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<title>Forum für die SBV - Zuständigkeit</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>Zuständigkeit (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Hanni,</p>
<p>wenn er Mitgesellschafter ist, ist er wohl <strong>KEIN</strong> AN. Aber ich denke auch, dass selbst sollte es sich um einen AN handeln, diese in dieser Stellung die Beteiligung der SchwbV nicht möchten. Jeder schwerbehinderte AN kann beim Thema § 81 Abs. 1 die Beteiligung der SchwbV anlehnen. Dann bleibt max. der § 95 (2) SGB IX, also Gelegenheit zur Stellungnahme.</p>
<p>Es macht i.d.R. auch keinen Sinn, sich bei solchen Themen/ Positionen mit dem AG auseinander zu setzen. AN in dieser Funktion kennen i.d.R. ihre Rechte und wissen diese zu nehmen, wenn sie es möchten.</p>
<p>Daher sollte man es sich überlegen, ob hier eine Auseinandersetzung mit dem AG wirklich der Sache im Gesamten dienlich ist.</p>
<p>Ich hatte ja als GSchwbV als Koll. auf dieser Ebene. Es bestand aber die Verabredung, dass ich hier nur auf ihren ausdrücklichen Wunsch aktiv werde, auch was den § 95 (2) SGB IX betraf.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=12757</link>
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<pubDate>Thu, 05 May 2011 17:10:17 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zuständigkeit (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» &quot;GmbH-Geschäftsführer sind daher auch nach der Rechtsprechung des BAG in<br />
» der Regel keine Arbeitnehmer&quot;.</p>
<p><br />
Hallo Wolfgang,</p>
<p>Du hast den Nagel auf den Kopf getroffen, bzw. genau das angesprochen, worüber ich die nachdenke. Der GF ist bei uns nicht Gesellschafter, wird aber von der Gesellschafterversammlung bestimmt.</p>
<p>Wie bekomme ich jetzt heraus, ob er Leitender AN ist oder nicht&gt;</p>
<p>Danke<br />
Hanni</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=12756</link>
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<pubDate>Thu, 05 May 2011 16:48:18 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Hanni</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zuständigkeit (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Wolfgang,</p>
<p>sofern die GmbH zu einem Konzern gehört, ist wohl in den meisten Fällen die GF der GmbH AN, sprich leitender -leidernder <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/wink.png" alt=";-)" /> - Angestellte. Wobei hier aber dann auch oftmals ein kleiner Fehler im Sprachgebrauch gemacht wird. Sie sind dann i.d.R. keine GF sonder GL (Geschäftsleiter)<br />
 <br />
Dieses ist dann auch wichtig im Hinblick auf die Anwendbarkeit des [link=http://juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml&gt;cmsuri=/juris/de/nachrichten/zeigenachricht.jsp&amp;feed=jpk-sgbix&amp;wt_mc=rss.jpk-sgbix&amp;nid=jpk-SGBISR0084]§ 81 Abs. 1 SGB IX[/link] also i.V. mit § 73 Abs. 1 SGB IX.</p>
<p><strong>Anders:</strong><br />
Bei schwerbehinderten <strong>Mehrheitsgesellschafter einer GmbH zu, der zugleich Geschäftsführer</strong> ist (BVerwG Urteil vom 24. Februar 1994  5 C 44/92 = BehindertenR 1994, 164 = ZfSH / SGB 1994, 642 und BVerwG Urteil vom 25. Juli 1997  5 C 16/96 = NZA 1997, 1166 = ZFSH / SGB 1998, 430). Sie sind nicht als Arbeitnehmer zu werten, sodass deren Beschäftigung auch nicht als Arbeitsplatz gem. § 73 SGB IX zählt.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=12753</link>
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<pubDate>Thu, 05 May 2011 11:58:42 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zuständigkeit (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Bernhard,</p>
<p>ich habe zu sehr schwarz / weis gesehen, es gibt nix ohne Ausnahmen: <br />
&quot;GmbH-Geschäftsführer sind daher auch nach der Rechtsprechung des BAG in der Regel keine Arbeitnehmer&quot;.<br />
Wollte Hanni nur darauf Hinweisen, dass die SBV-Zuständigkeit &quot;in der Regel&quot; nicht für Geschäftsführer gegeben ist. Ausnahmen bestätigen die Regel. <br />
Wie kann eine SBV bei einer Bewerbung (Teilnahme Vorstellungsgespräch) ohne dem Vorliegen des abzuschliessenden Geschäftsführervertrages die Ausnahmen erkennen können&gt;</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=12752</link>
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<pubDate>Thu, 05 May 2011 11:47:51 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>WoBi</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zuständigkeit (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo WoBi,</p>
<p>ich möchte Dir hier wiedersprechen.</p>
<p>Ein Auszug aus einem sehr guten <a href="http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Geschaeftsfuehrer_Anstellungsvertrag.html#tocitem2">Beitrag im Web hierzu: Können Sie als Geschäftsführer einer GmbH Arbeitnehmer sein&gt;</a>:</p>
<p>Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) dagegen kann der GmbH-Geschäftsführer Arbeitnehmer sein, wenn er die dafür maßgeblichen Voraussetzungen erfüllt, d.h. wenn er von der GmbH &quot;persönlich abhängig&quot; ist. Dies ist dann der Fall, wenn der Geschäftsführer in den Betrieb der GmbH &quot;eingegliedert&quot; und wenn er weisungsabhängig ist. </p>
<p>Ich persönlich hatte auch diesen Fall, Mitglied der GF = schwerbehindert. Wir hatten aber die Verabredung im Unternehmen, das be diesen Beschäftigten immer die GSchwbV beteiligt wird. Es war einfach eine Akzeptanzsache. Ging auch immer ohne Probleme.</p>
<p><strong>Kontextlinks:</strong><br />
<a href="http://www.anwalt.de/rechtstipps/gmbh-geschaeftsfuehrer-koennen-rentenversicherungspflichtig-sein_004357.html">GmbH-Geschäftsführer können rentenversicherungspflichtig sein</a> </p>
<p><a href="http://www.mittelstanddirekt.de/c185/vc109/m246/um227/d5469/default.html">Urteil - Auch Gesellschafter können Arbeitnehmer sein</a> </p>
<p><a href="http://www.christiane-ordemann.de/pdf/geschaeftsfuehrer_arbeitnehmer.pdf">Newsletter zum Thema Geschäftsführer als Arbeitnehmer<br />
Können GmbH-Geschäftsführer die Hilfe des Arbeitsgerichtes in Anspruch <br />
nehmen&gt;</a></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=12751</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=12751</guid>
<pubDate>Thu, 05 May 2011 10:56:37 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zuständigkeit (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» Bei uns soll ein Geschäftsführer eingestellt werden  wir sind eine GmbH<br />
» mit mehreren Standorten. </p>
<p>Hallo Hanni,</p>
<p>bitte beachte, dass ein Geschäftsführer kein Arbeitnehmer ist. Ein Geschäftsführer ist auch kein leitenden Angestellter. Die (G)SBV ist somit nicht für Geschäftsführer zuständig.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=12750</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=12750</guid>
<pubDate>Thu, 05 May 2011 10:44:43 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>WoBi</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zuständigkeit (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Hanni,</p>
<p>zuständig ist die SchwbV an dem Standort wo auch die BR Beteiligung erfolgt.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=12737</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=12737</guid>
<pubDate>Tue, 03 May 2011 15:44:07 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Zuständigkeit</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Forianer,</p>
<p>hoffe hier kompetente Hilfe zu bekommen.</p>
<p>Bei uns soll ein Geschäftsführer eingestellt werden  wir sind eine GmbH mit mehreren Standorten. Ein Schwerbehinderter hat sich beworben. Wer ist nun zuständig&gt; Die SBV des Standortes an dem der GF arbeiten wird oder die Gesamtschwerbehindertenvertretung&gt;</p>
<p>Danke schon mal für die Antworten.<br />
Hanni</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=12733</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=12733</guid>
<pubDate>Tue, 03 May 2011 10:28:50 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Hanni</dc:creator>
</item>
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