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<title>Forum für die SBV - höhenverstellbarer Schreibtisch für Beamte</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
<item>
<title>höhenverstellbarer Schreibtisch für Beamte (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» ...soweit es zur Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Wie soll man da trennen&gt;</p>
<p>Hallo zusammen,<br />
   <br />
die Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung sind <strong><em>gesetzlich klar festgelegt</em></strong>. Hierzu erklärte etwa Prof. Düwell (entsprechend herrsch. Meinung in der Fachliteratur) wörtlich bei der Sachverständigenanhörung am 17.10.2011 im Ausschuss für Arbeit und Soziales zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention <a href="http://www.bag-selbsthilfe.de/tl_files/wortprotokoll_der_anhörung_im_ausschuss_für_arbeit_und_soziales_des_deutschen_bundestages_am_17.10.2011.pdf#page=16">(Wortprotokoll 17/76)</a>.</p>
<p><em>&quot;Die Schwerbehindertenvertretung ist aber nur für schwerbehinderte Menschen ab einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 und für gleichgestellte Behinderte zuständig. Für behinderte Menschen mit einem geringeren Grad oder ohne Grad <strong>ist sie unzuständig</strong>...&quot;</em></p>
<p>Etwas anderes gilt zwar wegen des abweichenden Gesetzeswortlauts für den IFD, welcher auch bei der<br />
<em>&quot;beruflichen Eingliederung von behinderten Menschen, die nicht schwerbehindert sind&quot;</em>,<br />
tätig werden und ein Beratungsgespräch führen kann (<a href="http://dejure.org/gesetze/SGB_IX/109.html">§ 109 Abs. 3 SGB IX</a>).<br />
Eine vergleichbare gesetzliche Vorschrift für die SBV <em><strong>gibt es nicht</strong></em>.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=14465</link>
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<pubDate>Mon, 21 May 2012 11:13:59 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Doris</dc:creator>
</item>
<item>
<title>höhenverstellbarer Schreibtisch für Beamte (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Ingo,</p>
<p>zwei Hinweise:</p>
<p>die Zuständigkeit der SchwbV ergibt sich schon früher. Beginnend mit der Unterstützung bei der Antragstellung. Der AG hat auch sofern er über das lfd. Antragsverfahren informiert wird ab diesem Zeitpunkt die SchwbV gem. § 95 Abs. 2 zu beteiligen. Auch muss er ggf. ab diesem Zeitpunkt das SGB IX hier anwenden. Ausnahme ist bei Thema &quot;besonderer Kündigungsschutz&quot; nur hier greift gem. des <strong>§ 90 Abs. 2a SGB IX die 3-Wochen-Grenze/Frist</strong>. Doch auch hier nur sofern die Schwerbehinderung nicht offensichtlich ist. Denn die Einführung der 3-Wochen-Grenze/Frist hat nur bei Thema besonderer Kündigungsschutz Auswirkungen.</p>
<p>Denn alle Rechte und Pflichten ergeben sich aus dem Gesetz. Der Antrag und die Zuerkennung dienen nur der Deklaration. Also Bescheid hat nur deklaratorischen Zweck. Das ist ja auch der Grund, warum der Zusatzurlaub rückwirkend ab Antragstellung gewährt wird und bei offensichtlicher Schwerbehinderung, z.B. Blindheit/ Querschnitt, nicht einmal eines Antrages/ Bescheides bedarf.</p>
<p>Doch man sollte auch als SchwbV nur dann Anträge stellen/unterstützen, wenn zumindest der begründete Grund für eine Zuerkennung eines GdB von mind. 30 gegeben sind.</p>
<p>Denn <strong>missbräuchliche Antragstellung schadet</strong> und hat <strong>allen Betroffenen </strong>auch schon nachweislich geschadet. Denn die <strong>Einführung des § 90 Abs. 2a SGB IX</strong> und damit die negative Verschiebung des besonderen Kündigungsschutz, <strong>kam vom Gesetzgeber auf Grund von Missbrauch </strong>bei der Antragstellung. Es wurden missbräuchlich Anträge gestellt um Beschäftigte temporär unter den Schutz des SGB IX zu bringen. Denn vor der Einführung griff der besondere Kündigungsschutz ja bereits ab Antragstellung. </p>
<p><br />
<strong>PS: Text:</strong>  Bitte nicht benötigten zitierten Text löschen --&gt; Text löschen</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=13347</link>
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<pubDate>Fri, 16 Sep 2011 08:15:53 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>höhenverstellbarer Schreibtisch für Beamte (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Morgen Diana,<br />
 warum stellt der Kollege nicht ersteinmal einen Antrag auf Schwerbehinderung, nach 3 Wochen hätte er einen Anspruch auf Vertretung von dir! Nur wenn der Bescheid geringer als 50 ausfällt aber min. 30 kannst du doch einen Gleichstellungsantrag stellen. somit würden viele Fragen schon beantwortet sein.</p>
<p>Ich denke der ganze Fall dauert jetzt schon länger als es für alle nötig sein muß.</p>
<p>Ich hoffe ich konnte helfen</p>
<p>Liebe Grüße aus Bremen</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=13346</link>
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<pubDate>Fri, 16 Sep 2011 03:27:37 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>ingo</dc:creator>
</item>
<item>
<title>höhenverstellbarer Schreibtisch für Beamte (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Werte Doris,</p>
<p>hier der Gesetzestext im Wortlaut von dir: &quot;(4) Die Vertrauenspersonen werden von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts oder der Dienstbezüge befreit, <strong>wenn und soweit es zur Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist</strong>.&quot; Wie soll man da trefflich trennen&gt;</p>
<p>Alle, die tendenziell eher weniger als mehr beraten, finde ich schwierig. Ich kann rechtlich nichts finden, was jemanden abhalten sollte, das Umfeld von Schwerbehinderten, Behinderten und / oder durch Krankheit von Behinderung Bedrohten zu beleuchten und entsprechend Lebenshilfe anzubieten&gt;</p>
<p><strong><em>Wenn du rechtlich fundierte Materialien dazu hast</em></strong>, lasse ich mich absolut gerne belehren und überzeugen...</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=13267</link>
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<pubDate>Fri, 02 Sep 2011 16:22:18 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>SBV-ER</dc:creator>
</item>
<item>
<title>höhenverstellbarer Schreibtisch für Beamte (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>» Versucht es mal beim Integrationsamt, also im Landesverwaltungsamt.</p>
<p>Das Integrationsamt kommt nur dann ins Spiel, wenn es sich um Schwerbehinderte oder Gleichgestellte handelt. Denn nur dann können Mittel nach der <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/schwbav_1988/index.html">SchwbAV</a> in Anspruch genommen werden, sonst nicht.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=13020</link>
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<pubDate>Tue, 12 Jul 2011 09:15:29 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>höhenverstellbarer Schreibtisch für Beamte (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Diana,</p>
<p>ein ähnliches Problem hatte ich auch.<br />
Bei mir hat es der AG mit der Kündigung geregelt. Und das im öfftl. Dienst.<br />
Versucht es mal beim Integrationsamt, also im Landesverwaltungsamt.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=13017</link>
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<pubDate>Tue, 12 Jul 2011 09:10:17 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>DiGu</dc:creator>
</item>
<item>
<title>höhenverstellbarer Schreibtisch für Beamte (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» ...beraten sollte man jeden</p>
<p>Hallo Big Ik,</p>
<p>der Beratungsumfang steht keineswegs im Belieben der SBV, sondern ist gesetzlich begrenzt. Beratungen, die über das Gesetz hinausgehen und die nichts mit den gesetzlich festgelegten Aufgaben und Befugnissen der SBV zu tun haben, also ohne Rechtsgrundlage erfolgen, dürfen demnach nicht einfach auf Kosten des Arbeitgebers in der von ihm bezahlten Arbeitszeit erfolgen (<a href="http://dejure.org/gesetze/SGB_IX/96.html">§ 96</a> Abs. 4 Satz 1 SGB IX).</p>
<p>» ...erwähnst du einen Flyer von Nürnberg, in dem genau das gleiche steht, was ich vertrete</p>
<p>Dieser weitgehend gelungene <a href="http://www.klinikum-nuernberg.de/DE/aktuelles/Flyer/Schwerbehindertenvertretung_2011.pdf">Flyer</a> ist genau in diesem Punkt zu &quot;unscharf&quot;, soweit die SBV beispielsweise als Ansprechpartner für alle &quot;Kollegen mit gesundheitlichen Einschränkungen&quot; dargestellt wird. Das ist deswegen zu weitgehend, da es für diese allgemeine Aussage gerade keine Rechtsgrundlage gibt. Die SBV ist nun mal kein allgemeiner [link=http://www.klinikum-ingolstadt.de/index.php&gt;id=1776&amp;MP=1586-2548]betrieblicher Sozialdienst[/link] für Beschäftigte.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=12968</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=12968</guid>
<pubDate>Wed, 29 Jun 2011 15:15:28 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Doris</dc:creator>
</item>
<item>
<title>höhenverstellbarer Schreibtisch für Beamte (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Doris,</p>
<p>nur kurz: ich bin nicht eurer Meinung und das ist genauso gut wie ihr nicht meiner seid. Ich bin seit Jahren in diversen sozialen Bereichen tätig (beruflich und privat) und habe am eigenen Leibe erfahren, was es bedeutet, wenn die SBV nicht berät bzw. beratend zur Seite steht. Aus diesen Gründen sind bei uns 2 SBVen (mit Stellv.) gegangen.</p>
<p>Ich berate nicht jeden, aber wer konkrete Fragen hat, dem wird weitergeholfen. In einem anderen Beitrag erwähnst du einen Flyer von Nürnberg, in dem genau das gleiche steht, was ich vertrete. Außerdem kann ich empfehlen die Gewerkschaftsseiten mehr zu lesen, was die zum Thema Beratung etc. schreiben. Lieber mehr als weniger.</p>
<p>Zum Fall zurück. Jedes Integrationsamt hat die Verpflichtung zu beraten. Nichts anderes würde ich in diesem Fall empfehlen. Wo sollen denn die Fragen von dem Beamten geklärt werden&gt; DRV&gt; Agentur für Arbeit - Reha&gt; Als Beamter weiß ich ebenfalls, was es heißt, rumgeschoben zu werden. Und Personal- bzw. Betriebsräte, die ich kennen gelernt habe, kennen sich günstigenfalls in den Belangen der Beschäftigten aus, vielleicht noch bei Beamten (aussterbende Berufsgruppe), aber in der Regel minimalst bei Themen Schwerbehinderter.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=12967</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=12967</guid>
<pubDate>Wed, 29 Jun 2011 11:38:03 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>SBV-ER</dc:creator>
</item>
<item>
<title>höhenverstellbarer Schreibtisch für Beamte (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» ...beraten sollte man jeden, der kommt</p>
<p>Hallo Big Ik,</p>
<p>das ist so nicht ganz korrekt und viiiel zu weitgehend. Es gehört <strong>keinesfalls zu den gesetzlichen Aufgaben</strong> einer SBV, jeden zu beraten, der kommt, wie Bernhard ja schon ausführlich feststellte und überaus stichhaltig begründete. Dafür gibt es keine Regelung in <a href="http://dejure.org/gesetze/SGB_IX/95.html">§ 95 SGB IX</a> und auch keine Rechtsgrundlage in einer sonstigen gesetzlichen Vorschrift.</p>
<p>» ...würde ich mit dem Integrationsamt direkt klären</p>
<p>Hier gibt es m.E. mit dem Integrationsamt absolut <strong>nichts zu klären</strong>, wie von Bernhard zutreffend klargestellt, weil es ja vom Integrationsamt keine Förderung für Nichtbehinderte gibt (<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/schwbav_1988/__26.html">§ 26</a> SchwbAV). Das Integrationsamt (§ 101 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX) und die Ausgleichsabgabe (§ 77 Abs. 5 SGB IX) sind ausschl. für schwerbehinderte und gleichgestellte Beschäftigte da. Die Ausgleichsabgabe darf nicht für Nichtbehinderte verwendet werden wegen der gesetzlichen Zweckwidmung der Ausgleichsabgabe.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=12912</link>
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<pubDate>Tue, 14 Jun 2011 12:51:41 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Doris</dc:creator>
</item>
<item>
<title>höhenverstellbarer Schreibtisch für Beamte (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>ich sehe meine SBV-Arbeit so, dass ich autark vom PR arbeite. Es gibt gemeinsame Schnittmengen, da wird zusammen gearbeitet, das war es dann schon. Hauptgrund dafür, dass man zweigleisig arbeitet und dies auch so kommuniziert, ist, dass man aus zwei Seiten dem Arbeitgeber begegnen kann (aus der Sozialhilfe etc. weiß man, dass man nie allein in Konfliktsituationen gehen sollte!). Außerdem bin ich kein gewähltes PR-Mitglied und dies bekomme ich auch immer wieder in gemeinsamen Sitzungen mit.</p>
<p>Außerdem sieht unser PR seine Arbeit unter dem Motto &quot;Überall dabei, alles wissen, möglichst wenig aufrühren.&quot; Eine Debatte war, ob man die &quot;Hausaufgaben&quot; für den Arbeitgeber machen dürfe. Ich habe dies bejaht, d. h. selber auch nach Lösungen suchen und beraten, der PR hat unisono verneint.</p>
<p>Ich sehe - unabhängig von meinem christlichen Glauben - eine große Notwendigkeit, den KollegInnen zu helfen und dies weiß man, bedeutet, man fragt mich, auch Nicht-Behinderte. In der modernen SBV-Arbeit wird dies auch bestätigt, man spricht dort von &quot;Klienten&quot; und &quot;Mandanten&quot;. Mandantschaften sind die Behinderten, die i. d. R. dauerhaft im Aufgabenbereich der SBV sind. Die Klientel sind alle anderen MitarbeiterInnen, die vielleicht von Behinderung oder Krankheit betroffen sind.</p>
<p>Fazit: Sicher sollte man sich klar positionieren dem PR gegenüber, aber beraten sollte man jeden, der kommt. Nicht umsonst ist es eine Vertrauensposition!</p>
<p>Die Problematik mit dem höhenverstellbaren Tisch würde ich mit dem Integrationsamt direkt klären, denn die Agentur für Arbeit bzw. der Rentenversicherungsträger sind nicht zuständig, da der Beamte im allgemeinen keine Sozialversicherung einzahlt.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=12911</link>
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<pubDate>Tue, 14 Jun 2011 12:26:24 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>SBV-ER</dc:creator>
</item>
<item>
<title>höhenverstellbarer Schreibtisch für Beamte (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Diana,</p>
<p>noch folgender Hinweis, warum ich sage geht SchwbV nichts an.</p>
<p>Hier handelt es sich ja nicht um einen Schwerbehinderten/ Gleichgestellten Beamten. Also auch kein Schutz durch das SGB IX.</p>
<p>Jede Aktion hier kann nun dazu führen, dass der AG/Dienstherrn zur Feststellung kommt, ich muss diesen Beamten schon aus Vorsorgegründen zum Amtsarzt zur Prüfung ob noch eine Dienstfähigkeit besteht senden.</p>
<p>Das Ergebnis könnte im negativsten Fall dann die Dienstunfähigkeit aus Gesundheitsgründen sein. Also vorzeitige Zurruhesetzung mit dann ggf. nur einer Mindestversorgung. Denn die Dienstfähigkeit stellt der Dienstherr fest. Klar man kann dieses dann ggf. auch rechtlich prüfen lassen, aber mit offenem Ausgang.</p>
<p>Das Ganze ist zwar heute etwas &quot;entschärft&quot; durch den Grundsatz &quot;REHA vor Rente/Pension und Teildienstfähigkeit&quot; aber auch nur entschärft.<br />
   <br />
Die SchwbV ist eine einzelne Person im Gegensatz zum PR/BR-Gremium. Wenn nun also eine gut gemeinte Aktion dann ungeschickt endet, heißt es, dass habe ich der SchwbV zu verdanken, hätte sie sich doch um ihre Themen gekümmert.</p>
<p>Denn, wenn etwas ungeschickt läuft, vergessen die Koll. leider sehr schnell, dass man es ja gut gemeint hat.</p>
<p>Daher sollte man hier die zuständige handeln lassen. Also BR/PR und AG und ggf. betriebliche Sozialbetreuung.</p>
<p>Anders ist es, wenn einen der BR/PR und/oder AG um Unterstützung bitten, dann kann man gerne helfen sofern man helfen kann.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=12858</link>
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<pubDate>Thu, 26 May 2011 17:45:46 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>höhenverstellbarer Schreibtisch für Beamte (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Diana,<br />
dein Einsatz in Ehren. Doch wir SchwbV sind ausschließlich für Schwerbehinderte und Gleichgestellte zuständig. Das andere ist die Sache/Zuständigkeit des PR/BR.</p>
<p>Hier sollte sich also der PR bitte bemühen/einsetzen. Das ist seine Pficht/Aufgabe.</p>
<p>Denn das noch so gut gemeinte Einbringen, kann später mal beim PR/BR oder AG zu Problemen führen. Ggf. auch erst bei Wechel der Personen dort oder wirtschaftkich schwierigieren Zeiten.</p>
<p>Der AG könnte ein solches Handeln, weil hier ja dann Arbeitszeit zweckwidrig, weil nicht durch ein Gesetz gedeckt, aufgewandt wird, dieses sogar als &quot;Dienstvergehen&quot; mit all den sich hieraus ergebenen Folgen werten.</p>
<p>Aber ja, ich weiß auch, dass einzelne Koll. es hier anders sehen und evtl. auch anders handhaben. So lange es gut geht ist es ja noch OK. Doch gerade als Mandatsträger kann man leicht einmal mit dem AG anecken, dann sucht er vielleich nach solchen Gründen um zu reagieren.</p>
<p>PS. Nur um den jetzt ggf. kommenden Anmerkungen vorzubeugen, nicht jedes Rückenleiden ergibt eine Schwerbehinderung/Gleichgestellung.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=12856</link>
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<pubDate>Thu, 26 May 2011 12:57:20 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>höhenverstellbarer Schreibtisch für Beamte</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>eine Kollegin ist Beamte, hat keine Schwerbehinderung, aber einen Attest vom Arzt, welcher ihr einen höhenverstellbaren Schreibtisch empfiehlt.<br />
Der AG weigert sich, einen anzuschaffen.<br />
Welche Möglichkeit haben wir&gt;</p>
<p>Danke für die Antworten im Vorraus.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=12855</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=12855</guid>
<pubDate>Thu, 26 May 2011 11:35:24 +0000</pubDate>
<category>Allgemeines</category><dc:creator>Diana</dc:creator>
</item>
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