier Auszüge aus dem [link=http://shop.wolterskluwer.de/wkd/product/31146000/&gt;sid=ff6rjb9su70frrnlearro4m583]Knittelkommentar[/link].</p>
<p>Rn 57 Grundsatz und Entgeltausfallprinzip<br />
Der Arbeitgeber ist nach Abs. 4 Satz 1 verpflichtet, die Vertrauensperson zur Wahrnehmung und Erledigung ihrer Aufgaben nach § 95 SGB IX von ihrer beruflichen Tätigkeit <strong>ohne Minderung des Arbeitsentgelts freizustellen</strong>. Während der Freistellung besteht also <strong>Anspruch auf ungeminderte Entgeltfortzahlung</strong>, und zwar entsprechend dem <strong>Entgeltausfallprinzip</strong>: Die freigestellte Vertrauensperson soll nicht schlechter und nicht besser gestellt werden, als wenn sie gearbeitet hätte (vgl. BAG Urteil vom 30. April 1987  6 AZR 428/84 = BAGE 55, 255 = NZA 1988, 172 = BehindertenR 1988, 38 = AP Nr. 3 zu § 23 SchwbG). Für die Beurteilung sind die <strong>vergleichbaren Mitarbeiter und deren Verdienst heranzuziehen</strong>. Vergleichbar sind die Arbeitsplätze, auf denen die Vertrauenspersonen arbeiten müssten, wenn ihre Freistellung beendet wäre (BAG Urteil vom 30. April 1987 a. a. O.). </p>
<p>Rn 58<br />
Maßgebende bisherige Arbeitsvergütung<br />
Die Vertrauensperson behält also nach dem Entgeltausfallprinzip den <strong>Anspruch auf die volle bisherige Arbeitsvergütung </strong>einschließlich zusätzlicher Entgeltbestandteile wie <strong>Gratifikationen, Urlaubsgeld, Anwesenheitsprämien</strong>, vermögenswirksame Leistungen und sonstige allgemeine Zuwendungen, <strong>Zuschlägen für Nacht-, Mehr- und Sonntagsarbeit </strong>sowie Erschwernis- und Sozialzulagen (st. Rspr., vgl. BAG Urteil vom 23. Juni 2004  7 AZR 514/03 = NZA 2004, 1287 = DB 2004, 2702 = AP Nr. 139 zu § 37 BetrVG 1972), da diese Zulagen Bestandteil des Arbeitsentgelts und nicht etwa Aufwendungsersatz sind (Müller-Wenner / Schorn Rdnr. 26; Neumann u. a. / Pahlen Rdnr. 12). Gleiches gilt für freiwillige, jederzeit widerrufliche Zulagen (BAG Urteil vom 21. April 1983  6 AZR 407/80 = DB 1983, 2253 = AP Nr. 43 zu § 37 BetrVG 1972). Nicht weitergezahlt werden müssen lediglich Leistungen mit reinem Aufwendungscharakter wie etwa Fahrtkostenerstattung oder Fernauslösung nach dem Bundesmontage-TV (BAG Urteil vom 18. September 1991  7 AZR 41/90 = BAGE 68, 292 = NZA 1992, 936 = AP Nr. 82 zu § 37 BetrVG 1972). Eine Ausnahme gilt wiederum, wenn die entsprechende Leistung über bloßen Aufwendungsersatz hinausgeht und es sich dabei um einen Teil des Lohns handelt (BAG Urteil vom 10. Februar 1988  7 AZR 36/87 = BAGE 58, 1 = NZA 1989, 112 = AP Nr. 64 zu § 37 BetrVG 1972), wie etwa die Fahrentschädigung für Lokomotivführer und Zugbegleiter (BAG Urteil vom 5. April 2000  7 AZR 213/99 = NZA 2000, 1174 = AP Nr. 131 zu § 37 BetrVG 1972).</p>
<p>Rn 59<br />
Bei Akkordarbeit der Vertrauensperson muss ihr der <strong>ausgefallene Akkordlohn </strong>weitergezahlt werden. Dieser ist nach der vorangegangenen durchschnittlichen Arbeitsleistung der Vertrauensperson zu vergüten; soweit sie nicht feststellbar ist, bleibt Maßstab die durchschnittliche Arbeitsleistung vergleichbarer Arbeitnehmer (GK-BetrVG / Weber zu § 37 BetrVG Rdnr. 59). Steht fest, dass ein Betriebsratsmitglied ohne Freistellung <strong>Mehrarbeit</strong> ebenso geleistet hätte wie vergleichbare Arbeitnehmer, umfasst der <strong>Anspruch auch die Mehrarbeitsvergütung </strong>(BAG Urteil vom 7. Februar 1985  6 AZR 72/82 = BAGE 48, 76 = AP Nr. 3 zu § 46 BPersVG).</p>
<p>Sollte hier ein AG Probleme machen, würde ich ihn nur auf diese doch sehr bekannte Rechtslage hinweisen, welche ja mit der von BR/PR vergleichbar ist, und dass eine Missachtung dessen als Mandatsbehinderung zu werten ist und dann einen Rechtsanwalt aufsuchen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=12569</link>
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<pubDate>Tue, 05 Apr 2011 18:39:41 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
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<title>Ausgleichszahlung für SBV</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Ihr lieben SBV'ler,</p>
<p>wer kann mir das Gerichtsurteil, in dem die freigestellte SBV die Ausgleichszehlung vom AG verlangen kann, besorgen&gt;<br />
Und zwar, wenn die SBV zB. vor der Freistellung regelmäßig Überstunden und Sonn und Feiertagszuschläge bekommen hat und Ihr nun während der Freistellung weniger Lohn gezahlt wird als vorher,<br />
Bin mir sicher das hier schon einmal gelesen zu haben. Leider hat meine Suche hier nichts gebracht. Wäre schön wenn mir jemand auf die &quot;Sprünge&quot; helfen könnte.<img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/smile.png" alt=":-)" /> <br />
Dank im voraus und Grüße<br />
Micha</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=12568</link>
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<pubDate>Tue, 05 Apr 2011 18:13:30 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>micha</dc:creator>
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