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<title>Forum für die SBV - GdB von 20 = 1 Jahr früher in die Freistellung ?</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
<item>
<title>GdB von 20 = 1 Jahr früher in die Freistellung ? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hollo Adviser</p>
<p>hier gelten die Regelungen des Altersteilzeitgesetz und diese sehen eine solche Möglichkeit, also Sonderregelungen, auch nicht per betrieblicher Regelung oder TV vor. Es gilt die Grenze 55. Lebensjahr, § 2 Begünstigter Personenkreis.</p>
<p><a href="http://www.beamten-informationen.de/information/arbeitszeit/altersteilzeit">Altersteilzeit im öffentlichen Dienst</a> </p>
<p><a href="http://tarif-oed.verdi.de/bund_laender_gemeinden/altersteilzeit">verdi: Altersteilzeit</a></p>
<p>Man sollte hier ganz besonders vorsichtig sein und sich von <strong>FACHLEUTEN </strong>zum Thema <strong>&quot;ATZ und Altersteilzeitgesetz&quot;</strong> beraten lassen. Denn es könnten sonst gefährliche Versorgungslücken entstehen. </p>
<p>Auch hier wieder mein bekannter Hinweis: <strong>Schuster bleib bei Deinen Leisten!</strong> Wir <strong>SchwbV sind NICHT die Universalberater</strong>!</p>
<p>BAG Erfurt Az: 9 AZR 122/03 <br />
Schwerbehinderte können Altersteilzeit-Lösungen nur bis zum Erreichen des 60. Lebensjahres in Anspruch nehmen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=12623</link>
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<pubDate>Mon, 11 Apr 2011 11:20:51 +0000</pubDate>
<category>Rente / Pension / ATZ</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
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<title>GdB von 20 = 1 Jahr früher in die Freistellung ? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo adviser,</p>
<p>zumindest für den Bereich des öD, der an den Tarifabschluß des TVöD vom April 2010 gebunden ist, ist diese Aussage definitiv falsch. </p>
<p>Ich kann mir aber auch sonst nicht vorstellen, daß ein GdB 20 irgendwie für ATZ relevant sein könnte, schließlich hat er auch sonst keinerlei rechtliche Auswirkungen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=12622</link>
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<pubDate>Mon, 11 Apr 2011 11:01:58 +0000</pubDate>
<category>Rente / Pension / ATZ</category><dc:creator>albarracin</dc:creator>
</item>
<item>
<title>GdB von 20 = 1 Jahr früher in die Freistellung ?</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Liebe KollegInnen,</p>
<p>an mich wurde folgende gewagte Behauptung herangetragen:</p>
<p>Es soll für Beschäftigte(frühere Bezeichnung: Angestellte)eine Möglichkeit geben, mit einem GdB von 20 ein (1) Jahr früher in die Freistellungsphase (ATZ) gehen zu können. (Öffentlicher Dienst)</p>
<p>Mir persönlich ist eine solche Regelung nicht bekannt.<br />
Auch ist hier nichts diesbezüglich zu finden.</p>
<p>Gibt es möglicherweise doch eine derartige Regelung &gt;</p>
<p><br />
Vielen Dank im voraus !</p>
<p>Es grüßt<br />
Adviser:lookaround:</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=12621</link>
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<pubDate>Mon, 11 Apr 2011 09:42:53 +0000</pubDate>
<category>Rente / Pension / ATZ</category><dc:creator>Toni</dc:creator>
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