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<title>Forum für die SBV - geplante mehrarbeit</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>geplante mehrarbeit (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo jaha,</p>
<p>sollten Schwerbehinderte die sich auf § 124 SGB IX berufen einer Nebenbeschäftigung nachgehen, könnte es Probleme in der Argumentation geben. Denn dann kann man den hier betroffenen Schutz vor Überlastung nur schwer glaubhaft vertreten. Doch auch solches soll es geben, daher diesen Hinweis.</p>
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<pubDate>Tue, 03 May 2011 11:00:20 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
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<title>geplante mehrarbeit (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Bernhard,<br />
vielen Dank für die antwort. Ich versuche immer die MA zu überzeugen, sich gütlich mit den Vorgesetzten zu einigen, da es immer ein gebenund nehmen sein soll. Leider bestehen einige sehr stark auf ihre &quot;Rechte&quot;, deshalb kam diese Frage. Ich hoffe ich kann die MAin überzeugen, dass eine kooperative und kommunikative Haltung besser ist als die Konfrontation.</p>
<p>Einen schönen Tag noch</p>
<p>jaha</p>
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<pubDate>Tue, 03 May 2011 08:42:33 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>jaha</dc:creator>
</item>
<item>
<title>geplante mehrarbeit (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo jaha,</p>
<p>der § 124 SGB IX regelt das Thema &quot;Mehrarbeit&quot; ggf. auch i.V.m. § 81 Abs. 4 SGB IX. Bei Rotationsdienstplänen muss man die Zeiten ggf. auch ein Wochenleistungsmaß umrechen.</p>
<p>Auch wenn Mehrarbeit in Freizeit ausgeglichen wird bleibt es Mehrarbeit gem. den geltenden Gesetzen.</p>
<p>Aber der § 124 SGB IX besagt ja eben nicht, dass Schwerbehinderte grundsätzlich von Mehrarbeit ausgenommen sind. Sie haben &quot;nur&quot; das Recht sich ggf. auf den § 124 SGB IX zu berufen. Dieses ist dem Ag dann so frühzeitig mit zu teilen, dass er sich darauf einstellen kann.</p>
<p>Hinweis von mir: Als SchwbV sollte man mit diesem Paragraphen behutsam umgehen, denn eine &quot;großzügige&quot; Nutzung dieses Paragraphen dürfte wohl AG nicht besonders motivieren Schwerbehinderte einzustellen.  </p>
<p>Kontetxlink:<br />
<a href="http://www.business-wissen.de/personalmanagement/teilzeitkraefte-achtung-bei-mehrarbeit-und-ueberstunden/">Achtung bei Mehrarbeit und Überstunden</a></p>
<p>PS: Bitte Profil vollständig ausfüllen!<br />
Profil (z.B. SBV, BR, PR, MAV, Öff. Dienst, Gesetz, Anzahl der Schwerbehinderten):<br />
Also &quot;Gesetz, Anzahl der Schwerbehinderten&quot;. Auch hierzu einmal den ersten Forumsbeitrag &quot;Streng geheim....&quot; lesen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=12728</link>
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<pubDate>Mon, 02 May 2011 16:41:23 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>geplante mehrarbeit</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo an alle,<br />
es gibt immer wieder neue Varianten, die mit der Suchfunktion nicht beantwortet worden sind.(Jedenfalls habe ich nichts gefunden).<br />
Folgendes Problem.<br />
In Krankenhaus werden für eine sb MA (Teilzeit mi 75% beschäftigt)im nächsten Monat Mehrarbeitsstuden geplant. Es wird ihr eine freier Tag gestrichen. Im §124 SGB IX  Kommentar 3 (8. Auflage) steht, dass auch die regelmäßige Wochenarbeitszeit nicht überschritten werden darf. Es gibt in unserer Klinik Rotationdienstpläne die über einen längeren Zeitraum als 1 Woche, in der Relgel 6-9 Wochen, die zu leistenden Arbeitsstunden verteilen.<br />
Meine Fragen. <br />
-  Kann die MA den zusätzlichen Dienst ablehnen  <br />
  <br />
-  Wenn in dem Planungszeitraum die Mehrarbeitsstunden wieder durch FZ <br />
   ausgeglichen werden, muss dann an dem zusätzlich geplanten Tag gearbeitet <br />
   werden&gt;</p>
<p> </p>
<p>Vielen Dank für die Antwort</p>
<p>jaha</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Mon, 02 May 2011 10:10:44 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>jaha</dc:creator>
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