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<title>Forum für die SBV - Vertrauensfrau will SBV als Ehrenamt</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>Vertrauensfrau will SBV als Ehrenamt (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Karin,</p>
<p>ergänzend noch zu Doris: Ein Mandat kann nur von den Beschäftigten wahrgenommen werden, welche das &quot;passive Wahlrecht&quot; haben, also wählbar sind. Dieses ergibt sich alles aus § 94 SGB IX. Mit Verlust der Wählbarkeit, egal aus welchem Grund verliert man auch sein Mandat.</p>
<p>Ab Verlust der Wählbarkeit/ des Mandates darf man auch keine Akteneinsicht mehr in die Unterlagen der SchwbV haben/nehmen. Es wäre sonst ein Verstoß gegen den Datenschutz.</p>
<p>PS: Ich habe das Gefühl, dass hier eine Schulung ratsam ist, weil Grundsatzfragen. Auch doch bitte einmal den Hinweis über dem Textfeld und im  ersten (1.) Forumsbeitrag &quot;Streng geheim..&quot; lesen. Also &quot;Bitte vor der Fragestellung die Suchfunktion verwenden! und unter A-Z&quot; nachsehen. Denn diese Thematik hatten wir schon.</p>
<p>Bitte auch noch das Profil ergänzen:<br />
Gesetz, Anzahl der Schwerbehinderten</p>
<p>Auch noch den Hinweis: Mit Anrede und Schlussfloskel lesen sich Beiträge noch schöner <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/wink.png" alt=";-)" /></p>
<p>Habe die Kategorie angepasst! Es ist ja eine Frage welche den Komplex &quot;Wahlen&quot; betrifft. Bernhard - Moderator</p>
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<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=13063</link>
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<pubDate>Thu, 14 Jul 2011 09:06:05 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
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<title>Vertrauensfrau will SBV als Ehrenamt (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» Die Vertrauensfrau geht im September 2011 in Rente... </p>
<p>Hallo Karin,</p>
<p>das Amt der Vertrauensperson <strong>erlischt vorzeitig</strong>, wenn die Vertrauensperson beispielsweise in Dauerrente geht (Wahlbroschüre, Seite 16), weil sie dann gleichzeitig mit Renteneintritt automatisch kraft Gesetzes das passive<strong> Wahlrecht verliert</strong>. Dann rückt das 1. stellv. Mitglied der SBV automatisch als Vertrauensperson nach.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=13061</link>
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<pubDate>Thu, 14 Jul 2011 08:54:35 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Doris</dc:creator>
</item>
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<title>Vertrauensfrau will SBV als Ehrenamt</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Anfang dieses Jahres wählten wir zum ersten Mal eine Schwerbehindertenvertretung. Dabei wurden eine Vertrauensperson und der 1. und 2. Stellvertreter gewählt.</p>
<p>Die Vertrauensfrau geht im September 2011 in Rente und ist nun auf die seltsame Idee gekommen, den Posten nicht anständiger Weise zu räumen, sondern möchte die SBV noch weiter als Ehrenamt in Rente von zu Hause aus leiten.</p>
<p>Wir fanden das alle zwar etwas seltsam, vor allem, weil Sie zuvor dies gaaaanz weit von sich geschoben hatte und sich nun doch mit Zähnen und Klauen an dieses &quot;Pöstchen&quot; klammert. <strong>Aber wichtig ist uns - ist das rechtlich überhaupt möglich&gt;</strong> <br />
Denn eigentlich sind wir froh, wenn sich hier die Situation entspannt und Sie das Haus verlässt.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=13060</link>
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<pubDate>Thu, 14 Jul 2011 06:45:47 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Karin</dc:creator>
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