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<title>Forum für die SBV - SBV UND Vertreter abwesend - was nun?</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
<item>
<title>SBV UND Vertreter abwesend - was nun? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Amor</p>
<p>» Wie ist die Rechtslage, wenn sowohl der SBV als auch sein Vertreter für<br />
» längere Zeit (1 oder 2 Wochen) abwesend sind&gt; Gibt es dazu irgendeine<br />
» Rechtsvorschrift&gt;<br />
<strong>Klar gibt es diese. Es ist das SGB IX!</strong></p>
<p>» Würde dieses einen Verstoß gegen irgendeine Rechtsnorm darstellen&gt;<br />
Nein, aber es wäre sehr ungeschickt, sofern es keinen weiteren Vertreter gibt!<br />
Denn dann ist der Betrieb/ die Dienstelle in dieser Zeit betreffend der SchwbV &quot;vertretungslos&quot;. Denn es darf/ kann dann keiner die Rechte der SchwbV in dieser Zeit wahrnehmen. Denn die Aufgaben der SchwbV darf ausschließlich die gewählte SchwbV wahrnehmen. Mit der einen Ausnahme  des § 97 Abs. 6 Satz 1, 2. Halbsatz. Dieses trifft hier aber nicht zu, da es ja eine gewählte SchwbV gibt welche &quot;nur&quot; verhindert ist.</p>
<p>» Bin ich als SBV verpflichtet, derartige Situationen zu vermeiden (z. B.<br />
» durch Abstimmung des Urlaubs)&gt;<br />
Verpflichtet nur indirekt, da man ja angetreten ist die besonderen Interessen der Schwerbehinderten/ Gleichgestellten zu vertreten. Also die Aufgaben gem. § 95 SGB IX wahrzunehmen. Daher sollte man versuchen eine solche Situation, also vertretungsloser Zeitraum, zu vermeiden.</p>
<p>PS: Ich habe das Gefühl, dass hier eine Schulung ratsam ist, weil Grundsatzfragen. Auch doch bitte einmal den Hinweis über dem Textfeld und im  ersten (1.) Forumsbeitrag &quot;Streng geheim..&quot; lesen. Also &quot;Bitte vor der Fragestellung die Suchfunktion verwenden! und unter A-Z&quot; nachsehen. Denn diese Thematik hatten wir schon.</p>
<p>Bitte auch das Profil noch etwas ergänzen:<br />
Anzahl der Schwerbehinderten und eine Aussage PersVG Bund oder Land, da unterschiedliche Rechte</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=13062</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=13062</guid>
<pubDate>Thu, 14 Jul 2011 08:59:06 +0000</pubDate>
<category>Stellvertreter/in</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
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<title>SBV UND Vertreter abwesend - was nun?</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Liebe Mitstreiter!</p>
<p>Wie ist die Rechtslage, wenn sowohl der SBV als auch sein Vertreter für längere Zeit (1 oder 2 Wochen) abwesend sind&gt; Gibt es dazu irgendeine Rechtsvorschrift&gt;</p>
<p>Würde dieses einen Verstoß gegen irgendeine Rechtsnorm darstellen&gt;</p>
<p>Bin ich als SBV verpflichtet, derartige Situationen zu vermeiden (z. B. durch Abstimmung des Urlaubs)&gt;</p>
<p>Gruß<br />
Amor</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=13059</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=13059</guid>
<pubDate>Thu, 14 Jul 2011 05:24:00 +0000</pubDate>
<category>Stellvertreter/in</category><dc:creator>Amor</dc:creator>
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